Alain Duménil soll dem Fiskus nahezu 54 Millionen Franken vorenthalten haben, wie das Westschweizer Magazin L'Hebdo und der Tages-Anzeiger am Donnerstag berichteten. Der in Crans-Montana im Wallis wohnhafte französisch-schweizerische Geschäftsmann habe es unterlassen, Dividenden der Immobiliengesellschaft Acanthe Développement in Paris, bei der er Mehrheitsaktionär ist, den Steuerbehörden zu melden. Die nicht bezahlten Bundessteuern sowie die Kantonal- und Gemeindesteuern beliefen sich auf mehr als 20 Millionen Franken.
Die Steuerhinterziehung soll sich auf die Zeitperiode von 2003 bis 2011 beziehen. Die Existenz eines Verfahrens gegen Duménil geht aus mehreren Entscheiden hervor, die vergangene Woche vom Bundesstrafgericht in Bellinzona publik gemacht worden sind. Aus diesen Urteilen geht hervor, dass Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im vergangenen November ihr Einverständnis zur Eröffnung einer speziellen Steueruntersuchung gegen den französisch-schweizerischen Geschäftsmann gegeben hat.
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen
In diesem Zusammenhang kam es auch zu Hausdurchsuchungen, so insbesondere am Wohnort des Verdächtigten. Parallel dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Beschlagnahmung von Immobilien und Konten von Duménil angeordnet.
Mit Entscheid vom 22. Juli hat das Bundesstrafgericht einem Gesuch der Steuerverwaltung stattgegeben, das Siegel über beschlagnahmte Dokumente bei einer Bank zu heben. Duménil hatte sich dagegen vergeblich zur Wehr gesetzt. Er hatte sein Gesuch mit der diplomatischen Immunität begründet, die ihm als Vertreter der ständigen Mission von Madagaskar bei der UNO zukomme. Aus den Entscheiden des Bundesstrafgerichts geht zudem hervor, dass der Verdächtige ein Gesuch gestellt hat, um monatlich 100'000 Franken zur Bestreitung seines Lebensunterhalts abheben zu können. Auch diesem Ersuchen wurde nicht stattgegeben.
Mit Verweis auf die Presseberichte über «einen Verdachtsfall auf Steuerhinterziehung im Wallis» hat am Donnerstag auch die Walliser Steuerverwaltung Stellung bezogen. Sie habe in diesem Dossier die nötigen Massnahmen ergriffen und arbeite eng mit der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zusammen, heisst es in einer Mitteilung.
Walliser Steuerverwaltung verlangte Untersuchung
Die kantonale Steuerverwaltung (KSV) habe von der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen der ESTV verlangt, eine Untersuchung gegen einen im Wallis wohnhaften Steuerpflichtigen vorzunehmen. Die Kantone sind dazu bei Verdacht auf schwere Steuerdelikte ermächtigt. Die Untersuchung werde von der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) in Zusammenarbeit mit der KSV durchgeführt. Die ASU verfüge über verschiedene Zwangs- und Untersuchungsmittel wie Beschlagnahmung, Durchsuchung, Aufhebung des Bankgeheimnisses, Zeugeneinvernahmen und anderes, über welche die kantonalen Steuerverwaltungen nicht verfügten.
Da sie an das Steuergeheimnis gebunden sei, könne die kantonale Steuerverwaltung keine weiterführenden Informationen zu diesem Dossier geben, heisst es in der Mitteilung weiter.
Das Vermögen von Alain Duménil, der sich seit 1987 in der Schweiz niedergelassen hat, wurde vom Wirtschaftsmagazin Bilanz im Jahr 2012 auf 100 bis 200 Millionen Franken geschätzt. Inzwischen wird er in der Klassierung der 300 reichsten Menschen der Schweiz nicht mehr aufgeführt, weil sein Vermögen unter die Grenze von 100 Millionen Franken gefallen sein soll.
2009 erwarb der Geschäftsmann die Mehrheit der Wirtschaftszeitung L'Agefi. Er hält einen Anteil von 51 Prozent. Mitbesitzer ist Antoine Hubert, Gründer der Klinikgruppe Genolier. Im Oktober 2013 hatten die beiden Geschäftsleute Interesse an einem eventuellen Kauf der Tageszeitung Le Temps bekundet, bevor Ringier im vergangen April die Anteile von Tamedia kaufte
Rekurs angekündigt
Der Anwalt von Alain Duménil, Alexandre Faltin, verwies darauf, dass sich die Untersuchung noch ganz am Anfang befinde. Sein Mandant habe Argumente, die er gegen die Haltung der Steuerbehörden geltend machen werde. Ohne der Sache auf den Grund zu gehen, habe das Bundesstrafgericht mehrere Entscheide gefällt. Gegen einige von ihnen sei beim Bundesgericht Rekurs eingereicht worden, sagte Faltin.
Der Chefredaktor von L'Agefi, François Schaller, schreibt in einer am Donnerstag veröffentlichten Reaktion, dass die Episode weder die Entwicklung der Zeitung noch die Ziele, die Projekte oder die Unterstützung der Aktionäre in Frage stelle. (SDA)