Ruf Lanz lädt mit 3+ vor das Musik-Gericht

Die Vorauswahl für «Superstar» auf 3+ läuft auf Hochtouren. Ruf Lanz hat zu diesem Zweck einen überraschenden Casting-Aufruf kreiert.

Die Vorauswahl für die neue Musikcasting-Show «Superstar» auf dem jungen Schweizer Fernsehsender 3+ läuft auf Hochtouren. Im Gegensatz zu anderen Sendern treten die jungen Talente bei 3+ bereits in dieser Phase vor der TV-Jury um Chris von Rohr auf. Demnächst auch in Bern, Basel und Luzern. Ruf Lanz hat zu diesem Zweck einen überraschenden Casting-Aufruf kreiert. Chris von Rohr ist darauf so zu sehen, wie man ihn noch nie gesehen hat: im Look eines englischen Oberrichters, mit in Locken gelegtem Haar. Stilecht in Öl portraitiert von John Hollander. Fazit: Wer wirklich singen und rappen kann, stellt sich jetzt dem Urteil der 3+ Jury.

Das Schweizer Fernsehen tummelt sich an der Screen-up

Bereits zum neunten Mal wird zum jährlichen Schweizer Branchenanlass Screen-up geladen, der am 26. September im Zürcher Kino Abaton über die Bühne geht.

Bereits zum neunten Mal wird zum jährlichen Schweizer Branchenanlass Screen-up geladen. Stattfinden wird der Anlass am 26. September im Zürcher Kino Abaton. Das Schweizer Fernsehen wird mit einigen bekannten Gesichtern direkt vor Ort vertreten sein. Neben der TV-Direktorin Ingrid Deltenre (SF) und TV-Direktor Gilles Marchand (TSR) haben sich laut Medienmitteilung viele Moderatorinnen und Moderatoren den Termin reserviert. Erwartet werden neben anderen Thomas Bucheli, Daniela Schmid und Kurt Aeschbacher. Prof. Dr. Bernd Schmitt von der Columbia University in New York referiert zum Thema “Media meets Innovative Branding“. Einen weiteren Programmpunkt bildet ein Streitgespräch zum Thema „Mediaagenturen und ihre Zukunft“. Weiter Informationen sowie die Anmeldefunktion sind auf der Website des Events zu finden.

Zu guter Letzt: Kleiner Schreibfehler mit grosser Werbewirkung

Die Boulevardzeitung Blick spottete am Samstag im Sportteil darüber, dass eine Westschweizer Zahnarztklinik für Werbezwecke zu einem Trick, nicht aber zum Duden gegriffen habe.


Die Boulevardzeitung Blick spottete am Samstag im Sportteil darüber, dass eine Westschweizer Zahnarztklinik für Werbezwecke zu einem Trick, nicht aber zum Duden gegriffen habe. Auf den Trikots des FC Sions prangt ein Aufdruck, der den Schriftzug der Zahnklinik S-Dent mit den Worten «censuré» und «zenzuriert» teilweise unkenntlich macht. Hintergrund dafür ist, dass im Wallis Werbung für medizinische Dienste verboten ist. Deshalb kamen die Clubchefs auf die Idee mit dem zensurierten Auftritt. Der Blick folgerte aus der eigenwilligen Schreibweise allerdings, dass die Walliser besser kicken als schreiben können. 

Nun verkündet die Firma S-Dent in einem Communiqué, die «zensurierte» Werbung sei – inklusive Schreibfehler – volle Absicht gewesen. Man habe das gleiche Vorgehen schon als Ausrüster des HC Siders gewählt, aber keinen Buchstaben an medialer Resonanz eingefahren. Deshalb habe S-Dent einen «Spezialisten der ‚Blickologie’, Nationalrat Oskar Freysinger» um Hilfe gebeten. Dieser empfahl zwecks Interessesteigerung, einen Schreibfehler in die Werbung hineinzuzaubern. Ihre Absicht sieht die welsche Firma erfüllt und schreibt: «Eine gelungene Manipulation wirkt sich halt beim Blick viel besser aus als die spröden Fakten.» Der Werbeauftritt kostet die Zahnklinik übrigens laut Blick rund 60’000 Franken für die erste Uefa-Cup-Runde. Wenn Sion die Gruppenspiele erreicht, werden nochmals 100’000 Franken fällig.

Thomas Kramer wechselt von der Weltwoche zu Scheidegger & Spiess

Der Weltwoche-Kulturchef Thomas Kramer übernimmt im Spätherbst die Verlagsleitung von Scheidegger & Spiess. Er ersetzt damit Heiner Spiess.

Der Weltwoche-Kulturchef Thomas Kramer übernimmt im Spätherbst die Verlagsleitung von Scheidegger & Spiess. Er ersetzt damit Heiner Spiess, der im Mai 2006 überraschend verstorben ist. Kramer ist seit Frühling 2005 der Leiter des Kulturressorts bei der Weltwoche. Zuvor schrieb er für den Kulturbund des Tagesanzeigers. Die Nachfolge Kramers tritt per 1. Januar 2007 Peer Teuwsen an (siehe ).

Ogilvy-Gruppe übernimmt Mehrheit an Planetactive

Die Ogilvy-Gruppe hat die massgebliche Mehrheit an der Online-Marketing-Agentur Planetactive übernommen. Auch nach der Übernahme bleibt Planetactive als eigenständige Einheit erhalten.


Die Ogilvy-Gruppe hat die maßgebliche Mehrheit an der Online-Marketing-Agentur Planetactive übernommen. Auch nach der Übernahme bleibt Planetactive als eigenständige Einheit erhalten. Die operative Verantwortung wird weiterhin bei Matthias Kurwig als Managing Director sowie bei den Regional Managing Directors Stefan Längin und Martin Sinning (Deutschland), Andreas Jorgella (Schweiz) sowie Rupert Müller-Hartburg (Österreich) liegen. Es sind keinerlei personelle Veränderungen in den Büros geplant, die Planetactive in Düsseldorf, Zürich und Wien unterhält.
 
Laut Matthias Kurwig könne die Agentur mit dem Schritt nun ihren Kunden ein komplettes Fullservice-Angebot modernen Digital Marketings bieten, ist einer Medienmitteilung zu entnehmen. Durch die Anbindung an Ogilvy wird Planetactive insbesondere im Media-Geschäft von den Vorteilen des weltweiten Ogilvy-Netzwerks profitieren.
 
Der Media-Bereich von Planetactive wird ab sofort zu einem Teil von Neo@Ogilvy, dem neuen globalen Digital und Direct Media Network des Unternehmens. Damit kann Planetactive internationale Kampagnen nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern rund um den Globus realisieren.

Cablecom verschiebt BBC und TVE ins digitale Angebot

Angesichts der zunehmend knapper werdenden Frequenzen für die analoge Verbreitung, verschiebt das Kabelnetzunternehmen Cablecom die Fernsehsender TVE int. und BBC Prime ins digitale Angebot.


Angesichts der zunehmend knapper werdenden Frequenzen für die analoge Verbreitung, verschiebt das Kabelnetzunternehmen Cablecom die Fernsehsender TVE int. und BBC Prime ins digitale Angebot. Das Unternehmen bedauert dies, heisst es in einem Mediencommuniqué. Jedoch würde mit diesem Schritt Platz für weitere digitale Sender sowie zusätzliche Funktionalitäten geschaffen.Die durch die Verschiebung frei gewordenen analogen Frequenzen werden unter anderem für die Verbreitung von Lokalsendern wie Tele Züri, Tele Bärn, Tele Basel, Tele Top, Tele M1 und Tele Tell genutzt. Diese sind im entsprechenden Sendegebiet ab 3. Oktober auch Bestandteil des digitalen Basisangebots.
Bei der Auswahl der analogen Kanäle, die ins digitale Angebot verschoben werden müssen, berücksichtigt Cablecom unter anderem folgende Kriterien: Die effektive Programmnutzung (Einschaltquoten), ob das Programm in einer der vier Landessprache übertragen wird sowie, ob das Programm eine regionale oder nationale Konzession besitzt.
Die EU plant die traditionelle analoge Signalverbreitung im Rundfunkbereich, Radio und Fernsehen bis 2010 durch die digitale Signalverbreitung abzulösen. Die Schweiz müsse dieser Entwicklung folgen, heisst es weiter.

Springer erwirbt Humana Press

Springer Science + Business Media, der Buchverlag im Bereich Wissenschaft, Technologie und Medizin, übernimmt die amerikanische Humana Press - einen Wissenschafts-Verlag für Bücher und Zeitschriften in den Bereichen Molekularbiologie, Neurowissenschaft, Krebsforschung und Medizin.


Springer Science+Business Media, der Buchverlag im Bereich Wissenschaft, Technologie und Medizin, übernimmt die amerikanische Humana Press. Der Wissenschafts-Verlag für Bücher und Zeitschriften in den Bereichen Molekularbiologie, Neurowissenschaft, Krebsforschung und Medizin ist laut einer Mitteilung eine hervorragende Ergänzung zu Springers Portfolio. Zudem stärke die neue Akquisition die Position in den Verlagsbereichen Life Sciences und Klinische Medizin.
 Die im amerikanischen Totowa, New Jersey, domizilierte Humana Press, hat ein Portfolio von 25 Zeitschriften sowie eine Backlist von rund 1’000 Buchtiteln. Zudem gewinnt Springer mit dem Zukauf zwei hochangesehene Protokoll-Datenbanken, die die Springer eBook Collection ergänzen. Ray Colón wird zum General Manager Humana Press ernannt und ist verantwortlich für das Tagesgeschäft wie auch die Einbindung in die Springer-Gruppe. Er war zuvor bei Elsevier beschäftigt war. Seit seinem Eintritt vor einem Jahr hat er wesentlich zur Einführung der Springer eBook Collection beigetragen.

Microsoft konkurrenziert YouTube mit Online-Videodienst

Der US-Softwarehersteller Microsoft versucht sich mit einem Online-Videodienst à la YouTube. Der wiederum zeigt seit neustem Respekt vor dem Urheberrecht.


Der US-Softwarehersteller Microsoft versucht sich mit einem Online-Videodienst. Innert sechs Monaten soll die Seite «Soapbox» als Teil des Online-Angebotes MSN zur Verfügung stehen, berichtet die Nachrichtenagentur SDA am Montag. Schon seit einiger Zeit befindet sich Microsoft auf der Jagd nach der Konkurrenz (siehe ).
 
Microsoft bietet zurzeit das Herunterladen von kommerziellen Videos an, möchte aber anderen Internetunternehmen wie Google, Time Warner oder News Corp die Stirn bieten. Sie alle haben eigene Online-Video-Portale im Angebot. Das wohl bekannteste ist aber die Seite YouTube. Seit Februar 2005 können die User Videos auf die Website stellen und ansehen. Laut dem Analysten Nielsen/NetRatings zählte YouTube im August 2006 34 Millionen Besucher.
 
Unterdessen hat sich YouTube zu einem Kompromiss in Copyrightfragen entschieden, wie Pressetext.ch berichtet. Bis Jahresende will das Portal eine Software installieren, die urheberrechtlich geschützten Content aufspürt. Infolge sollen die Werbeeinnahmen mit den Machern der jeweiligen Inhalte geteilt werden.

Kosmetikprodukte dürfen nicht «Therapy» heissen 

Der Begriff «Therapy» ist laut Bundesgericht zur Bezeichnung eines kosmetischen Produkts nicht zulässig. Es hat eine Beschwerde der Kosmetikfirma Estée Lauder abgewiesen.

Der Begriff «Therapy» ist laut Bundesgericht zur Bezeichnung eines kosmetischen Produkts nicht zulässig. Es hat eine Beschwerde der Kosmetikfirma Estée Lauder abgewiesen. Das Kantonale Labor Zürich hatte dem Schweizer Ableger des Unternehmens 2003 verboten, die von ihm importierte Produktelinie «Clinique Water Therapy» mit dem Ausdruck «Therapy» zu vertreiben. Nach dem Zürcher Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde der Kosmetikfirma abgewiesen, wie die SDA meldet.Gemäss dem Bundesgericht sind bei der Bezeichnung von Kosmetikprodukten ebenso wie bei Lebensmitteln jegliche Hinweise auf eine krankheitsheilende, -lindernde, oder -verhütende Wirkung verboten. Genau dieser Eindruck könne aber bei der Verwendung von «Therapy» für kosmetische Gebrauchsgegenstände erweckt werden. Noch verstärkt werde diese Wahrnehmung zusammen mit der Bezeichnung «Clinique». Keine Rolle spielt es laut Bundesgericht dabei, dass die umstrittene Bezeichnung in den umliegenden Ländern nach EU-Recht offenbar akzeptiert wird.

Kostenloser Online-Kurs zu Corporate Publishing

Der kostenlose Kurs der Schweizerischen Post und des FCP zum Thema Corporate Publishing vermittelt Basiswissen und aktuelle Trends.

Der kostenlose Kurs der Schweizerischen Post und des FCP zum Thema ?Corporate Publishing? vermittelt Basiswissen und aktuelle Trends.(pr) Antworten auf die wichtigsten CP-Fragen: Auf Initiative des Forum Corporate Publishing (FCP) bietet die Schweizerische Post ab sofort einen kostenlosen Onlinekurs zum Thema ?Corporate Publishing? an. Nach Registrierung auf der Internetseite der Post erhalten die Teilnehmer im Wochenrhythmus fünf Kursteile per E-Mail zugestellt. Alle Kurseinheiten sind konsequent praxisbezogen und enthalten Tipps und Links zu praktischen Tools. Die Themen reichen von Konzeption über Redaktion und Gestaltung bis hin zur Produktion und Erfolgskontrolle.?Wer erfolgreiche Unternehmenspublikationen herausgeben möchte, muss diese auf die Bedürfnisse der Leser abstimmen und professionell umsetzen?, erklärt der schweizerische FCP-Vorstand Dr. Beat Schaller. ?Im Zuge unserer Qualitätsoffensive wollen wir mit dem Onlinekurs entsprechendes Basiswissen vermitteln und gleichzeitig über die wichtigsten Trends im Corporate Publishing informieren.?
Der CP-Kurs ist bereits das siebte Online-Kursangebot der schweizerischen Post. Bislang haben sich über 10.000 Interessenten in die Kurseinheiten unter www.directpoint.ch eingeloggt.
Im Forum Corporate Publishing sind rund 70 CP-Anbieter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengeschlossen. Sie bieten Dienstleistungen für alle Bereiche der Unternehmenskommunikation, von klassischen Printprodukten bis hin zu neuen elektronischen Medien. Das Forum ist die größte Vereinigung von Corporate Publishing Dienstleistern in Europa.

Publicis macht Ex-Missen greifbar

Die Werbeagentur Publicis zeigt mit dem neusten Print-Motiv der Schweizer Illustrierten, dass der Claim «Näher bei den Stars» kein leeres Versprechen ist.

Die Werbeagentur Publicis zeigt mit dem neusten Print-Motiv der Schweizer Illustrierten (SI), dass der Claim «Näher bei den Stars» kein leeres Versprechen ist. Als Reminiszenz an die schöne Vergangenheit schaltet die SI eine Doppelseite mit den ehemaligen Missen. Nach wie vor im Stil der aktuellen Image-Kampagne und somit gehalten von zwei Händen, welche die Schweizer Illustrierte aufgeschlagen halten. Laut einer Medienmitteilung hat man sich bewusst für die Ex-Schönheitsprinzessin entschieden. Sie sollen eine erfrischende Alternative zu der momentanen omnipräsenten Christa Rigozzi bieten. Doch auch sie soll demnächst «zum Greifen nah» sein.

Europäischer Gerichtshof gibt TSR-Sendung Recht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesgericht-Verurteilung einer TSR-Sendung für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt. Die Sendung beschäftigte sich mit der Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs und insbesondere mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesgericht-Verurteilung einer TSR-Sendung für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte eine 1997 ausgestrahlte Ausgabe der Sendung «Temps présent» verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil in der Folge. Der für den Beitrag verantwortliche Journalist Daniel Monnat rief daraufhin den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Die umstrittene Sendung, im März 1997 von TSR ausgestrahlt, beschäftigte sich mit der Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs und insbesondere mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland. Die Recherche von Monnat mit dem Titel «L’honneur perdu de la Suisse» löste bei ihrer Ausstrahlung heftige Reaktionen aus. Aufgrund der Klage einer Gruppe von Fernsehzuschauern wurde die Sendung 1999 von der UBI und danach vom Bundesgericht verurteilt. Monnat, der heute Chefredaktor der TSR-Informationsmagazine ist, wandte sich danach an das Strassburger Gericht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die Verurteilung für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention, wie die SRG am Montag mitteilte. Der Gerichtshof hat befunden, dass sich die Reportage auf seriöse historische Recherchen stütze. Der Autor habe nach Treu und Glauben gehandelt und die journalistischen Grundsätze respektiert. In seinem Entscheid befürchtet der Gerichtshof, dass der Bundesgerichtsentscheid Journalisten davon abhalten könnte, einen Beitrag zu einem Thema von gesteigertem allgemeinem Interesse zu leisten. Eine solche Sanktion sei deshalb geneigt, die Medien in der Erfüllung ihrer Informations- und Kontrollfunktion zu behindern.
Die Generaldirektion der SRG und die Direktion von TSR begrüssen den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs. Die rechtliche Sperrung, der die Sendung unterliegt, wird von der TSR aufgehoben.
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