WOZ: Doppelt so viel bezahlen und nichts dafür erhalten

Die Werbeagentur Spillmann Felser Leo Burnett hat für die Wochenzeitung ein ungewöhnliches Abo kreiert.

Die Zürcher Werbeagentur Spillmann Felser
Leo Burnett (SFLB) hat für die Wochenzeitung (WOZ) eine ungewöhnliche
Abonnements-Art kreiert. Man soll doppelt so viel für das Abo bezahlen
und nichts dafür erhalten. Somit könne man die «letzte unabhängige
linke Zeitung» retten und gleichzeitig, indem man die Zeitung nicht
lesen muss, wertvolle Zeit sparen. Zudem bleibe einem auf diese Weise
auch viel Ärger erspart, heisst es weiter in der Anzeige von SFLB, die
in der NZZ am Sonntag erschienen ist. Denn falls ein Artikel in der WOZ
zu kritisch, zu links oder zu unausgewogen wäre, würde man ihn gar
nicht sehen. Ferner schone man mit dieser Abo-Form auch den Wald. Neben
dem traditionellen WOZ-Abo für 235 Franken bietet SFLB nun auch das
sogenannte Nichtleser-Abo zum doppelten Preis an. Bestellen kann man
das waldschonende Abo unter .

Blind Date mit Camille Bloch

Schokolade By Heart begleitet die neue Dachmarkenstrategie des Schweizer Traditionsbetriebs Camille Bloch.

Schokolade By Heart führt für Camille Bloch alle Monomarken unter ein Dach – mit einer emotionalen Kampagne. Camille Bloch (CB) zählt dank ihren
Cashcow-Produkten Ragusa und Torino zu den Schweizer Premium-Marken für
Schokoladespezialitäten. Allerdings stehen sie dem weiteren Wachstum
immer mehr im Weg. Da der Heimmarkt geringe Wachstumsmargen aufweist
und die Etablierung in über 30 Exportmärkten (knapp 20 Prozent des
Umsatzes) für eine kleine Marke enge Grenzen hat, müssen Marktanteile
mit Neuheiten gewonnen werden.

Marke CB stärker als gedacht
Zwar ist das Familienunternehmen der Premium-Positionierung treu
geblieben. Für die bevorstehende Vergrösserung der Produktpalette
jedoch wählte sie den Wechsel von der Monomarken- zur
Dachmarkenstrategie und zog damit die Lehre aus dem Misserfolg von
Colorino. Berechtigt war die Frage nämlich, ob der Kunde hinter
Ragusa und Torino überhaupt noch die hohe Kompetenz von CB sehe und
diese auch auf andere Produkte übertrage. Umso überraschter stellte man
in Marktuntersuchungen fest, dass viele Befürchtungen umsonst waren und
dass die Stärke der Marke CB für das zukünftige Wachstum durchaus
geeignet war. Mit dem Marketingstrategiewechsel gingen Facelifting an
Verpackungen und auch ein Agenturwechsel einher. Neu hat By Heart die
Lancierungsvorbereitungen mitgetragen. Dort hatten CD Hans Siegwart und
Stratege Markus Bircher einen Wechsel der Perspektiven vollzogen: von
der Positionierung – CB steht für leidenschaftliche
Schokoladenkreationen von edler Qualität seit über 75 Jahren – zum
Markenerlebnis – «Was bekomme ich von Camille Bloch?». Mit dem Claim
«Mon Chocolat Suisse» wurde die Sicht des Konsumenten bereits
impliziert. «Es galt aufzuzeigen, wie der Gourmet überhaupt dazukommt,
die Camille Bloch als «seine Schokolade» zu bezeichnen, und auf Grund
welcher Erlebnisse er diese Aussage machen kann», umschreibt Siegwart
die Suche nach der inhaltlichen Differenzierung, die dem Claim einen
Sinn gibt.

Sinnliche süsse Welt
Die Antwort liegt in einer prägnanten CB-Welt, die sich durch
Sinnlichkeit, Leidenschaft und Handwerk von jener der
steril-professionellen und industriell normierten Welt vieler
Konkurrenzmarken abheben kann. Diese Unterschiede erkenne man mit
geschlossenen Augen, suggeriert deshalb die neue Werbeplattform.
Zum Symbol dieses «blinden Erkennens» hat By Heart die goldige
Augenbinde gemacht, die im Print wie in den drei traumhaft-sphärischen
TV-Spots von Regisseurin Marieli Fröhlich jeweils im Mittelpunkt steht:
im Torino-Spot, der im Schnitzler-Wien der Traumnovelle angesiedelt
scheint, im geheimnisvollen Birkenwald, der für das sinnliche
Ragusa-Erlebnis steht, oder im Streifen für die neuen
Mousse-Kreationen, in dem zwei Schönheiten in einem unwirklich lichten
Boudoir tanzen. Die Erlebnisse enden jeweils in einem Packshot unter
einem gewichtigen, schwarzen Balken mit dem Camille-Bloch-Logo.

Luca Aloisi

Schatz leitet Buchdruckerei Davos

Bruno Schatz wird Anfang Oktober neuer Direktor der Buchdruckerei Davos.

Bruno Schatz wird Anfang Oktober neuer
Direktor der Buchdruckerei Davos. Der 30-Jährige war davor in mehreren
Funktionen in den Medien sowie in der Beratung und der
Konsumgüterindustrie tätig. Schatz wird Nachfolger von Andrea
Treichler, der bereits im Mai vom Direktorenposten zurücktrat. Die
Buchdruckerei Davos hat rund 50 Mitarbeiter und gibt die Davoser
Zeitung sowie die Klosterser Zeitung heraus.

Basler Lektion

Editorial Oliver Classen über den gerechten Lohn für mutige Zeitungsreformen.

Oliver Classen über den gerechten Lohn für mutige Zeitungsreformen.Es ist noch nicht lange her, da wurde in
Zürcher Fachkreisen gerne über die fortschreitende Versteppung Basels
gewitzelt. Anlass dafür war für einmal nicht der Neid auf die drei
jährlichen Sonnentage mehr am Rheinknie, sondern die nach Bewässerung
schreienden Bleiwüsten, welche die Basler Zeitung täglich produzierte.
Vor einem Jahr nun hat Verleger Matthias Hagemann den familiären
(Geld-)Hahn endlich aufgedreht und seinem vermeintlichen Mauerblümchen
damit zu neuer Blüte verholfen. Über optische Details des radikalen
Relaunchs lässt sich wohl trefflich streiten; inhaltlich jedoch hat die
baz durch ihre Konzentration aufs Regionalgeschehen, das – allmählich
auch vom Basler Bildungsbürgertum akzeptierte – Kulturtabloid sowie
grössere Interaktivität fraglos gewonnen.
Im verlegerisch vergleichsweise zögerlichen «Downtown Switzerland»
beobachtet man so viel Reformeifer freilich mit Skepsis. Scheinbar
bestätigt wurde diese Haltung durch die neusten Reichweiten-Werte, wo
die Zeitung der Nordwestschweiz etwa gleich viel Federn liess wie das
St. Galler Tagblatt oder die Berner Zeitung. Umso wichtiger ist das
diese Woche publizierte, trotz Umsatzrückgang positive
Unternehmensergebnis der Basler Zeitung Medien, das fürs Stammhaus
einen stabilen Betriebsertrag ausweist – und zwar bei voller
Abschreibung aller Relaunchkosten.
Auf dem Hintergrund jüngster Spekulationen um Tamedia-Sondierungen am
Rheinknie dürfen Hagemann & Co. auf dieses Resultat besonders stolz
sein. Kein Wunder, erklärt der Verleger zum ersten Jahr neue baz «die
langfristige Sicherung der Familienmehrheit» und «die lokale
Verwurzelung unseres Aktionariats» zur Top-Priorität. Dass es sich
dabei weniger um Heimat- als um «Innovationsschutz» handelt, erkennt
jeder, der baz und Tages-Anzeiger nebeneinander legt. Einziger Trost
aus Zürcher Sicht: Diesen entscheidenden Unterschied kennt auch Rolf
Bollmann, der beim Badener Tagblatt als Heimatschützer, bei 20 Minuten
hingegen als Innovator wirkte und nun den Tagi zurück auf
Innovationskurs bringen soll.

> Oliver Classen, Redaktor

Alles Spamming oder was?

E-Marketing Das Versenden von kommerziellen E-Mails ist wegen neuer EU-Bestimmungen und der Schweizer Rechtsprechung heikel geworden.

E-Marketing Das Versenden von kommerziellen
E-Mails ist wegen neuer EU-Bestimmungen und der Schweizer
Rechtsprechung heikel geworden.Welche Bedingungen müssen künftig erfüllt sein? Kommerzielle E-Mails stellen heute
einerseits ein lästiges Problem für E-Mail-User, andererseits aber auch
ein nicht mehr wegzudenkendes Element des E-Marketings dar. Damit ist
es denn auch unrealistisch geworden, kommerzielle E-Mails einfach
generell zu verbieten. Vielmehr sind Regeln aufzustellen, wie
E-Marketing mittels E-Mail allgemein verträglich praktiziert werden
kann. In der Schweiz und in dem für Schweizer Unternehmen wichtigen
Markt der Europäischen Union haben Gesetzgeber und Gerichte in den
letzten Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommerzielle
Kommunikation über E-Mail relativ klar definiert, sodass es möglich
geworden ist, allgemein gültige Aussagen über die rechtlichen
Voraussetzungen für den Versand von kommerziellen E-Mails in der
Schweiz und im EU-Raum zu machen.

Spam oder E-Marketing?
Als Spam oder Spamming wird heute allgemein der Massenversand von
E-Mails bezeichnet, der zu kommerziellen Zwecken erfolgt, jedoch ohne
ausdrücklichen Wunsch der Empfänger oder ohne dass vorher schon eine
Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender und dem Empfänger bestanden
hätte. Eine gesetzliche Definition dafür gibt es nicht.
Der Begriff Spam kommt aus den USA und rührt von der Marke «Spam»
(Spiced Ham, Dosenfleisch) des amerikanischen Lebensmittelherstellers
Hormel Foods her. Zur Bezeichnung für unerwünschte E-Mails wurde Spam
auf dem Umweg über einen Sketch der britischen Komikertruppe Monty
Python, in dem eine Gruppe Wikinger laut singend den Spam preist und so
die Unterhaltung im kleinen Restaurant verunmöglicht, ein Effekt, den
auch Spam-Mails regelmässig haben. Demgegenüber steht der legale
Versand von kommerziellen E-Mails im Rahmen des E-Marketings. Auf Grund
neuer Bestimmungen in der EU und neuster Rechtsprechung in der Schweiz
ist es für Unternehmen heikel geworden, kommerzielle E-Mails zu
versenden. Was sind die neuen Regeln?

Recht in der Schweiz …
Für den Versand von kommerziellen E-Mails in der Schweiz bilden das
Lauterkeitsgesetz (UWG, SR 241) und das Datenschutzgesetz (DSG, SR
235.1) die rechtliche Grundlage. Die entsprechenden Grundsätze der
Lauterkeitskommission detaillieren das Gesetz und stimmen mit diesem im
Wesentlichen überein.
Ziel des Lauterkeitsrechtes ist es, einen fairen und transparenten
Markt zu gewährleisten. Damit sind für den legalen Versand von
kommerziellen E-Mails in der Schweiz der Grundsatz der Fairness und der
Grundsatz der Transparenz zu befolgen. Der Grundsatz der Fairness
verbietet es, kommerzielle E-Mails an Personen zu senden, die solche
explizit nicht wünschen oder mit denen keine Geschäftsbeziehung
besteht. Empfängern von kommerziellen E-Mails, die dafür einmal ihre
explizite Zustimmung gegeben haben, und solchen, mit denen eine
Geschäftsbeziehung besteht, muss zudem immer auch die Möglichkeit
gegeben werden, den Empfang kommerzieller E-Mails für die Zukunft
abzulehnen (so genanntes Opt-out-Prinzip). Der Grundsatz der
Transparenz gebietet es, dass kommerzielle E-Mails als solche erkennbar
sind und dass deren Versender ersichtlich und ohne weiteres
identifizierbar ist.
Das Datenschutzgesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit von
natürlichen und juristischen Personen. Im Zeitalter der
Informationsgesellschaft müssen vor allem auch deren persönliche Daten
geschützt werden, Informationen also, die einen Rückschluss auf eine
Person zulassen. Gemäss neuster Rechtsprechung der Eidgenössischen
Datenschutzkommission (EDSK) gehören dazu auch die E-Mail-Adressen,
sogar wenn die Adresse an sich keinen (eindeutigen) Rückschluss auf
eine Person zulässt, wie zum Beispiel [email protected]. Dies
begründet die EDSK damit, dass es sich bei einer E-Mail-Adresse um
einen Kommunikationsweg handle, der immer zu einer Person führe. Damit
erachtet sich die EDSK als zuständig, auch im Rahmen des Datenschutzes
Leitplanken für den kommerziellen Versand von E-Mails zu setzen.
Geradezu bahnbrechend ist dabei die Einführung  des so genannten
Opt-in-Prinzips, welches das Opt-out-Prinzip ablöst. Das bedeutet, dass
künftig in der Schweiz keine kommerziellen E-Mails mehr versandt werden
dürfen, deren Adressaten dem Empfang von solchen E-Mails nicht
zugestimmt haben oder mit denen vor dem Versand nicht schon eine
Geschäftsbeziehung bestand; bei Letzteren ist die Zustellung von
kommerziellen E-Mails nur zulässig, wenn diese den Empfang von
kommerziellen E-Mails nicht explizit ablehnen.

… und im EU-Raum
Werden kommerzielle E-Mails in den EU-Raum versandt beziehungsweise
werden sie mutmasslich dort empfangen oder gelesen, sind auch die
entsprechenden rechtlichen Grundlagen der EU und deren Umsetzung im
entsprechenden Landesrecht zu beachten.
Der kommerzielle Versand von E-Mails ist in der EU primär in der
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG)
geregelt. In Deutschland als wichtigstem EU-Exportland der Schweiz ist
die Richtlinie ins Lauterkeitsgesetz, ins Teledienstgesetz und ins
Teledienstdatenschutzgesetz eingeflossen. Ein Urteil des deutschen
Bundesgerichtshofes umreisst die Problematik noch detaillierter. In
Deutschland wie im übrigen EU-Raum gilt das Opt-in-Prinzip.
Wie in der Schweiz dürfen auch in Deutschland kommerzielle E-Mails
nicht an Adressaten versandt werden, die dem Empfang von solchen
E-Mails nicht zugestimmt haben oder mit denen vor dem Versand nicht
schon eine Geschäftsbeziehung bestand.    

Ueli Grüter
Ueli Grüter, LLM, ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Grüter Schneider
& Partner, Zürich/Luzern, und Schneider Feldmann AG, Zürich/Luzern,
sowie Dozent für Kommunikations- und Technologierecht an der
Fachhochschule Zentralschweiz.

Die junge Filmszene erobert Zürich

Film Unter dem Motto «Passion and Young Blood» feiert das Zurich Film Festival kommende Woche seine Premiere.

Film Unter dem Motto «Passion and Young Blood» feiert das Zurich Film Festival kommende Woche seine Premiere. Das erste Filmfestival Zürichs will sich
von den unzähligen anderen Branchenwettbewerben abheben. Dafür
positioniert es sich mit seiner Suche nach hoffnungsvollen
Regietalenten und der entsprechenden Auszeichnung – das Goldene Auge –
als internationales Festival für Erstlingsspielfilme.
Dass Zürich sich zusätzlich zum vielfältigen kulturellen Angebot
mit  der Entdeckung und Förderung des internationalen Nachwuchses
auch als Drehscheibe für die Filmbranche einen Namen machen will, hat
verschiedene Gründe. Einerseits bietet die Limmatstadt das grösste
Kinoangebot, andererseits ist sie der grösste Filmproduktionsort in der
Schweiz und oft selbst Kulisse für Spielfilme, wenn nicht gar die
Hauptdarstellerin.

Integration von «Onedotzero»
Zum Herzstück des 1. Zurich Film Festival, dem Wettbewerb um die
Trophäe, wurden acht Regisseure aus acht Ländern rund um den Erdball
eingeladen, ihre teilweise bereits preisgekrönten Debütfilme zu
präsentieren. Alle Filme feiern am Zurich Film Festival ihre Schweizer
Premiere. Passend zum Festivalmotto der jungen Filmemacher haben die
Organisatoren auch das progressive und innovative Digitalfilmfestival
«Onedotzero» ins Programm integriert, weil es seit bald zehn Jahren mit
seiner Präsenz in über 40 Ländern Akzente setzt. Bereits bei seiner
Schweizer Premiere im vergangenen Jahr lockte das Digitalfilmfestival,
das kürzlich in die Top 10 der «visionaries in UK Film» gewählt wurde,
viele Leute aus der Kreativ- und Kommunikationsbranche.
Auch heuer lässt sich das Programm durchaus sehen. Das 1. Zurich Film
Festival zeigt in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Gestaltung und
Kunst insgesamt neun Reihen aus dem aktuellen, internationalen
Repertoire von Onedotzero, das dem diesjährigen Motto gerecht wird: vom
wilden Mix japanischer Animefilme über die «Graphic Cities», eine
künstlerische Auseinandersetzung zum Thema Stadt, bis hin zu den
einheimischen Werken junger Schweizer Künstler und einem Panel mit den
Bossen von MTV.
In der Übersicht und im Detail findet man das Programm des
Film-festivals, das vom 5. bis 9. Oktober stattfindet, im Internet
unter
.

Luca Aloisi

«Nein, wir verkaufen nicht»

Regionalpresse Ohne Inseratekombi wird es für die Schaffhauser Nachrichten eng. Der Verlag schaut sich um – selbstbewusst.

Regionalpresse Ohne Inseratekombi wird es für die Schaffhauser Nachrichten eng. Der Verlag schaut sich um – selbstbewusst.Nur kurze Zeit nachdem Tamedia mit dem
Landboten im Druckbereich zu kooperieren begonnen und sich daselbst mit
20 Prozent eingekauft hatte, kündigten die Verleger in Winterthur das
Nordostkombi und damit auch das Inseratekombi 1 – für die beiden
Partnerblätter Thurgauer Zeitung und Schaffhauser Nachrichten von
existenzieller Bedeutung. Der Landbote zwang damit seine Partner zu
Neuverhandlungen. Damit griff die Expansionsstrategie von Tamedia und
ebnete der Familie Coninx den Weg zur Übernahme der Thurgauer Zeitung.
Bei den ausgebremsten Schaffhauser Nachrichten (SHN) sucht man seither
emsig nach neuen Lösungen, um weiterhin zu vergleichbaren
Inserateeinnahmen zu kommen. «Uns geht es darum, in einem
marktgerechten Inseratekombi zu sein», erklärt Norbert Neininger, CEO
und Chefredaktor der SHN, dem die Lage nicht sonderlich behagen dürfte.
Denn mit dem kombilosen Zustand ist auch der Druck auf das Blatt
gewachsen, das nun als einzige unabhängige Regionalzeitung im
erweiterten Zürcher Einzugsgebiet und im Einflussbereich von Tamedia
und NZZ stärker als je zuvor umworben wird. Eines ist in Schaffhausen
jedoch klar: «Es fehlt nicht an Angeboten, doch ein Verkauf der
Schaffhauser Nachrichten ist bei uns kein Thema», unterstreicht
Neininger. Man habe wohl gemerkt, dass die Regionalzeitungen begehrt
seien, da machten die SHN keine Ausnahme. Doch in Schaffhausen ist man
nach wie vor nur an Kooperationen mit anderen Verlagen interessiert.
«Die Frage ist, wer mit uns kooperieren will, und zwar zu unseren
Bedingungen», sagt er.
Bis zur Übernahme der Thurgauer Zeitung war Neininger überzeugt, dass
das Kombi 1 mit den vorherigen Partnern wieder zu Stande käme. Jetzt
zieht er mehrere Varianten in Betracht, so eine Anbindung an das
Inseratekombi Zürich Land (Unterländer, Oberländer, Zürichsee-Zeitung)
und zusätzlich St. Gallen. Weiter überlegt sich Neininger, die
Partnerschaft mit Publicitas für die nationale Vermarktung
fortzusetzen, oder aber man sucht den Weg über ein Anschlusskombi in
den nationalen Metropool. «Wir sind mit Kunden im Gespräch», sagt
Neininger. Im Zentrum stehe, was diese wollten, und das dauere seine
Zeit.
Auch Lothar Dostal, Geschäftsleiter der Winterthurer Ziegler Druck AG,
Herausgeberin des Landboten, kann keine Angaben über ein erneutes
Zu-Stande-Kommen des Kombi 1 machen. «Wir sind im Gespräch», sagt er.
Hingegen ist Dostal zuversichtlich, dass ein Inserateverbund des
Landboten zusammen mit der Thurgauer Zeitung und dem Tages-Anzeiger
nicht mehr ferne liegt. Ob da die SHN auch mit von der Partie sein
wird, ist offen. «Federführend ist immer der Grösste, und das ist in
diesem Fall Tamedia», erklärt Dostal. Möchten also die SHN Teil des
besagten Inserateverbundes werden, dann wohl nur zu den Bedingungen von
Tamedia.

René Worni

DJ Radio hat keine Angst vor Konzessions-Beschwerde

Anfang Jahr hatte Giuseppe Scaglione von Radio 105 Beschwerde gegen die Konzessionierung des Jugendsenders DJ Radio eingereicht.

Anfang Jahr hatte Giuseppe Scaglione von
Radio 105 Beschwerde gegen die Konzessionierung von DJ Radio als neuer
Zürcher Jugendsender eingereicht. Die Initianten von DJ Radio machen
sich
aber keine Sorgen deswegen, wie die Aargauer Zeitung (AZ) berichtet.
Sie
rechnen damit, dass sie im kommenden Februar starten können. Geplant
war der Beginn allerdings schon diesen Herbst, konnte aber wegen der
Einsprache gegen die Konzession nicht realisiert werden. Scaglione baut
seine Beschwerde darauf auf, dass der konzessionierte Sender kein
Jugendradio, sondern ein Spartenprogramm sei. Ausserdem habe DJ Radio
die Finanzierung über die ganze Konzessionsdauer nicht glaubwürdig
nachweisen können, was eine gesetzliche Voraussetzung ist. Oliver
Flückiger, Marketingleiter von DJ Radio, lässt diesen Einwand nicht
gelten: «Die Beschwerde ist für uns kein ernst zu nehmendes Problem»,
wird er in der AZ zitiert. Der Programmchef der geplanten Station,
André Schibli, vermutet hinter der Beschwerde Taktik, um den Start zu
verzögern. DJ Radio sei keineswegs ein Spartenprogramm, sondern werde
abseits vom Mainstream ein breites Spektrum an Musik spielen. Bis zum
geplanten Sendestart werden nun die Fixkosten möglichst tief gehalten.
Die Vorbereitungen laufen aber dennoch auf Hochtouren, Castings für die
Moderation wurden beispielsweise im  August abgehalten.
Anscheinend gibt es Grund zur Zuversicht. Flückiger sagte gegenüber der
AZ auf die Frage, ob Zusicherungen vom Bundesamt für Justiz oder dem
Bakom bestünden: «Wir hängen keineswegs in der Luft. Mehr kann ich zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.»

Bildung schützt vor Werbung nicht

Retail Die Aldisierung – Achtung Falle: nicht die Media-Marktisierung – treibt bei der Volg Konsumwaren AG sonderbare Strategieblüten.

Retail Die Aldisierung – Achtung Falle:
nicht die Media-Marktisierung – treibt bei der Volg Konsumwaren AG
sonderbare Strategieblüten. Anders als bei der Konkurrenz erhält man in
den 640 Volg-Läden frisches Lächeln und spontane Hilfsbereitschaft
gratis und franko. Ob die Gewerkschaft des Verkaufspersonals daraus
Forderungen ableiten wird, steht noch aus. Schon jetzt aber darf sich
ein ganz spezieller Konsumententyp bestätigt fühlen: derjenige der
Blöden.
Frotzeln Sie jetzt bitte nicht! Die Zugehörigkeit zu diesem Milieu muss
niemandem peinlich sein. Selbst Hochgebildete wie Dr. Michael Meier aus
Maur stehen ungeniert zu ihrer geistigen Beschränkung. Die trotzköpfige
Headline beweist, dass das mit einer Extraportion Blödheit geschlagene
Testimonial weder Mitgefühl erwartet noch vor sich selbst geschützt
werden will. Selbstbewusst steht Meier dazu, dass er seit 15 Jahren für
denselben Einkauf mehr hinblättert als andere. Was für ein Vollidiot,
denken sich nun viele, was gar niederträchtig ist. Deshalb dürften die
Werber für die Volg-Kunden die harmlosere Vokabel «blöd» ausgesucht
haben, frei nach dem Sprichwort: «Wenn ein Narr auf den Markt geht,
freuen sich die Krämer.» Und die Kreativen, sind wir geneigt
hinzuzufügen. (la)

Headlines für den Kopf

Pharma Mittel gegen die ekligen Schmerzen im Kopf gibt es viele. Aber nicht alle werben so witzig.

Pharma Mittel gegen die ekligen Schmerzen im Kopf
gibt es zwar viele. Aber nur wenige wirken so zuverlässig und auch so
schnell wie Algifor-L, behauptet eine neue, witzige Kampagne für das
erfolgreiche Vifor-Produkt. Um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen, hat die
beauftragte Agentur Matter & Partner die Stärke des Mittels auf den
Punkt, genauer: auf die Headline gebracht. Fragt sich jetzt, was
schneller und effektiver wirkt: die stimulierenden Schlagzeilen oder
das Schmerzmittel? Gespannt erwarten wir die Umsatzkurve.

Tarifmodell: «Wir sind einen namhaften Schritt weiter»

Rainer Sauser, Marketingleiter bei Publicitas und Projektleiter für das neue Tarifmodell gibt sich nach der ersten Phase der Überarbeitung des Modells zufrieden.

Rainer Sauser, Marketingleiter bei
Publicitas und Projektleiter für das Tarifmodell, das 2006 auf Wunsch
des Verbandes Schweizerischer Werbeauftraggeber (SWA) verbessert werden
soll, gibt sich nach der ersten Phase der Überarbeitung des Modells
zufrieden. Jedes Jahr stellt der SWA in seinem Geschäftsbericht punkto
Handling und Tarifpolitik Forderungen an die Medien. Dabei sind jeweils
insbesondere die Print-Medien betroffen. «Das Inseratemarketing ist zu
wenig auf den Kundennutzen ausgerichtet», steht beispielsweise zuoberst
auf der Wunschliste. Seit einiger Zeit arbeiten deshalb 22 Grossverlage
und die Publimedia an einem einfacheren Tarifmodell. Mindestens 15
Titel sind nun per 2006 zu ersten Schritten bereit. Dem neuen Modell
liegt eine neue Philosophie zu Grunde. Statt von einem Basispreis
auszugehen und Kunden mit Zuschlägen zu «erschrecken», bietet man
beispielsweise künftig tendenziell günstigere Fixformate an. Mehr über
die Verbesserungen im Printbereich erfahren Sie in der Werbewoche vom
29. September 2005.
Einzelausgaben der Werbewoche können per E-Mail bei
Ginette Peter () bestellt werden (CHF
8.00+MwSt./Porto).
Abonnenten lesen den Artikel online:

TV-Zeitschriften und kein Ende

Noch eine Ankündigung: Ab Sommer 2006 will Rüdiger Hahn wieder Ringier und seinem Bruder Konkurrenz machen.

Können die Fernsehzuschauer bald zwischen
mehr Programmheften als Sendern wählen? Der Schweizer Markt der
TV-Zeitschriften wird jedenfalls zusehends enger. Eben erst sind der
HM-Verlag mit TiptopTV und Ringier mit TV2 gestartet, und U1 geht mit
seinem noch ungetauften Projekt (Arbeitstitel TVTime) in die
Startlöcher – da kündigt sich schon weitere Konkurrenz an. Rüdiger Hahn
will nächstes Jahr auf die Bühne zurückkehren, die er im August 2004
mit dem Verkauf von TVvier an Ringier verlassen hat.
«Ich habe ein fixfertiges Konzept in der Schublade», verrät Rüdiger
Hahn gegenüber der Werbewoche. Dort bleibt es allerdings noch bis im
Sommer 2006, denn so lange dauert der Wettbewerbsausschluss, der im
Verkaufsvertrag für TVvier festgelegt wurde. Dann will Hahn aber gleich
richtig loslegen: Mit einem 14-täglichen und einem monatlichen
Programmheft.
«Ich hatte ja als erster die Idee für ein 14-Tage-Magazin», sagt Hahn
selbstbewusst. Mit seiner Monatszeitschrift habe er aber auch gleich
die Namensrechte für den geplanten Zweiwochentitel – nämlich TV2 – an
Ringier verkauft. Sein neues Projekt soll hochwertiger werden als die
bereits lancierten Konkurrenten. «Ich gehe davon aus, dass mein Konzept
die andern in den Schatten stellt», so Hahn. Das Heft werde auch teurer
als TV2 und TiptopTV, «weil Qualität und redaktionelle Inhalte einfach
ihren Preis haben». Das Monatsprogramm, das gleichzeitig starten soll,
will Hahn dagegen billiger auf den Markt bringen.
Die 14-tägliche Zeitschrift wird mit einer breiten Streuung starten.
Für diese Grossauflage ist Hahn «mit einigen Druckereien im
benachbarten Ausland» im Kontakt. Später soll das Heft aber in der
Schweiz gedruckt werden – sobald es eine «vernünftige Auflage», Hahn
nennt 40’000 bis 50’000 Exemplare, erreicht hat.
Untätig herumsitzen bis im Sommer will Rüdiger Hahn übrigens nicht:
Sein Vierwaldstätter Verlag lanciert schon im kommenden Monat eine neue
Rätselzeitschrift mit einer Startauflage von 300’000 Exemplaren. Auch
hier besitzt der rührige Verleger schon Erfahrung; er publizierte bis
im vergangenen Sommer das Heft TV4 Rätselspass. Wegen dem
offensichtlichen Namenskonflikt habe man auf die Weiterführung dieser
Zeitschrift nach dem Verkauf von TVvier an Ringier verzichtet, sagt er.

Einem Konflikt mit Ringier ist Hahn auch bei der Zusammenarbeit mit
seinem Bruder Michael Hahn aus dem Weg gegangen. Auf der Website von
Michaels TiptopTV war beim Start Rüdigers zweite Firma, RH Media, als
Anzeigenvermarkterin angegeben. «Das haben wir mehr gemacht, damit das
Impressum nicht so leer aussieht», behauptet Hahn gegenüber der
Werbewoche. Nachdem Ringier wegen des Konkurrenzverbots dagegen
interveniert habe, sei der Eintrag wieder gestrichen worden, und RH
Media sei auch nicht für den HM-Verlag tätig.
Stefano Monachesi

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