St. Gallen schränkt ab 2007 Tabakwerbung ein
Der Kanton St. Gallen wird ab 2007 die Tabakwerbung auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, der von einem öffentlichen Ort eingesehen werden kann, sowie in und an Sportstätten verbieten.
Der Kanton St. Gallen wird ab 2007 die Tabakwerbung auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, der von einem öffentlichen Ort eingesehen werden kann, sowie in und an Sportstätten verbieten. Das beschloss der St. Galler Kantonsrat am Dienstag. Wegen laufender Verträge müsse der Tabakindustrie allerdings eine grosszügige Übergangsfrist eingeräumt werden. Weiterhin untersagt bliebt Tabakwerbung in öffentlichen Gebäuden von Kanton und Gemeinden. Das kantonale Gesundheitsgesetz wurde entsprechend angepasst.
