Damit ging der Bundesrat auf Forderungen des Parlaments ein. Familienunternehmen und Kleinbetriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sollen gemäss dem Vorschlag von der Abgabe für Radio und Fernsehen befreit sein. Dies sei bei rund 70 Prozent aller Betriebe der Fall, teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit. Wie bisher sollen Personen keine Gebühren bezahlen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten. Auch stark pflegebedürftige Menschen in Heimen wären von der Abgabe befreit.
Keine «unangenehmen Kontrollen»
Grund für den Systemwechsel ist, dass viele neue Geräte – wie Smartphones, Computer oder Tablets – Radio- und Fernsehsender empfangen können. Der Bundesrat geht davon aus, dass in praktisch allen Schweizer Haushalten solche Geräte benutzt werden. Eine allgemeine Abgabe würde in seinen Augen den administrativen Aufwand verkleinern. Der Bundesrat argumentiert, dass die «unangenehmen Kontrollen» zur Feststellung der Gebührenpflicht wegfallen; Schwarzhörende und -sehende wären erfasst. Haushalte und Betriebe müssten sich nicht mehr bei der Inkassostelle Billag ab- und abmelden. Zudem würden zusätzliche Gebühren – zum Beispiel für Wochenaufenthalte und Ferienwohnungen – wegfallen.
Kleinere Gebühren
Unter dem Strich müsste mit der Neuregelung der Einzelne weniger bezahlen. Heute beträgt die Empfangsgebühr für Haushalte rund 462 Franken pro Jahr. Da der Gesamtertrag mit der Neuregelung nicht steigen soll, würde sich der jährliche Betrag laut Bakom auf rund 400 Franken verringern. Trotzdem dürften auch nach einem Systemwechsel Billag-Rechnungen in den Briefkästen landen. Der Bundesrat empfiehlt, dass weiterhin eine unabhängige Firma die Gebühren einkassiert. Als Variante kann sich der Bundesrat auch vorstellen, dass die Eidg. Steuerverwaltung die Abgaben einzieht.
Regionalsender im Internet
Der Gesetzesvorschlag sieht zudem Änderungen bei der Konzessionierung privater Radio- und Fernsehstationen vor. Wenn ein regionaler Sender von Beiträgen des Bundes profitiert, so darf er dennoch über seine Regionsgrenzen hinaus seine Sendungen verbreiten. Konkret heisst dies: Auch Regionalsender dürfen in Zukunft im Internet ihr Programm anbieten. Bisher durften dies nur Radio- und TV-Stationen, die keine Beiträge aus dem Gebührentopf erhielten. Der Bundesrat will mit der Neuregelung diesen Wettbewerbsnachteil aufheben. Konzessionierte Sender werden zudem verpflichtet, ihre Hauptinformationssendungen zu untertiteln. Die Kosten für die Unternehmen sollen durch die Empfangsgebühren finanziert werden.
Neue Technologien unterstützt
Um die Medienvielfalt zu garantieren, dürfen Medienhäuser weiterhin höchstens zwei Radio- und TV-Sender besitzen. Zusätzliche Konzessionen soll aber erhalten, wer sein Programm über neue Wege – wie zum Beispiel über das digitale Radio DAB+ – verbreitet. Bisher konnten nicht alle Empfangsgebühren, die für die privaten Sender reserviert waren, an diese verteilt werden. Es handelt sich um rund 69 Millionen Franken. Sobald das revidierte RTVG in Kraft tritt, soll ein Teil der Gebühren auf der ersten Rechnung erlassen werden, um diesen Betrag abzubauen.
Das neue RTVG ist bis Ende August in der Vernehmlassung. Bis dahin können Parteien und Verbände ihre Position zum Vorschlag der Bundesrates darlegen.
Gewerbeverband: «Krasse Diskriminierung der KMU-Wirtschaft»
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt den Gesetzesentwurf des Bundesrates mit vom Empfangsgerät unabhängigen Radio- und TV-Gebühren scharf ab, wie Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler sagt. Die KMU-Wirtschaft werde mit dem Vorschlag «krass diskriminiert». Mit dem Entscheid, Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500'000 Franken von der Gebührenpflicht auszunehmen, missachte der Bundesrat den Willen des Parlaments, sagte Bigler am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Diese gewählte Grenze sei willkürlich.
Gemäss dem Bundesamt für Statistik bedeute «kleiner Betrieb» «bis zu 50 Mitarbeitende», fuhr Bigler fort. Das Parlament habe beim Überweisen der Motion solche kleine Betriebe ausnehmen wollen. «Interpretationsspielraum gibt es nicht.» Bis 500'000 Franken Jahresumsatz entsprächen einem Zwei- bis Dreipersonen-Betrieb. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (Uvek) «kapriziert» sich in den Worten Biglers darin, «neue Steuern einzuführen». Der Schweizerische Gewerbeverband lehne den in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag «scharf ab». (SDA)
(Bild: Keystone)