Bündner Gesundheitsgesetz: Frist für Werber
Das Werbeverbot für Alkohol und Tabak im Kanton Graubünden tritt am 1. Juli in Kraft.
Die Teilrevision des Bündner Gesundheitsgesetzes tritt gestaffelt in Kraft. Die ersten Umsetzungen erfolgen am 1. April, jedoch gewährt die Regierung einige Ausnahmen, berichtet die Nachrichtenagentur SDA. Eine kurze Schonfrist erhält unter anderem die Werbebranche, da das Werbeverbot für Alkohol und Tabak erst am 1. Juli in Kraft tritt. Artikel 15 hält fest, dass die Werbung für Alkoholprodukte mit mehr als 20 Volumenprozenten sowie für Tabak und Tabakerzeugnisse verboten ist. Zudem ist es untersagt, Tabak und Tabakerzeugnisse an Personen unter 16 Jahren zu verkaufen oder solche an diese Altersgruppe zu Werbezwecken abzugeben. Die Regierung hat ausserdem eine Verordnung zum Gesundheitsgesetz erlassen, welche die Werbung im Gesundheitswesen regelt.
