Cablecom: Joiz soll nicht ins analoge Grundangebot
Cablecom wehrt sich mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bakom-Entscheid, dem neuen Jugendsender Joiz einen analogen Sendeplatz einräumen zu müssen. Der Kabelnetzbetreiber ist aber bereit Joiz im digitalen Grundangebot zu verbreiten.
Der Must-Carry-Status für Joiz im analogen Kabelnetz würde dazu führen, dass Platz geschaffen werden müsste, teilte das Unternehmen am Montag mit. Aufgrund eingeschränkter analoger Kapazitäten könne dies nur durch Abschalten eines anderen Fernsehkanals ermöglicht werden. Für eine Abschaltung kommen laut Cablecom nur wenige Sender in Frage. Es müsste ein Kanal abgestellt werden, der ein breiteres Publikum anspricht, als es Joiz in Aussicht stellt. Cablecom ist der Auffassung, dass die Abschaltung einer dieser Sender diesen dazu veranlassen wird, selbst beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) um eine Must-Carry-Verpflichtung nachzusuchen. Cablecom sei aber daran interessiert, das auf den digitalen Verbreitungsweg zugeschnittene Programm von Joiz im digitalen Grundangebot zu übertragen. Das entsprechende Angebot sei Joiz unterbreitet worden, hiess es weiter.
Das Bakom kann verfügen, dass ein Fernsehsender im analogen Kabelnetz verbreitet werden muss, wenn es diesem Kanal nationale kulturelle Bedeutung zumisst und davon ausgeht, dass das Programm einen besonderen Beitrag zur nationalen Medienlandschaft leistet. Der Must-Carry-Status wird grundsätzlich auf Gesuch hin vergeben und kann angefochten werden.
Das Bakom kann verfügen, dass ein Fernsehsender im analogen Kabelnetz verbreitet werden muss, wenn es diesem Kanal nationale kulturelle Bedeutung zumisst und davon ausgeht, dass das Programm einen besonderen Beitrag zur nationalen Medienlandschaft leistet. Der Must-Carry-Status wird grundsätzlich auf Gesuch hin vergeben und kann angefochten werden.










