BSW kritisiert SBB-Pitch

BSW Leading Swiss Agencies kritisiert die Ausschreibung zur Konkurrenzpräsentation «Weiterentwicklung SBB Dachkommunikation» der Schweizerischen Bundesbahnen und verlangt eine Anpassung der Bedingungen.

Auf die aktuell publizierte Ausschreibung der SBB/IMS Infrastruktur zur Weiterentwicklung der SBB Dachkommunikation reagiert der Verband BSW mit Unverständnis. Das Vorgehen des grössten nationalen Transportunternehmens ignoriere geltende Regeln und Empfehlungen der gesamten Branche, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. In der offenen Ausschreibung würden Agenturen aufgefordert, gratis für den Bund zu arbeiten, allein genährt von der Hoffnung, allenfalls in einer zweiten Runde ihre Arbeiten persönlich präsentieren zu dürfen. Die SBB verlange, dass bis am 23. März 2015 neben den üblichen Referenzen vollständige kostenlose Präsentationen, inklusive Kreativkonzepten mit Umsetzungen und verbindlichen Offerten eingereicht würden.

Zusätzlich erwarte die SBB, dass alle teilnehmenden Agenturen bereit seien, das Nutzungsrecht inklusive Abänderungsrecht entschädigungslos an sie abzutreten. Das Ignorieren der allgemeingültigen Branchenempfehlungen von einem Unternehmen des Bundes, sei für den Verband der führenden Kommunikationsagenturen der Schweiz inakzeptabel.

BSW Leading Swiss Agencies hat deshalb die Verantwortlichen bei den SBB mit einem Schreiben aufgefordert, dass laufende Evaluationsverfahren zu sistieren und die Bedingungen entsprechend anzupassen. Eine Antwort dazu steht laut Mitteilung noch aus.

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Zusammenfassung der Branchenempfehlungen:

Gemäss der zum Branchenstandard gewordenen Empfehlung von BSW Leading Swiss Agencies, bei der Auswahl einer Kommunikationsagentur ist folgende Vorgehensweise angemessen:

1. In einer ersten Phase sollen sich Agenturen mit einer Agentur-Präsentation, Richtofferten und dem Aufzeigen der Kompetenzen um den Auftrag bewerben können. Eine solche Agenturevaluation ohne zu entwickelnde projektspezifische Kreations- und Konzeptarbeiten, muss nicht entschädigt werden.

2. In der zweite Phase, der eigentlichen Konkurrenzpräsentation, werden die ausgewählten Agenturen (Empfehlung 3-4 Agenturen) mit der Entwicklung von projektspezifischen Kreationsarbeiten und Konzepten beauftragt. Dabei ist Transparenz zu wahren. Das heisst, die teilnehmenden Agenturen müssen wissen wer die anderen Mitbewerber sind. Die unterliegenden Agenturen sind mit einem angemessenen Ausfallhonorar zu entschädigen.

3. Das Überlassen der Nutzungsrechte (Copyright) muss entschädigt werden.

 

SLK: Vorspiegelungen falscher Tatsachen

Die Dritte Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) hatte in ihrer ersten Sitzung 2015 Ende Januar eine Reihe von Beschwerden zu beurteilen, die beispielhaft für zahlreiche Bereiche des Lauterkeitsrechts sind.

Euro oder Schweizer Franken einmal anders

Im ersten Fall geht es um einen Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung PBV. Das deutsche Reise­unternehmen, das seine Angebote auf einer Website mit .ch-Domäne vertreibt, erachtete es als genügend, einzig auf der Startseite die Preise in Schweizer Franken anzugeben. Die Begründung: Bei den beworbenen Angeboten handle es sich um solche ausländischer Anbieter, die nur in Euro gebucht werden könnten. Diese Annahme ist falsch. Sobald sich ein Angebot klar an Schweizer Adressaten richtet, sind die schweizerischen Rechtsnormen verbindlich – unabhängig davon, was im Impressum steht. Da die PBV die effektiven Preise in Schweizer Franken vorschreibt, wurde die Beschwerde gut­geheissen. Für die Werbung gelten übrigens weniger scharfe Regeln. Auf einer Homepage, die gemäss Art. 13 Abs. 1 PBV im Gegensatz zu den Angebots- und Buchungsseiten als Werbung gilt, wären Euro-Preise ausreichend.

Aufgepasst mit allzu blumigen Versprechungen

Gleich in mehrfacher Hinsicht war die Werbung eines Anbieters von Schlankheitspillen unlauter. So ist zum Beispiel die Anpreisung «Vor dem Schlafen einfach eine Kapsel einnehmen, … und siehe da: Sie wiegen weniger» gemäss Art. 10 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) nicht statthaft. Dieser verlangt, dass jegliche Bezeichnung oder Abbildung den Tatsachen entsprechen muss. Verboten sind zudem Hinweise auf vorbeugende, behandelnde oder heilende Eigenschaften oder die Bewerbung von Lebensmitteln mit fiktiven medizinischen Titeln wie «Entwicklungsleiter Prof. A. Bernd». Gemäss Grundsatz Nr. 3.2 Ziff. 2 der Lauterkeitskommission muss darüber hinaus jeder Hinweis auf Personen wahr sein. In dieser Hinsicht war auch der Erfahrungsbericht von «Mona» unlauter. Die Be­schwerde wurde gutgeheissen, obwohl der sogenannte Beschwerdegegner behauptete, das fragliche Inserat sei lediglich eine Druckvorstufe gewesen, die irrtümlich erschienen sei. Nicht ausreichend sind übrigens auch reine Behauptungen der Richtigkeit einer Angabe oder nicht bewiesene Aussagen wie «weit über 1'000'000 Mal verkauft», wie in zwei weiteren Fällen argumentiert worden ist.

Marktschreierische Übertreibung: Ist der Claim für eine Hörhilfe «Hören wie ein Luchs» rechtlich zuläs­sig oder nicht? Sachbehauptungen müssen in der Werbung an sich wahr sein. Liegt allerdings eine für den Durchschnittsadressaten erkennbare marktschreierische Übertreibung vor, ist die Aussage trotzdem lauter, wie das Handelsgericht Zürich in Übereinstimmung mit Grundsatz Nr. 1.1 Ziff. 2 der SLK 2012 in einem vergleichbaren Fall festgehalten hat. Da «wie ein Luchs hören» nach Einschätzung der Dritten Kammer eine solche Übertreibung ist, wurde die Beschwerde abgewiesen.

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Kein Verstoss gegen das Lotteriegesetz: Verstösst das Gewinnversprechen «wenn es am Samichlaustag mehr als 5 cm schneit…» gegen das Lotteriegesetz? Nein, meint die Dritte Kammer der SLK, da der Händler nicht wissen konnte, wie viele Heizungspellets er effektiv verschenken muss, falls die Bedingung eintrifft. Damit fehlt die Planmässigkeit des Spiels als einer von vier Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen für einen Verstoss gegen das Lotteriegesetz. Die drei anderen sind die Aussicht auf einen geldwerten Gewinn, die entgeltliche Teilnahme – zum Beispiel der Abschluss eines Rechts­geschäfts (Kaufzwang) – sowie der Zufall bei der Ermittlung der Gewinner respektive der Gewinnhöhe.

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Vorspiegelung falscher Tatsachen: Der Betreiber eines elektronischen Branchenverzeichnisses bestritt nicht, dass der Beschwerdeführer im Rahmen einer Marketing-Aktion und ohne dessen Wissen in das Verzeichnis aufgenommen worden ist. Deshalb war die Beschwerde, es habe sich bei der angeblichen Vertragsverlängerung um die Vorspiegelung falscher Tatsachen gehandelt, glaubhaft. Der Betreiber des Verzeichnisses glaubte jedoch, den Fall mit einem Vergleichsvorschlag erledigen zu können. Zudem betrachtete er die SLK irrtümlicherweise als Beauftragte des Beschwerdeführers statt als unabhängige Fachorganisation. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.

SRG lanciert Quiz-App zu den nationalen Wahlen

Das Allgemeinwissen zur Schweiz testen, Freunde herausfordern und Teil einer Community werden – auf im Real Life: Das sind die Ziele von «Politbox», der Quiz-App, welche die SRG SSR zu den nationalen Wahlen 2015 erstellt.

Die App wird in den vier Landessprachen und in Englisch ab Anfang Mai verfügbar sein. Die Userinnen und User können sich in verschiedenen Fragen zur Schweizer Politik und Gesellschaft messen. Neben den Wissensfragen können die Interessierten Meinungsfragen zu aktuellen Themen beantworten. Die Umfrageform erlaubt es, den Puls der Community zu messen und deren Anliegen und Sorgen aufzudecken.

Bustour durch die Schweiz

Eine fünfsprachige nationale Redaktion betreut die App redaktionell und entwickelt sie auch inhaltlich weiter. Mit einem Bus reisen die Medienschaffenden von SRF, RTS, RSI, RTR und SWI quer durch die Schweiz und legen in verschiedenen Regionen des Landes einen Halt ein. Hierbei wird den Spielern ermöglicht, sich auch live vor Ort zu messen und sich mit anderen «Politbox»-Teilnehmern auszutauschen.

«Mit der App richten wir uns an ein junges Publikum», erklärt Sandra Manca, Leiterin von SRF News, die zusammen mit ihrem Kollegen bei RTS, Nicolas Roulin, das Projekt «Politbox» leitet. Dabei handle es sich um ein Publikum, das sich nur bedingt für das politische Leben interessiert und dementsprechend wenig mit der traditionellen Politikberichterstattung in Berührung kommt. «Wir möchten junge Menschen dabei unterstützen, sich mit der Schweiz, ihren Institutionen und ihrer Rolle in der Welt auseinanderzusetzen.»

Nur Einzelabonnements erhalten Zustellermässigung

Für Kollektivabonnements einer Gemeinde muss das Bakom keine Preisreduktion für die Postzustellung gewähren. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Zeitungen Arena Alva und Pöschtli.

Die von der Mediengruppe Somedia herausgegebenen Blätter erhielten 2013 lediglich für die durch Einzelabonnements bezogenen Zeitungen die zur Presseförderung vorgesehene Zustellermässigung. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich auf eine Beschwerde von Somedia hin noch mit der Frage beschäftigen müssen, ob auch jene Exemplare eine Preisreduktion für die Postzustellung erhalten sollen, die allen Einwohnern einer Gemeinde aufgrund eines Gemeindeversammlungsbeschlusses zugestellt werden.

Für den Titel Arena Alva hat sich die Frage nur für das Jahr 2013 gestellt, weil er Anfang 2014 mit dem Rhiiblatt des gleichen Verlags zusammengelegt worden war. Für das neu entstandene Produkt Ruinaulta wurde das Gesuch um Presseförderung gutgeheissen.
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass Kollektivabonnements nicht unter die im Postgesetz bezeichneten «abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse» fallen, die von einer Zustellungsermässigung profitieren sollen.

Das Kollektivabonnement ist abhängig vom politischen Willen der Mehrheit der jeweiligen Gemeindeversammlung. Damit fehlt es an der «freiwilligen Nachfrage» bei den Empfängern, wie das Bakom festgestellt hat und das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt.
Hinzu kommt, dass Kollektivabonnements die finanzielle und publizistische Unabhängigkeit eines Verlags nicht im erforderlichen Mass gewährleisten. Eine Vielzahl von einzelnen, selbst bezahlenden Abonnenten garantiert laut den St. Galler Richtern eine gewisse Kontinuität.
Die Auflösung einzelner Abonnements habe keinen schwerwiegenden Einfluss auf die ökonomische Lage einer Zeitung. (SDA)
 

Scholz & Friends: Printkampagne für USM

Das modulare System USM Haller feiert 2015 sein 50-jähriges Bestehen. Im Rahmen des Jubiläums hat Scholz & Friends für USM die umfangreiche crossmediale Kampagne project50 entwickelt. Seit Mitte Januar ist nun auch die internationale Printkampagne on air.

Die sechs Motive zeigen Architektur- und Designstudenten aus Tokyo, New York, Paris, Mailand, Karlsruhe und Lausanne in ihrem Wohn- oder Arbeitsumfeld zusammen mit einem USM Haller Möbelstück. Dessen Einsatz und Platzierung war den Studenten überlassen. In authentischen Aussagen äussern sie ihre Gedanken zum Designklassiker. Die ungewohnt natürlichen und ungeschminkten Portraits wurden zusammen mit dem Schweizer Fotografen Lukas Wassmann realisiert.

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Mit diesem für einen Design-Möbelhersteller atypischen Auftritt wurde für USM ein gänzlich neuer Bildstil geschaffen. Er rückt, entgegen Branchengepflogenheiten, den Mensch in seinem ganz persönlichen Umfeld in den Vordergrund. Nicht das Prestige, Design oder die Funktionalität des Möbelstücks steht im Fokus, es wird vielmehr ein tiefergreifender, sinnstiftender Wert transportiert. Dies geht Hand in Hand mit den Bestrebungen von USM, das Produkt näher an den Menschen zu rücken und gleichzeitig künftige Meinungsmacher für die Marke zu begeistern. Die Portraits der Studenten sind eng verknüpft mit einer Kooperation mit sieben der international renommiertesten Design und Architekturhochschulen aus den USA, Japan, Deutschland, England, Italien, der Schweiz und Frankreich. Im Sinne eines offenen Diskurses zwischen USM und den Meinungsmachern der Zukunft interpretierten Studenten unter Leitung ihrer Dozenten und einem Kuratorenteam im Rahmen des Kulturprojektes «rethink the modular» das Prinzip der Modularität völlig neu. Zudem wurde an den partizipierenden Hochschulen ein aufschlussreiches Experiment durchgeführt, bei dem die Studenten aufgefordert wurden, USM Möbelstücke zu stehlen.

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Die Inseratecopy verweist den Leser auf die digitale Plattform Usm.com/project50, welche als content hub das ganze Jahr über sämtliche Massnahmen der umfangreichen 360°-Kampagne begleitet (Werbewoche.ch berichtete).

Verantwortlich bei USM U. Schärer Söhne: Alexander Schärer (VRP), Stéphanie Borge (Group Marketing Director), Deepak Matthews (Digital Marketing Manager), Sandra Schär (PR). Verantwortlich bei Scholz & Friends Schweiz: Dan Nessler, Manuela Miksa, Gregor Fitz, Sabine Bremermann, Lukas Frei (Kreation); Michèle Gutmann, Tanita Bohny, Petra Moser, Tobias Baumann, Martin Samsel (Beratung und Strategie). Fotografie: Lukas Wassmann

RTS wird immer mehr zeitverschoben geschaut

Immer mehr Westschweizer schauen Fernsehen nicht live, sondern auf Abruf. Diese zeitverschobene Fernsehnutzung macht fast zehn Prozent der 143 Minuten aus, welche in der Romandie durchschnittlich pro Tag vor dem Fernseher verbracht werden.

Das Fernsehen auf Abruf werde in der Romandie ausgeprägter genutzt als in der Deutschschweiz, sagte RTS-Direktor Gilles Marchand am Mittwoch an der Jahresmedienkonferenz in Genf. Von den 13 Fernsehminuten auf Abruf betreffen vier Minuten Programme der RTS. Am meisten Sendungen werden von Zuschauerinnen und Zuschauern im Altern zwischen 30 und 49 Jahren abgerufen. RTS verzeichnete zudem eine hohe Zunahme der Online-Abrufe über Smartphones und Tablets: Die Zahl der Besuche pro Monat auf der Internetseite und via Smartphone-Apps stieg 2014 gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent auf 10,25 Millionen.

Beim Fernsehen blieb der Marktanteil von RTS mit 35,3 Prozent stabil, während der Marktanteil der Radioprogramme 57 Prozent erreichte. Die höchste Fernsehquote verzeichnete RTS beim Final der Fussball-WM zwischen Deutschland und Argentinien mit 543'000 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Politsendungen und Matterhorn

Im Wahljahr lanciert RTS mit «WMa Parole!», einer neuen Diskussionssendung, in der ab dem 8. April Bürgerinnen und Bürger mit Politikerinnen und Politikern diskutieren werden. Zudem hat sie die Smartphone-App Politbox geschaffen, mit der die Nutzenden ihre Politkenntnisse testen können. Ab dem 11. Mai werden in «Bonjour la Suisse» vier ausländische Familien porträtiert, die sich in der Schweiz niedergelassen haben. Die Sendung «Opération spéciale» widmet sich im Juli dem 150-Jahr-Jubiläum der Erstbesteigung des Matterhorns. (SDA)

Marcel Blattner Leiter des neuen CAS «Disruptive Technologies»

Marcel Blattner ist Leiter des neuen Certificate of Advanced Studies (CAS) «Disruptive Technologies» an der HWZ. Der erste Studiengang unter ihm startet am 21. September 2015 mit Themen wie Big Data, Swarm Intelligence und Wearable Computer.

Der 48-jährige Blattner hat an der Universität Zürich Physik und Mathematik studiert. Als Leiter des Laboratory for Web Science der FFHS arbeitete Blattner eng mit der Industrie und Wirtschaft zusammen und führte verschiedene Big-Data-Projekte zum Erfolg. Zurzeit ist Marcel Blattner als Chief Data Scientist bei Tamedia Digital verantwortlich für den Aufbau und die Durchführung komplexer Datenanalysen, welche einen direkten Mehrwert für alle Stakeholder generieren. Blattner ist Autor diverser Publikationen. Der durch die Digitalisierung erlebte fundamentale Umbruch in der Gesellschaft fasziniert ihn besonders: «Die Entwicklungen auf dem Gebiet der Mensch-Maschinen-Interaktion haben einen nachhaltigen Einfluss auf unser Leben. Aktiv an diesen disruptiven Technologien teilhaben zu können und das Wissen weiterzuvermitteln, ist etwas vom Spannendsten», das es seiner Meinung nach gibt.

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In diesem Zertifikatslehrgang lernen die Studierenden, welche Technologien auf dem Vormarsch sind, welchen Einfluss sie auf die Geschäftswelt haben und wie neue intelligente Methoden der Datenanalyse die Geschäftsprozesse verändern. Sie lernen, wie sie als Entscheidungsträger in Unternehmen von dieser Entwicklung profitieren. Themen wie Big Data & Data Science, Swarm Intelligence, Digital Security sowie Wearable Computer, Quantum Computing oder 3D-Printing gehören zu den Inhalten. Der CAS Disruptive Technologies ist ein in sich geschlossener Zertifikatslehrgang mit Leistungsnachweis. Studierenden mit MAS-Zulassung (Master of Advanced Studies) kann er als Wahlmodul an den MAS Digital Business angerechnet werden. Mehr unter www.fh-hwz.ch/casdtc.

Wirz Corporate: Neue Marke für den Auto-Salon

Wirz Corporate entwickelt für den internationalen Auto-Salon in Genf die neue Marke «Geneva International Motorshow».

Die Einführung des neuen Logos ist der erste Schritt in der Entwicklung eines umfassenden, weltweit wiedererkennbaren Markenauftrittes, der auf den Salon 2016 hin lanciert wird. Für die Hersteller von Automobilen aus der ganzen Welt ist der neutrale Standort Genf sehr attraktiv – das verkörpert die neue Marke.

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Der Auto-Salon Genf heisst jedes Jahr über 10'000 Medienvertreter aus 90 Ländern willkommen. Im 2014 liessen sich über 135 Journalisten aus der Volksrepublik China, 179 Journalisten aus Russland und 197 Journalisten aus den USA akkreditieren. Der erste Automobil-Salon Genf fand 1905 statt, bevor er 1924 internationalen Status erlangte.

Alpha 245: Eine Ameise für Yallo

Der Werbeauftritt von Yallo erhält dank Alpha 245 ein neues Gesicht.

Yallo hat sich bis anhin auf Prepaid-Angebote für die Schweiz und Europa spezialisiert – die Zielgruppe war entsprechend interkulturell. Die Kommunikation fand vorwiegend in den Poststellen, an Kiosken und in kleineren Shops statt. In Folge einer Erweiterung ihres Angebotes und einer Neuausrichtung der Kommunikation hat Yallo mehrere Agenturen zum Pitch geladen. Durchgesetzt hat sich die Agentur Alpha 245, die sogleich mit dem neuen Erscheinungsbild und einem neuen Werbeauftritt beauftragt wurde.

Weil Yallo im Mobilfunkmarkt Schweiz den vierten Platz belegt, hat die Agentur am Letzigraben eine kleine, aber starke Positionierung abgeleitet: Der Mobilfunkanbieter, der mit seinen unschlagbaren Angeboten mit den Grossen durchaus mithalten kann. Verkörpert wird diese Positionierung durch ein kleines Tier, welches sich erstens durch Mut, Kraft, Intelligenz und grosse Leistungen auszeichnet, zweitens die Hausfarbe von Yallo gut trägt und sich drittens angenehm vom Streichelzoo der herzigen Werbefiguren abhebt: eine Ameise.

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Übrigens: Die Schweiz hat die smarte Ameise von Yallo bereits ins Herz geschlossen – schon kurze Zeit nach dem ersten Plakataushang telefonieren immer mehr mit der Flat von Yallo.

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Verantwortlich bei Yallo: Giuseppe Bonina (CEO), Dino A. Parrella (CMSO Chief Marketing & Sales Officer), André Hodel (Head of Marketing), Frida C. Hirt (Communications Manager). Verantwortlich bei Alpha 245: Patrick Senn, Patrick Beeli (Creative Direction), Barney Rees (Art Direction), Patrick Bucher (Text), Andrea Staub, Claudio Gentili (Beratung) Suzana Kovacevic (Art Buying), Pam Hügli, Diana Rossi (Gesamtverantwortung); Illusions (3D-Illustration), Photoby (Agent).
 

Zu guter Letzt: Skippen überflüssig

Werbung, die man freiwillig weiterschaut, obwohl sie bereits zu Ende ist? Autoversicherer Geico zeigt, wies geht.

Die Problematik ist altbekannt: Nach fünf Sekunden lässt Youtube die vor den Clips geschalteten Pre-Roll-Spots per Button überspringen. Wenig überraschend, dass die meisten User danach keine Sekunde verstreichen lassen, um endlich zum gewünschten Videoinhalt zu gelangen. Werbung gilt in den Augen der meisten Youtube-Besucher als lästiges, bestenfalls notwendiges Übel, das es grossräumig zu umfahren gilt. Ok, angesichts des auffällig häufig geschaltete Trash-Spots «Ab in den Urlaub» ist das eine durchaus nachvollziehbare Haltung.

https://www.youtube.com/watch?v=GDw5Zg_yEKw

Es überrascht, dass es sich die Werbewirtschaft nicht öfter zur Aufgabe macht, die ersten Sekunden, die gezwungenermassen alle schauen, effizienter zu nutzen. Spots, die im Fernsehen 30 Sekunden lang eine Geschichte erzählen können, verpuffen auf Youtube wirkungslos, wenn nach fünf Sekunden nicht einmal ersichtlich wurde, wer wofür werben wollte.

Keine Regel ohne Ausnahme. So hat etwa DDB Madrid bereits 2013 für den damals neuen Golf GTI gezeigt, dass die notorische Skipperei keine Barriere für Kreativität bedeuten muss (Werbewoche.ch berichtete). Der schnellste Werbespot der Welt war ohnehin längst vorbei, wenn man ihn hätte überspringen dürfen.

Einen Schritt weiter geht nun The Martin Agency aus Richmond für den Autoversicherer Geico. Die Agentur schafft es, dass man nach fünf Sekunden den eigentlichen Spot gesehen hat – und danach trotzdem hängenbleibt und eine weitere Minute lang auf das Geico-Logo starrt. Der tollpatschige Hund lässt überhaupt keine Diskussion über ein allfälliges Überspringen zu. Wer den Spot im Vollbild betrachtet, erkennt zudem die nicht minder lustigen, unterdrückten Reaktionen der menschlichen Darsteller. (hae)

Anmerkung: Der Spot wurde im Nachhinein durch die Cannes-Version ausgetauscht, da die Originalversion gelöscht wurde.

Alle Spots der Kampagne:

https://www.youtube.com/watch?v=eAKyFw-FOJ0

Neuer Chief Marketing Officer für die Ifolor-Gruppe

Domenic Rimathé verantwortet ab sofort als Chief Marketing Officer sämtliche Marketing-Aktivitäten von Ifolor. Der gebürtige Ostschweizer folgt auf Filip P. Schwarz, der Mitte Januar die Position des Chief Executive Officer in dritter Generation der Eignerfamilie übernahm.

Domenic Rimathé und ifolor verbindet laut Mitteilung eine langjährige Partnerschaft. 2010 verantwortete der 38-jährige Online-Spezialist als Geschäftsführer einer Digital-Agentur mit Büros in Kreuzlingen und Zürich beispielsweise den neuen Markenauftritt von ifolor. Vor dem Antritt der Position als Chief Marketing Officer war Domenic Rimathé als Group Website Manager bei ifolor tätig. «Mit Domenic Rimathé übernimmt ein ausgewiesener Online-Marketing-Spezialist mit beinahe 20-jähriger Digital- und E-Commerce-Erfahrung die Position des Chief Marketing Officers in unserem Familienunternehmen», freut sich Filip P. Schwarz, CEO von ifolor.

Nach seiner Ausbildung zum Medienkaufmann stieg Domenic Rimathé ins Digital Business ein und gründete seine erste eigene Multimedia-Agentur. Nach erfolgreichem Aufbau und Etablieren der Agentur verkaufte der gebürtige Ostschweizer seine Anteile und arbeitete während 15 Jahren in unterschiedlichen Funktionen bei namhaften Agenturen wie Aseantic, Futurecom und Planetactive/Neo@Ogilvy. Bevor Domenic Rimathé als Group Website Manager zu ifolor wechselte, war er als Leiter Beratung und Partner bei A-Sign tätig.

Seit anfangs Februar 2015 ist Domenic Rimathé verantwortlich für sämtliche Marketing-Aktivitäten von Ifolor. Unterstützt wird er von einem 44-köpfigen Team aus Marketing-Spezialisten. Damit das Familienunternehmen vom Bodensee seine Rolle als Marktführer für personalisierte Fotoprodukte in der Schweiz und Finnland weiter behaupten kann, sind Domenic Rimathé in seiner neuen Funktion die Effizienz, die Messbarkeit sowie die laufende Optimierung sämtlicher Kommunikationsmassnahmen ein besonderes Anliegen.
 

Agentur Haut: Kampagne für Verein Inselhof Triemli

Die Agentur Haut wurde vom Verein Inselhof Triemli mit dem Auftrag der Bekanntmachung eines Nottelefons für Schwangere beauftragt.

Der Aufgabenbereich erstreckte sich von Naming, Erscheinungsbild über Strategie, Planung bis zur Umsetzung von Werbe- sowie PR-Massnahmen. Die Kampagne startet im März und läuft laut Mitteilung bis Ende Monat. Online- sowie Ambient-Massnahmen kommen in der zweiten Kommunikationswelle im Mai/Juni zum Einsatz. Die Bildsprache ist direkt und soll Frauen in der Deutschschweiz zwischen 13 und 43 ansprechen, die aus verschiedenen Gründen unsicher mit Ihrer Schwangerschaft sind oder in der Folge dadurch in Schwierigkeiten geraten könnten.

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Verantwortlich beim Verein Inselhof Triemli: Christina Isenring (Geschäftsstelle), Manuela Morson (Projektleitung), Marianne Böckli (Kommunikation), Romana Leuzinger (Präsidentin). Verantwortlich bei der Agentur Haut: Lea Rindlisbacher (Beratung, Media), Florian Graf (Text/Projektleitung), Adrian Haut (Beratung/Strategie/Gesamtverantwortung)
Fabian Leuenberger (Art Direction). Verantwortlich bei Bernardini + Schnyder (Web): Reto Schnyder (Leitung).

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