Der Bundesrat erinnert etwa an die zusätzlich erlaubte Werbezeit. Die SRG soll dadurch rund 6 Millionen Franken mehr einnehmen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am Freitag mitteilte. Einen wesentlich grösseren Betrag von 64 Millionen Franken erwartet der Bundesrat durch die steigende Zahl von Gebührenzahlern. Vor allem die Betriebe, die heute nur teilweise zahlen, sollen konsequent zur Kasse gebeten werden.
Zusätzlich hat der Bundesrat vor allem Sparmassnahmen im Auge. Die SRG soll 58 Millionen Franken pro Jahr einsparen können. Auch das jährliche statt quartalsweise Gebühreninkasso soll 10 Millionen Franken weniger kosten. Jedoch will die Regierung die Konsumenten diesmal verschonen. Sie erinnert an die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2007 um 2.5 Prozent.
Der Bundesrat anerkennt den finanziellen Mehrbedarf der SRG, die in den die nächsten vier Jahren durchschnittlich 168 Millionen Franken geltend gemacht hat. 134.5 Millionen Franken davon hat der Bundesrat anerkannt, jedoch 14 Millionen für die Sanierung der Pensionskasse abgewiesen.
Mehr Werbung im TV
Die SRG nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat ihren zusätzlichen Finanzbedarf für die Jahre 2011 bis 2014 grösstenteils anerkannt und Werbeliberalisierungen beschlossen hat. Die SRG darf neu mehr Werbung senden. Der Bundesrat erlaubt ihr mit seinem Entscheid vom Freitag, neu 15 statt 8 Prozent der Sendezeit mit Werbung zu besetzen. Zudem darf die SRG ihre Sendungen ausserhalb der Hauptsendezeit zwischen 23 Uhr und 18 Uhr alle 30 Minuten für Werbung unterbrechen. Weiterhin ist während der Hauptsendezeit nur alle 90 Minuten eine Werbeunterbrechung gestattet.
Der Verwaltungsrat wird voraussichtlich im August, nach eingehender Analyse, über weitere Sparmassnahmen entscheiden und dabei sowohl die Einnahmerisiken als auch die Pensionskassensanierung berücksichtigen.
Onlinewerbung zuzulassen wurde vom Bundesrat ebenfalls erwogen. Dieser befürchtet jedoch eine neue Konkurrenzsituation mit den Printmedien. Daher ist an eine Liberalisierung die Bedingung geknüpft, emit den Verlegern eine Einigung über die Rahmenbedingungen zu erzielen.
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