Die Kommission sieht die demokratiepolitischen Funktionen der Medien «zunehmend infrage gestellt». Deshalb soll der Bundesrat bis in zwei Jahren ein Förderkonzept und den Entwurf rechtlicher Grundlagen für die indirekte und direkte Medienförderung vorlegen. Die Befürworter verwiesen auf das Zeitungssterben. Im Jahr 2000 habe es 45 unabhängige Zeitungen gegeben. Heute seien es noch 32, sagte Andreas Gross (SP/ZH) im Namen der Kommission. Das entspreche einem Rückgang von 25 Prozent in zehn Jahren. Nun müsse gehandelt werden. Gegen die Motion stellten sich die Fraktionen der SVP und FDP. Der Rat nahm die Motion schliesslich aber mit 88 zu 77 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Nun muss noch der Ständerat entscheiden.
Strukturwandel wegen Internet
Der Verband Schweizer Presse hatte zu einem Nein aufgerufen (siehe weiter unten). Der Bundesrat stellte sich ebenfalls gegen das Anliegen. Derzeit sei ein grosser Strukturwandel in Gang, sagte Medienministerin Doris Leuthard mit Verweis auf das Internet. Die Branche suche nach Geschäftsmodellen. Der Bundesrat erachte es nicht als sinnvoll, in diesem Prozess der Neuorientierung zu intervenieren. Staatliche Eingriffe seien nur zu erwägen, wenn die Branche Probleme nicht selbst lösen könne, befand Leuthard. In Frage kämen etwa die staatliche Förderung der Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten oder Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer.
Neue Standortbestimmung 2015
«Je nach Entwicklung» wehre sich der Bundesrat aber nicht gegen eine Verfassungsbestimmung. Es müsste allerdings klar definiert werden, was die Interessen der Allgemeinheit seien, gab Leuthard zu bedenken. Der Bundesrat hatte sich bereits vergangenen Sommer in einem Bericht gegen ein Eingreifen des Staates ausgesprochen. Er möchte erst 2015 eine neue Standortbestimmung vornehmen. Sollte sich dann zeigen, dass die Anstrengungen der Medien nicht ausreichten, um die aus staats- und demokratiepolitischer Sicht notwendigen Leistungen zu sichern, will der Bundesrat zusätzliche Fördermassnahmen erwägen.
Verbilligte Postzustellung
Für eine direkte Presseförderung wäre eine Verfassungsänderung nötig. Heute werden die Schweizer Medien ausschliesslich mit indirekten Massnahmen gefördert. Zum einen profitieren Zeitungen von einer verbilligten Postzustellung, zum anderen von einem Sondersatz bei der Mehrwertsteuer.
In der zweiten Jahreshälfte will der Bundesrat eine revidierte Verordnung zu dieser indirekten Förderung vorlegen. Es werde sich nicht um eine «Revolution» handeln, sagte Leuthard. Die bisherigen Regeln hätten sich bewährt.
Eingriff in die unternehmerischen und publizistischen Freiheiten
Schweizer Medien habe die Motion bereits im Vorfeld abgelehnt, schreibt der Verband in einem Communiqué. Die Motion wolle den Bundesrat beauftragen, eine Gesamtschau der Medienlandschaft zu erstellen. Dies allein stelle aus medienfreiheitlicher Sicht kein Problem dar. Dass aber bereits vor dem Vorliegen des Ergebnisses einer solchen Gesamtschau ein Konzept zur Stärkung der Medien in Auftrag gegeben werde und rechtliche Grundlagen für die indirekte und direkte Medienförderung verlangt würden, erachte der Verband Schweizer Medien als Forderungen, welche mit der Medienfreiheit in unserem Land nicht zu vereinbaren seien.
Der Bund könne keine Fördergelder auszahlen, welche nicht mit Auflagen an den Geförderten verbunden seien, heisst es im Communiqué weiter. Direktzahlungen an die Medien bedeuteten daher immer einen Eingriff in die unternehmerischen oder publizistischen Freiheiten, was mit dem Verfassungsgrundsatz der Medienfreiheit im Widerspruch stehe. Auch unter dem Gesichtspunkt der Gewaltentrennung sei eine Einflussnahme des Staates auf die Medien, selbst unter dem Deckmantel von direkten Finanzhilfen, abzulehnen. Viel sinnvoller würde Schweizer Medien es erachten, die Rahmenbedingungen für die Medien zu verbessern, indem beispielsweise der staatlich finanzierte Rundfunk (Radio und Fernsehen) wie bis anhin keine Onlinewerbung verbreiten dürfe, die Medien bezüglich der Mehrwertsteuer weiterhin entlastet seien oder der Vertrieb der Presseerzeugnisse auch künftig durch vergünstigte Tarife gefördert werde. Schweizer Medien werde sich für die Unabhängigkeit der privaten Medien einsetzen und lehne jegliche staatliche Einflussnahme auf die Medienhäuser ausdrücklich ab.
Aktion Medienfreiheit enttäuscht
Die Aktion Medienfreiheit ist enttäuscht über den Ausgang der heutigen Abstimmung des Nationalrates, welcher nicht der Empfehlung zur Ablehnung des Bundesrates gefolgt ist. Der freie Markt kann nur stattfinden, wenn die Medienunternehmen unternehmerische Freiheit haben und in einem lebendigen Wettbewerb zueinander stehen. «Die Medien müssen den Staat und die Politik kontrollieren, nicht umgekehrt», so Filippo Leutenegger, Präsident der Aktion Medienfreiheit. Staatliche Interventionen und Fördermassnahmen sind stets verbunden mit Vorschriften und Kontrollen, was nicht nur den Wettbewerb, sondern auch die freie Meinungsäusserung einschränkt. (SDA/Verband Schweizer Medien/Aktion Medienfreiheit)
(Bild: Keystone)