Zu guter Letzt: Google Street View nimmt Stellung zur Datenschutz-Beschwerde
Nachdem in den ersten Tagen von Googles Street View Schweiz sind bereits über 300 Beschwerden eingegangen. Datenschützer Hanspeter Thür drohte gar mit dem Gang vors Bundesverwaltungsgericht. Google nimmt Stellung.
Google Street View: Beschwerden häufen sich
Nun erhält Google eine Gnadenfrist. Nach dem zweitägigen Treffen mit dem eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür habe der Google zugesichert, innerhalb einer Woche abzuklären, wie und ob Verbesserungen umgesetzt werden können, wie Tagesschau.sf.tv schreibt. Das Unternehmen verpflichtete sich ausserdem, vorläufig keine weiteren Gebiete aufzuschalten.
Auch Google nimmt Stellung zu den Beschwerden. In einem aktuellen Statement vom Dienstag sagte ein Google-Sprecher: «Wir hatten gestern und heute konstruktive Gespräche mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür und freuen uns darauf, den Dialog fortzusetzen. Wir haben uns verpflichtet, mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten, um ihm die Wirksamkeit unserer Verwischungstechnologie zu zeigen und seine weiteren Bedenken zu besprechen. Seit dem Launch in der letzten Woche haben wir einen Anstieg des Nutzungsvolumens von 80 Prozent erlebt, was die Popularität dieser Funktion bei der Schweizer Bevölkerung zeigt.» Google versichert bereits online, dass zur Entfernung von Bildern auf Street View aufgefordert werden könne. Man ermutige nun jedermann, der ein Bild finde, in dem er weitere Verwischungen für nötig halte, Googles leicht zugängliches Reporting-Tool zu benutzen. Dafür muss weder eine Gratis-Nummer angerufen werden, noch nimmt eine nerven-zermürbende Tonband-Stimme die Beschwerde auf. Nein, man muss lediglich auf den Button «Ein Problem melden» am unteren linken Rand des Street View-Bildes klicken und schon könne man ein kurzes Formular ausfüllen. Unangenehm klingen lediglich die letzten zwei Sätze zum Thema Beschwerde bei Google Street View: «Das war es auch schon. Wir werden Ihre Meldung baldmöglichst bearbeiten.»



