SF verzichtet zu Recht auf Ausstrahlung von „Mohammed“-Karikaturen
Der SRG-Ombudsmann Achille Casanova hat den Entscheid des Schweizer Fernsehens rechtfertigt, "Mohammed"-Karrikaturen nicht bildlich zu zeigen.
Der SRG-Ombudsmann Achille Casanova hat
den Entscheid des Schweizer Fernsehens rechtfertigt, „Mohammed“-Karrikaturen nicht bildlich zu zeigen. Zwei Zuschauer hatten
bei ihm eine Beschwerde eingereicht, weil das Schweizer Fernsehen ihrer
Meinung nach zur Ausstrahlung der umstrittenen Karikaturen verpflichtet
war. Laut SRG-Portal mitreden.ch lehnte Casanova diese Beanstandung ab.
Gemäss Praxis der Ombudsstelle DRS und der Unabhängigen
Beschwerdeinstanz seien satirische Darstellungen, welche zentrale
Glaubensinhalte ins Lächerliche ziehen, unzulässig. Dies sei bei den
diskutierten Karikaturen per Analogie gegeben. Laut Casanova genüge die
erfolgte Umschreibung der Karikaturen durchaus zur Meinungsbildung der
Zuschauer. Zudem verlangten die publizistischen Leitlinien von SF DRS
besondere Zurückhaltung gegenüber fremden Religionen.
den Entscheid des Schweizer Fernsehens rechtfertigt, „Mohammed“-Karrikaturen nicht bildlich zu zeigen. Zwei Zuschauer hatten
bei ihm eine Beschwerde eingereicht, weil das Schweizer Fernsehen ihrer
Meinung nach zur Ausstrahlung der umstrittenen Karikaturen verpflichtet
war. Laut SRG-Portal mitreden.ch lehnte Casanova diese Beanstandung ab.
Gemäss Praxis der Ombudsstelle DRS und der Unabhängigen
Beschwerdeinstanz seien satirische Darstellungen, welche zentrale
Glaubensinhalte ins Lächerliche ziehen, unzulässig. Dies sei bei den
diskutierten Karikaturen per Analogie gegeben. Laut Casanova genüge die
erfolgte Umschreibung der Karikaturen durchaus zur Meinungsbildung der
Zuschauer. Zudem verlangten die publizistischen Leitlinien von SF DRS
besondere Zurückhaltung gegenüber fremden Religionen.
