PR-Rat: Gegen Cannes-Sieger Jung von Matt wird ermittelt
Die Agentur Jung von Matt ist in Cannes mit einem goldenen PR-Löwen ausgezeichnet worden. Nun besteht der Verdacht, dass in dem Fall gegen das Transparenz-Gebot verstoßen wurde. Der Deutsche PR-Rat ermittelt.
Dieser Grundsatz besagt, dass der Absender einer PR-Botschaft erkennbar sein muss. Auch Online-Aktionen bilden keine Ausnahmen. Gemäss Wuv.de befasst sich nun der Deutsche Rat für Public Relations DRPR, das Selbstkontrollorgan der PR-Branche, aktuell mit dem Mercedes-Case «Tramp a Benz» von Jung von Matt. In diesem Fall sei der Blog des Trampers und Performance-Künstlers Stefan Gbureck erst nach der Identifikation durch die Webgemeinde und die Intervention von Bloggern «enttarnt» worden. Um zur Mercedes-Agentur Jung von Matt, welche die Webpräsenz registriert hatte, zu gelangen, ist eine Abfrage der Internet-Domain nötig.
Bereits am 14. Februar habe eine Anhörung der Agentur zu Case «Tramp a Benz» stattgefunden, also noch vor dem Cannes-Einsendeschluss, wie Wuv.de weiter schreibt. Eine Stellungnahme von Mercedes-Benz zu dem Fall stehe bislang noch aus, bestätigt der DRPR-Präsident Richard Gaul.

