Westschweizer RTS erlässt Richtlinien für das Tragen von Symbolen
Journalisten, die vor Ort für das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) berichten, dürfen persönliche Überzeugungen nicht mit ihrer Kleidung zeigen. Die RTS hat nach der Bewerbung einer Frau, die mit Kopftuch beim Radio arbeiten wollte, Regeln erlassen.
Getragen werden dürfen aber Symbole wie das rote Band, das als Zeichen der Solidarität mit Aids-Kranken gilt. Es stehe für eine Gesundheitsangelegenheit von öffentlichem Interesse, begründete dies die Sprecherin. Die RTS hatte zunächst nationale Leitlinien der SRG abwarten wollen. Deren neuer Generaldirektor Roger de Weck bezeichnete eine solche Regelung in einem Interview mit der NZZ am Sonntag als unnötig, solange bei 6‘100 Beschäftigten alle Schaltjahre einmal ein Fall zu klären ist. Solange es um seltene Einzelfälle gehe, liege es an den Vorgesetzten, mit gesundem Menschenverstand zu entscheiden.
Die muslimische Bewerberin bekam die Stelle beim Westschweizer Radio nicht, weil gemäss de Weck andere Kandidaten besser qualifiziert waren.

