Radio- und Fernsehgebühren soll künftig auch bezahlen müssen, wer kein Empfangsgerät hat. So möchte es der Bundesrat. In einem Bericht an das Parlament empfiehlt er, eine allgemeine Abgabe für Haushalte und Betriebe einzuführen. «In der ursprünglichen Logik hat sich vieles verschoben», sagte Bundesrat Moritz Leuenberger am Donnerstag laut vor den Medien. Radio- und Fernsehprogramme könnten heute auch über Handys, Computer und Laptops empfangen werden. Zudem würden nahezu alle Radio und Fernsehen nutzen. Zwar gebe es eine kleine Minderheit, die «rein» bleiben wolle, räumte Leuenberger ein. Doch diese profitiere indirekt von der Rolle, die Radio und Fernsehen in der Demokratie spielten. Von den Gebühren befreit werden sollen aber – wie bisher – im Härtefall sozial Benachteiligte.
Rund 100 Franken weniger Gebühren
Der Bundesrat rechnet damit, dass mit dem neuen System die Gebühren sinken, und zwar um rund 100 Franken. Heute betragen die Gebühren für Radio- und TV-Empfang 462 Franken im Jahr. Sinken würden sie vor allem deshalb, weil sich das Problem der Schwarzhöhrer und -seherinnen nicht mehr stellen würde. Zwar bezahlen heute über 90 Prozent der Haushalte Radio- und TV-Gebühren. Bei den Betrieben sieht es jedoch anders aus: 20 bis 30 Prozent der Betriebe bezahlten keine Gebühren, sagte Martin Dummermuth, der Direktor des Bundesamtes für Kommunikation Bakom.
Noch offen ist, von wem und wie die allgemeine Abgabe eingetrieben werden soll. Heute werden die Gebühren von der Swisscom-Tochter Billag einkassiert, die dafür jährlich 55 Millionen Franken vom Bund erhält. Das Unternehmen hat den Zuschlag in einer Ausschreibung erhalten. Der Bundesrat tendiert dazu, bei einem ähnlichen System zu bleiben. Es brauche nicht die Billag zu sein, sagte Leuenberger und verwies darauf, dass sich auch die Post beworben habe. Doch eine zentrale Lösung sei nach Einschätzung des Bundesrates am zweckmässigsten.
Nicht via Bundesbudget
Der Bundesrat hat verschiedene Alternativen prüfen lassen. Verworfen hat er in der Folge die Idee, die Gebühren künftig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies würde die Medienfreiheit in Frage stellen, weil das Parlament bei den Budgetberatungen indirekt Einfluss ausüben könnte, sagte Leuenberger. Noch nicht vom Tisch ist dagegen der Vorschlag, die Gebühr durch die kantonalen Steuerämter erheben zu lassen. Der Bundesrat will diese Möglichkeit weiter prüfen. Bei den Kantonen sei sie allerdings nicht auf Begeisterung gestossen, gab Leuenberger zu bedenken.