Weko stimmt OF/Thalia-Zusammenschluss zu

Orell Füssli und Thalia können ihr Buchhandelsgeschäft zusammenlegen. Die Weko hat dem Zusammenschluss zugestimmt.

Anfang März kündigten die beiden den Zusammenschluss des Schweizer Buchhandelsgeschäfts der Orell Füssli Holding und der Thalia Holding an (Werbewoche.ch berichtete). Die Bildung des Gemeinschaftsunternehmens wird von der Schweizerischen Wettbewerbsbehörde Weko als unbedenklich beurteilt und kann ohne Vorbehalte vollzogen werden. Dies schreiben OF und Thalia in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Noch offen ist die Beurteilung des Zusammenschlusses durch die zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich. Die Parteien werden laut Mitteilung die Vorbereitungsarbeiten zügig vorantreiben, damit das neue Unternehmen die Geschäftstätigkeit bald aufnehmen kann. Mit dem Joint Venture, an dem sich beide Partner mit 50 Prozent beteiligen, reagieren Thalia und Orell Füssli auf den massiven Umbruch in der Buchbranche.

Die Zusammenführung der Buchhandelsaktivitäten in der Schweiz sei ein entscheidender Schritt, um im Buchmarkt zu bestehen, heisst es in der Mitteilung. Im rasant wachsenden Online-Geschäft könnten die Kräfte gebündelt werden, um den grossen internationalen Anbietern Paroli zu bieten. Kundinnen und Kunden des neuen Unternehmens würden aussserdem von den neusten Entwicklungen bei E-Readern und E-Books und von konkurrenzfähigen Preisen profitieren. Sie können ihre Bücher in regional verankerten Buchhandlungen in der ganzen Deutschschweiz oder aber im Online-Buchshop des gleichen Schweizer Anbieters beziehen.
 

Planet Luzern bewirbt «Kraft der Natur»

Pünktlich auf den Frühling startet eine Image-Kampagne für Ramseier. Sie soll die Markenbesonderheiten und Produkteigenschaften optimal vermitteln und die Positionierung «Die Kraft der Natur» widerspiegeln.

Im Fokus stehen das Leaderprodukt Ramseier Süssmost in Begleitung der Ramseier Schorle. Das umfangreiche Kommunikationspaket beinhaltet als klassisches Hauptmedium zwei TV-Spots, welche auf den deutsch- und westschweizer Sendern ausgestrahlt werden. Die beiden Spots vermitteln die Ramseier-Werte wie Herkunft (Schweizer Obst), Herstellkunst, Natürlichkeit sowie auch Tradition und Beständigkeit, so die Agentur in einer Mitteilung.

Unterstützend dazu wirken aufeinander abgestimmte Printinserate, Bahnhof-Samplings und Messen/Events. Mit spezifischen Massnahmen (Promo-Aktionen, Wettbewerbe, Tischset, Trägerkarton), wird auch das Geschäftsfeld Gastronomie sowie der POS bearbeitet. Im Fokus dabei steht das am 1. März lancierte Produkt Ramseier Suure Moscht naturtrüeb mit und ohne Alkohol.

Für die Bekanntmachung besteht eine Kooperation mit dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (ESAF) und auch an weiteren regionalen Schwinganlässen ist Ramseier präsent. Spezielle Sujets wie «natürlicher Eidgenuss» sollen die Schwingerwelt mit dem neuen Produkt verbinden.

Verantwortlich bei Ramseier Suisse: Michel Hunkeler (Leiter Marketing & Verkauf), Jürg Emmenegger (Leiter Brand Management), Peter Lötscher (Brand Manager Ramseier), Nicole Flury (Assistentin Brand Manager Ramseier). Verantwortlich bei Planet: Silvan Kaeser (Creative Direction), Reto Odermatt (Grafik), Sonia Baumann und Stephanie Waller (Beratung). Spot-Produktion: Solid Haller. Produktfotografie: Pascal Kamber. Mediaplanung: Mediaschneider.

http://www.youtube.com/watch?v=3AJMYktfGDY

http://www.youtube.com/watch?v=RywOH8jUEyc

ramseier1
ramseier2
ramseier3

 

Publicis und Wirz auf Clio-Shortlist

Die Kinderplakate von Publicis haben es auf die Clio-Shortlist geschafft. Wirz hat es mit drei Arbeiten auf die Shortlist geschafft.

Die Hoffnungen auf Edelmetall sind bei Wirz Arbeiten für die Christoffel Blindenmission, Marionnaud und Tibits. Die Kindertraum.ch-Kampagne von Publicis Zürich steht auf der Shortlist der Kategorie Out Of Home. Die F12-Plakate im Miniaturformat bewerben das Sortiment des Schweizer Onlineshops und standen auch schon beim ADC 2013 auf der Shortlist.

Publicis: «kleine» Kampagne für Kindertraum.ch
 

Arte mit neuem Onlineportal

Arte hat sein Angebot im Internet ausgebaut. Eine neue interaktive Plattform soll die Fernsehsendungen mit ergänzenden Informationen begleiten.

Der deutsch-französische Kulturkanal startet eine neue interaktive Plattform zu Themen aus seinem TV-Programm, wie Der Standard schreibt. «Arte Future» solle Fernsehsendungen mit ergänzenden Informationen begleiten. Auf der Plattform können sich zudem die Nutzer in Foren austauschen. Dies teilte der Sender gemäss Der Standard am Montag in Straßburg mit. Hintergrund sei der Trend zum sogenannten Second Screen: Zuschauer nutzen einen zweiten Bildschirm neben dem Fernseher – zum Beispiel ein Smartphone -, um sich über das TV-Programm auszutauschen oder zusätzliche Informationen zu suchen.

Die neue Arte-Plattform wird in die Themenbereiche Umwelt, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft unterteilt. Der Kulturkanal arbeitet laut Mitteilung für das Projekt unter anderem mit der Denkfabrik «Club of Rome» sowie den Tageszeitungen Taz und Guardian zusammen.

 

Advico Y&R: Das Leben als Schweizer Kartoffel

Die Chips-Experten von Zweifel sind in neuer Mission unterwegs. Im aktuellen TV-Spot müssen die Chips-Experten einen besonders harten Test über sich ergehen lassen.

Bis zum Kopf im Acker eingegraben durchlaufen sie den ganzen Herstellungsprozess von Aussaat bis Ernte – denn nur wer sich wie eine Schweizer Kartoffel gefühlt hat, kann auch Chips aus Schweizer Kartoffeln machen. Die schräge Story soll einmal mehr zeigen, dass man bei Zweifel wirklich alles tut für die besten Chips.

Der Spot läuft seit 8. April im Schweizer Fernsehen.

Verantwortlich bei Zweifel Pomy-Chips: Roger Harlacher (Direktor Marketing & Verkauf), Christoph Ernst (Group PM/Media), Vittorio Ranaldo (PM/Promotionen). Verantwortlich bei Advico: Dominik Oberwiler, Martin Stulz (CD), Lukas Wietlisbach (AD), Marion Lim (Text), Kerstin Schnyder, Pascal Trütsch (Beratung), Cem van der Schaar (Agency Producer). Barney Cokeliss (Director), Rosas & Co Films AG (Produktion), Marius Tschirky (Musik), Jingle Jungle (Ton).
 

70 Prozent der Streaming-Nutzer surfen mehrmals täglich im Web

Video- und Audio-Angebote sind bei den Schweizern sehr beliebt: Rund 3,5 Millionen nutzen Video- und Audio-Inhalte über’s Internet und rund 600'000 tun dies täglich oder fast täglich, wie der aktuelle Streaming-Report von Net-Metrix zeigt.

Dabei zeigt sich, dass Nutzer von sogenannten Streaming-Angeboten generell sehr häufig im Web surfen und dies auch mittels vieler Geräte tun. Die Gruppe der Streaming-User erreicht rund 65 Prozent der Schweizer Internetnutzer oder 3,5 Millionen Personen. Damit nutzen rund zwei Drittel der Onliner zumindest gelegentlich Streaming-Angebote wie Web-Radio oder Web-TV sowie Audio- und Video-Inhalte auf Video-, News- und TV-Portalen. Hinsichtlich der soziodemografischen Strukturen sind die Männer nach wie vor stärker vertreten als die Frauen (56,7 Prozent zu 43,3 Prozent) und die Altersgruppe bis 39 Jahre umfasst am meisten Streaming-User (59,9 Prozent). Der Trend-Vergleich seit der ersten Erhebung 2011 zeigt insgesamt eine langsame Angleichung der Strukturen in Richtung Online-Gemeinschaft.

bild1_6

Streaming-Nutzer sind häufig im Web

Werden die verschiedenen Nutzergruppen hinsichtlich der Häufigkeit der generellen Internetnutzung miteinander verglichen, wird deutlich, dass Nutzer von Audio- und Video-Inhalten häufiger im Web anzutreffen sind als der durchschnittliche Internetnutzer: 88,3 Prozent der Streaming-User surfen täglich oder fast täglich im Internet im Vergleich zu 80,5 Prozent bei den Onlinern. Dabei zeigt sich, dass sieben von zehn Streaming-Usern sogar mehrmals täglich ins Internet gehen und bei den Streaming-Heavy-Usern sind es sogar neun von zehn Personen, welche mehrere Male pro Tag im Web surfen.

Weitere Unterschiede werden auch bei der Anzahl genutzter Geräte für den Besuch im Web festgestellt: Mit 46,2 Prozent nutzt weniger als die Hälfte der Onliner drei oder mehr Geräte für das Internet. Bei den Streaming-Usern sind es bereits 54,6 Prozent und bei den Streaming-Heavy-Usern sogar 62,4 Prozent. Offensichtlich geht die Nutzung von Video- und Audio-Inhalten übers Web einher mit einer generell häufigen Internetnutzung, welche zudem über mehrere Geräte stattfindet.

Videoportale am beliebtesten

Die Nutzungshäufigkeit von Web-Inhalten allgemein und damit auch von verschiedenen Streaming-Angeboten kann auch von gesellschaftlich relevanten Ereignissen beeinflusst werden. Die Betrachtung der verschiedenen Angebotskategorien seit der ersten Erhebung 2011 fördert jedoch ein relativ stabiles Bild zu Tage: Die Nutzung von Videos auf Videoportalen wie Youtube, Clipfish oder MyVideo ist klar am beliebtesten. Mehr als jeder zweite Onliner (53,8 Prozent) gibt an, mehrmals pro Monat oder noch häufiger entsprechende Angebote zu konsumieren.

bild2_3

Auf dem zweiten Platz der Beliebtheitsskala folgt die Kategorie der Videos auf News- oder TV-Portalen sowie Clips auf Websites generell: Rund vier von zehn Onlinern (41 Prozent) nutzen solche Angebote mindestens mehrmals pro Monat. Auf den weiteren Plätzen liegen der Konsum von Web-Radio-Angeboten (34,5 Prozent) sowie Web-TV-Inhalten (28,9 Prozent) von Anbietern wie Wilmaa, Zattoo oder Teleboy. Leicht darunter liegt der Anteil für die Kategorie Audio-Archiv-Beiträge wie beispielsweise. Podcasts (26,8 Prozent).

 

Annabelle: Silvia Binggeli neue Chefredaktorin

Silvia Binggeli, derzeit stellvertretende Chefredaktorin der Annabelle, übernimmt auf 1. Juli 2013 die Chefredaktion der Frauenzeitschrift. Sie tritt die Nachfolge von Lisa Feldmann an, die Annabelle verlässt, um Chefredaktorin des Magazins Interview in Berlin zu werden.

Silvia Binggeli trat 1999 nach dem Abschluss der Ringier Journalistenschule ins Reportage-Ressort der Annabelle ein, wo sie massgeblich zur Entwicklung von neuen Rubriken beigetragen hat. 2005 wechselte die diplomierte Übersetzerin ins Lifestyle-Ressort. 2008 wurde sie dort zur stellvertretenden Ressortleiterin ernannt, 2011 zur Leiterin. Zusätzlich zur Ressortleitung übernahm Binggeli Anfang 2012 die Stellvertretung der Chefredaktorin und damit verschiedene repräsentative und konzeptionelle Aufgaben.
 

Zu guter Letzt: F***ng Shit

Wie man schon gefeuert ist, bevor man seine ersten offiziellen Worte sagen konnte, zeigte ein neuer Nachrichtensprecher in North Dakota. Seine allerersten Worte waren unglücklicherweise keine offiziellen, und besonders höflich klangen sie auch nicht.

Der Nachrichtensprecher machte seiner sehr kurzen Karriere ein Ende mit den Worten «F***ing sh*t». Zumindest ist er jetzt, mitsamt seinem Video, in der viralen «Hall of Fame». Entdeckt hat das Viedo Die Welt.

http://www.youtube.com/watch?v=HF6OySsPpko

Partner & Partner: Neue Website für «5 am Tag»

Partner & Partner hat ein frisches Erscheinungsbild für die Kampagne der Krebsliga Schweiz entwickelt. Die Website von «5 am Tag» startet mit einem Responsive Design in den Frühling.

Gemüse und Früchte werden zum Anbeissen inszeniert, die Informationen kurz und knackig in allen Landessprachen angerichtet. Auf 5amtag.ch finden sich Tipps für eine gesunde Ernährung, alle Märkte in der Region, raffinierte Rezepte und viel Wissenswertes rund um die Kampagne. «Mit der neuen Website möchten wir unsere zehnjährige Erfolgsgeschichte fortsetzen und die Bevölkerung der Schweiz zeitgemäss über die Vorteile einer gesunden Ernährung aufklären», so Barbara Jöhr, die neue Kampagnenleiterin der Krebsliga Schweiz.

Verantwortlich bei der Krebsliga Schweiz: Barbara Jöhr (Kampagnenleiterin), Ursula Hofer (Content Manager). Verantwortlich bei Partner & Partner: Kushtrim Xhaferi (AD/Interaction Design), Simona Kosec (Bildbearbeitung), Denise Nick (Beratung), Kathrin Hofmann (Projektleitung).

5amtag

Bundesgericht gibt Beobachter-Journalist Recht

Die Öffentlichkeit hat einen verfassungsmässigen Anspruch darauf zu erfahren, welche Richter ein bestimmtes Urteil gefällt haben. Laut Bundesgericht müssen einem Journalisten die Urheber eines Entscheides bekannt gegeben werden.

Die Eidgenössische Asylrekurskommission, welche 2007 im Bundesverwaltungsgericht aufgegangen ist, hatte 2005 einen Grundsatzentscheid gefällt: Personen aus Eritrea, die vor dem Armeedienst desertiert sind, gelten als Flüchtlinge, da ihnen im Falle einer Rückkehr schwerste Misshandlungen drohen. Ein Reporter des Beobachter ersuchte das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Artikel zur Schweizer Flüchtlingpolitik 2012 um Zustellung des Entscheides und Bekanntgabe der Richter, die daran mitgewirkt hätten. Der Generalsekretär des Gerichts schickte das Urteil, verweigerte aber die Bekanntgabe des Spruchkörpers.

Zu Unrecht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde des Journalisten entschieden hat. Die Richter in Lausanne verweisen in ihrem Entscheid auf Artikel 30 der Bundesverfassung, in dem das Prinzip der Justizöffentlichkeit verankert ist.

Keine Geheimjustiz

Konkret sei durch diese Verfassungsbestimmung garantiert, dass ein Urteil – egal wie wichtig oder unbedeutend – von der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen werden könne. Dieses Recht erstrecke sich grundsätzlich auf das ganze Urteil mit Sachverhalt, Begründung, Dispositiv und eben den mitwirkenden Richtern.

Das Prinzip der Justizöffentlichkeit sorgt laut Gericht für Transparenz gerichtlicher Verfahren und bedeutet eine Absage an jede Form von Geheimjustiz. Der Grundsatz sei von zentraler rechtsstaatlicher und demokratischer Bedeutung und diene auch dazu, Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zu schaffen.

Einschränkungen möglich

Könnten die an einem Entscheid mitwirkenden Gerichtspersonen unbekannt bleiben, würde laut Bundesgericht die mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit verbundene Kontrollfunktion beeinträchtigt oder gar illusorisch. Richter würden im übrigen ein öffentliches Amt ausüben und hätten sich dabei auch allfälliger Kritik zu stellen.

Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips sind gemäss Gericht allerdings möglich, wenn dies zum Schutz von persönlichen oder öffentlichen Interessen notwendig ist. Insofern sei es auch im vorliegenden Fall zulässig, wenn der Name des betroffenen Beschwerdeführers anonymisiert werde.

Was die verantwortlichen Richter betreffe, sei jedoch nicht ersichtlich, weshalb sie nicht mehr zu ihrem Urteil stehen sollten und sie in ihrem Vertrauen auf Anonymität zu schützen wären. (Urteil 1C_390/2012 vom 26. März 2013, BGE-Publikation) (SDA)
 

Werbung auf dem Weg zum Postfach

Serviceportale wie Bluewin.ch, Msn.ch oder Gmx.ch besuchen Internetnutzer in erster Linie, um ihre Mails zu checken. Einmal auf der Seite angekommen, bleiben viele beim Newsangebot hängen. Das macht die Serviceseiten für Onlinewerbung interessant.

«Email ist ein Nutzungstreiber, der dazu führt, dass die Nutzer mehrmals täglich auf das Portal kommen. Gleichzeitig beschäftigen sich über 95 Prozent auch mit dem Content-Angebot», so Nadja Elias, PR-Leiterin des Portal-Vermarkters United Internet Media. Insbesondere bei Kampagnen mit kurzer Laufdauer, in denen in knapper Zeit eine gewisse Kontaktdosis erreicht werden muss, macht sich die hohe Besuchsfrequenz bezahlt.

Um Gmx.ch als Werbeplattform attraktiv zu machen, investiert United Internet Media in die technologische Entwicklung und die Onlineforschung. Ein Responsive Design sorgt dafür, dass die Visibilität der Werbemittel über alle Screengrössen hinweg gegeben ist. Neben Kennzahlen wie Ad Size und Ad-View-Time (wie lange ein Werbemittel oder Teile davon auf dem Display potentiell sichtbar sind) wird berücksichtigt, in welchen Kontext die Werbung eingebettet ist – sprich, mit welchem Content die Werbung um die Aufmerksamkeit des Nutzers buhlt (Ad Clutter).

Vor allem aber macht man sich bei United Internet Media Gedanken darüber, wie die Werbung auf den Nutzer wirkt. «Onlinewerbung soll nicht stören. Wenn ein Werbemittel Reaktanz hervorruft, hat dies negative Auswirkung auf Sympathie einer Marke», erklärt Michael Burst, Leiter Markt- und Mediaforschung bei United Internet Media. Im Freemail-Bereich hält sich Gmx.ch deshalb mit Werbung zurück. Dort wollen die Nutzer schliesslich Mails lesen beziehungsweise verfassen. Für besonders attraktiv hält Burst dagegen den Log-Out-Bereich. «Nach dem Ausloggen befinden sich Nutzer in einer Übergangsphase und sind relativ offen gegenüber Werbung.» Auf der Log-out-Page bietet Gmx.ch Werbekunden deshalb die Möglichkeit, eine prominente, grossflächige Werbung exklusiv zu platzieren.

Abhängig von der Art, Grösse und Platzierung des Werbemittels wird die tatsächlich erreichte Kontaktdosis einer Kampagne ausgewertet. «Gemäss unserer Erfahrung sind durchschnittlich sechs bis sieben Kontakte bei Branding-Kampagnen am effektivsten», so Burst. Bei grösseren Kampagnen erheben Burst und sein Team neben rein technischen Kennziffern wie zum Beispiel Ad Size, Ad Visibility und Ad Clutter mittels Umfragen zusätzlich qualitative Faktoren der Werbewirkung, etwa die Markenbekanntheit, Werbeerinnerung, Kaufabsicht oder die Markensympathie.

Online muss sich beweisen

In Deutschland hat United Internet Media für das vergangene Jahr ein Rekordergebnis vermeldet. Der Sprung in die Schweiz ist dem Portal-Vermarkter dagegen noch nicht geglückt. Die Eröffnung eines Verkaufsbüros in Zürich, wie sie für letzten Sommer geplant war (Werbewoche berichtete), lässt auf sich warten. Man habe sich entschieden, aufgrund der Entwicklung des Schweizer Onlinemarktes noch abzuwarten, so die Begründung. Mit einem Onlineanteil von acht Prozent im Mediamix (Media Focus) gehört die Schweiz innerhalb Europas schliesslich zu den Schlusslichtern.

United Internet Media liegt denn auch einiges daran, die Schweizer Kunden vom Werbeangebot zu überzeugen. «Online muss und kann die gleichen Leistungsnachweise erbringen wie TV oder Print», ist Elias überzeugt. Als Ziel nennen Elias und Burst die Durchführung vermarkter-übergreifender Studien, wie es in anderen Medien üblich ist. Eine branchenweite Forschung käme nicht zuletzt der Glaubwürdigkeit des Mediums zugute. 

gmx1
Mit 731'000 Unique User pro Monat und 197'000 Unique User pro Tag ist Gmx.ch der drittgrösste Anbieter in der Schweiz.
Bluewin.ch (1'895'000) und Msn.ch (1'858'000) (Net-Metrix Profile 2012-2). 

gmx2
Werbung im Log-Out-Bereich

 

Publicitas und Tamedia verlängern Zusammenarbeit

Das Verlagshaus Tamedia und der Werbevermarkter Publicitas haben ihre langjährige Partnerschaft bekräftigt. Die Printtitel sowie die Onlineangebote von Tamedia werden weiterhin auch durch das Schweizer Netzwerk von Publicitas vermittelt.

tamedia_publicitas_teaserliste

Die Zusammenarbeit für 2013 ist in einem erneuerten Rahmenvertrag geregelt. Dies schreiben die beiden Unternehmen in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Rahmenvertrag umfasse sämtliche Zeitungen und Zeitschriften sowie die Onlineangebote von Espace Media und Tamedia in der Deutschschweiz und von Tamedia Publications Romandes in der Westschweiz. Die Vermittlung des Werberaumes erfolge auf nicht-exklusiver Basis.

Ergänzend zur Vermittlungsleistung erfolgt die Auftragsabwicklung durch Schnittstellen zwischen den technischen Systemen von Tamedia und Publicitas bereits heute in einem hohen Automatisierungsgrad. Diese Schnittstellen werden laut Mitteilung 2013 weiter ausgebaut und vereinheitlicht. Die beiden Unternehmen führen mit dem neuen Vertrag, der die Vereinbarung aus dem Jahr 2011 ersetzt, ihre langjährige Partnerschaft weiter.

 

get_footer();