Welcomedia beschert dem Blick Stellen- und Immobilienbeilage

Im Unterschied zu den Bestrebungen von vielen Verlagen im Online-Rubrikenmarkt Fuss zu fassen, produziert die in Pfäffikon domizilierte Agentur Welcomedia ab Januar einen multiregionalen Stellen- und Immobilienmarkt.

Im Unterschied zu den Bestrebungen von vielen Verlagen im Online-Rubrikenmarkt Fuss zu fassen, produziert die in Pfäffikon domizilierte Agentur Welcomedia ab Januar einen multiregionalen Stellen- und Immobilienmarkt. Die Sicht – so heisst der Titel – bietet dem Kunden die Möglichkeit, zum regionalen Preis überregional zu inserieren, heisst es in einer Mediendokumentation. Jeweils montags erscheint die Publikation im Blick und erreicht damit eine Leserschaft von 715’000 Personen. Wenn gewünscht, kann das Inserat auch im Internet geschaltet werden. Der Vertrieb erfolgt über das Key Account Management von Welcomedia und über lizenzierte, regional verankerte Partnerunternehmen. Welcomedia wurde im März 2005 als Verlag und Vermittlungsagentur für den Anzeigenbereich gegründet.

Duden gibt mit neuer Zeitschrift Rätsel auf

Am 13. Dezember erscheint die erste Ausgabe des Grossen Rätsel-Magazins von Duden. Das vorerst Magazin, das in Kooperation mit der Verlagsgruppe Klambt entstanden ist, bietet Schwedenrätsel, Zahlen-, Silben- und Wortsuchrätsel sowie Sudokus.

Am 13. Dezember erscheint die erste Ausgabe des Grossen Rätsel-Magazins von Duden. Das vorerst alle zwei Monate erscheinende Magazin, das in Kooperation mit der Verlagsgruppe Klambt entstanden ist, bietet Rätselarten wie Schwedenrätsel, Zahlen-, Silben- und Wortsuchrätsel sowie Sudokus. Daneben finden Rätselfreunde in der ersten Zeitschrift von Duden diverse Quizspiele und Wissensfragen in Sachen Allgemeinbildung, Deutsch- und Fremdwörtertests sowie Tipps aus der Duden-Sprachberatung. Das Rätselmagazin hat 68 Seiten und ist für 3,50 Franken am Kiosk erhältlich. In der Chefredaktion sitzen Roland Kluse und Gabrielle Gassen, die Auflage beläuft sich auf 120’000 Exemplare. Mit dem Rätsel-Heft knüpfe der Dudenverlag an sein bestehendes Programm in den Bereichen Wissen und Allgemeinbildung an, heisst es auf der Duden-Website. Dazu zählen zum Beispiel das Grosse Lexikon der Allgemeinbildung, 100’000 Tatsachen – Das grosse Buch der Allgemeinbildung sowie verschiedene Kreuzworträtsellexika.

SE Impuls erweitert Agenturnetzwerk

Die in Meggen ansässige Marketing- und Kommunikationsagentur feiert dieses Jahr in zehnjähriges Bestehen. Sie kündigte an, im Zuge des bisherigen Wachstums weitere Firmeneinheiten zu gründen.

Die in Meggen ansässige Marketing- und Kommunikationsagentur feiert dieses Jahr in zehnjähriges Bestehen. Sie kündigte an, im Zuge des bisherigen Wachstums weitere Firmeneinheiten zu gründen. Die Etablierung einer neuen PR-Agentur steht kurz bevor. Zudem ist die Gründung einer eigenständigen Eventagentur in Planung. Dieses Wachstum stehe ganz im Zeichen der vor zehn Jahren eingeschlagenen Strategie des Aufbaus einer Full-Service-Agentur mit spezialisierten Einzelfirmen. SE Impuls zählt heute zusammen mit den Tochtergesellschaften in Zürich, Basel, Bern und Lausanne rund 30 Mitarbeitende.

Weihnachtsradio sammelt für Kinderspital

Am Montag um 17 Uhr startet in Zürich das Weihnachtsradio. Der Reinerlös soll dem Kinderspital Zürich zu Gute kommen. Senden wird der temporäre Kanal vom 11. bis zum 25. Dezember.

Am Montag um 17 Uhr startet in Zürich das Weihnachtsradio. Der Reinerlös soll dem Kinderspital Zürich zu Gute kommen. Senden wird der temporäre Kanal vom 11. bis zum 25. Dezember, der Studiobus befindet sich auf dem Werdmühleplatz direkt beim Singing Christmas Tree. Das Radio versucht eine Lücke zu schliessen, indem es über Weihnachtsveranstaltungen wie das Märlitram oder den Christkindlimarkt berichtet. Wie Organisator Daniel Buchs im Interview mit dem Tages-Anzeiger sagt, belaufen sich die Auslagen auf rund 19’000 Franken. Die Kosten würden hauptsächlich durch Sponsoren gedeckt, man sei aber immer noch auf Spenden angewiesen. 

Zu guter Letzt: Weihnachten bei den Bushs

Definitiv auf den Hund gekommen ist das Thema Weihnachten bei der Familie Bush, George W. Der Hund heisst Barney, ist ein schwarzer Scottish Terrier und der Star in dem 9.5 Minuten-Dreh von Barney-Cam zum Thema Weihnachten in Weissen Haus.

Definitiv auf den Hund gekommen ist das Thema Weihnachten bei der Familie Bush, George W. Der Hund heisst Barney, ist ein schwarzer Scottish Terrier und der Star in dem 9.5 Minuten-Dreh von Barney-Cam zum Thema Weihnachten im Weissen Haus bei der Familie Bush. Begleitet wird Barney vom zweiten Exemplar derselben Rasse namens Miss Beazley und dem schwarzen Kater Willy.
Der geneigte und bald extrem gelangweilte Zuschauer erfährt einiges über die Weihnachtsdekoration des Weissen Hauses, das während der Ferienzeit reich dekoriert den Besuchern geöffnet wird. Hund Barney erhält von Präsident Bush persönlich den Auftrag, sich an die achte Ausgabe von Barney-Cam zu machen. In dieser will der Hund eine Weihnachtsshow auf die Beine stellen. Die Show fällt mickrig aus, der ganze Film ebenfalls, trotz hochkarätigen Nebendarstellern wie dem Präsidenten, seiner Frau, seinem Finanzminister, dem Handelsbeauftragten oder Countrymusikerin Dolly Parton.
Über Weihnachten bei den Bushs erfährt man aber trotz alledem – nichts. Kommt der Verdacht auf, dass die ganze Viecherei mit den beiden durchs Weisse Haus wackelnden Hunden mitsamt schwarzem Kater eigentlich nur den Zweck hat, von dem abzulenken, was beim Fest der Liebe und der Familie mindestens einmal im Jahr im Zentrum der Aufmerksamkeit steht: Der Familie. Von der Bush-Familie bekommt man denn auch genau soviel zu sehen, wie gezeigt werden sollte: nicht eine Nasenspitze. Und der Zuschauer wendet sich mit – trotz Multimedia und Downloadmöglichkeit des Soundtracks, trotz Making-of aus Video-Standbildern – ausserordentlich auf den Hund gekommenem Interesse etwas Lebendigerem zu.

Fachpresse übernimmt IT-Verlag Compress

Die Fachpresse Zürich, eine Tochter der Vogel Business Medien, übernimmt per 1. Januar 2007 die Compress Information Group. Das in Thalwil domizilierte Unternehmen beschäftigt rund 25 Mitarbeitenden und gibt die IT-Fachtitel InfoWeek und IT Reseller heraus.


Die Fachpresse Zürich, eine Tochter der Vogel Business Medien, übernimmt per 1. Januar 2007 die Compress Information Group. Das in Thalwil domizilierte Unternehmen beschäftigt rund 25 Mitarbeitenden und gibt die IT-Fachtitel InfoWeek und IT Reseller heraus. Zudem organisiert Compress ab dem kommenden Jahr erneut die Fachkonferenz an der Zürcher Orbit-iEX, der Schweizer IT-Fachmesse. Das Würzburger Medienunternehmen Vogel Business Medien ist bereits stark in der IT-Kommunikation engagiert, unter anderem mit den Publikationen IT-Business dem Home Entertainment Verlag CyPress und dem Joint Venture Vogel Burda Communications, dem Herausgeber der führenden deutschen Anwenderzeitschrift Chip.
Die Compress Information Group wird auch in Zukunft als eigenständiger Verlag operieren und die bisherigen Titel konsequent in Print- und Onlineform ausbauen, verkündet das Unternehmen am Montag. Der Verlagsgründer und Herausgeber Michael von Babo scheidet aus der Firma aus. Alleinige Geschäftsführerin wird ab 1. Januar 2007 Ursula Bettio, die seit 1989 in der Compress Information Group tätig ist und in den letzten fünf Jahren die Verlagsleitung von InfoWeek verantwortete.

Zu guter Letzt: Kazaa-Nutzer verklagen Kazaa

Das Spiel heisst «Jeder verklagt jeden» und könnte Stoff für eine Telenovela in 250-Folgen liefern. Doch die Vorgänge sind Wirklichkeit: Die Musikindustrie verklagt die Anbieter von P2P-Software und ihre Nutzer, diese klagen ihrerseits gegen die Industrie. Seit dem Nikolaustag gibt es eine neue Variante im rechtlichen Ringelreihen. Kazaa-Nutzer haben eine Sammelklage gegen Kazaa eingereicht.

Das Spiel heisst «Jeder verklagt jeden» und könnte Stoff für eine Telenovela in 250-Folgen liefern. Doch die Vorgänge sind Wirklichkeit: Die Musikindustrie verklagt die Anbieter von P2P-Software und ihre Nutzer, beide lassen sich nicht einschüchtern und klagen ihrerseits gegen die Industrie. Seit dem Nikolaustag gibt es in dem rechtlichen Ringelreihen eine neue Variante: Nutzer der Tauschbörsen-Software Kazaa klagen gegen deren Hersteller Sharman Networks. Eine bei Tausch nicht lizenzierter Songs ertappte Kazaa-Nutzerin, die sich bereits mit der Musikindustrie vor Gericht verglichen und entsprechend gezahlt hatte, wirft dem Hersteller der Filesharing-Software irreführende und betrügerische Geschäftspraktiken vor. In der Sammelklage verlangt sie von Sharman Networks Schadensersatz und Strafzahlungen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Konkret wirft die Klageschrift dem offiziell auf dem südpazifischen Archipel Vanuatu beheimateten Sharman Networks vor, für den P2P-Client fälschlicherweise mit kostenlosen Downloads geworben zu haben. Den Nutzern sei so in irreführender Absicht suggeriert worden, der Tausch auch von nicht-lizenzierten Inhalten über die Software sei legal. Das Unternehmen habe dabei stets gewusst, dass der eigentliche Zweck der Software einer illegalen Handlung diene und dies zur Bereicherung ausgenutzt. Ausserdem sei Kazaa durch die automatische Freigabe des Daten-Ordners so konfiguriert gewesen, dass jeder Nutzer Rechtsverstöße begehen musste. Weder seien die Nutzer über diese Konfiguration noch die möglichen rechtlichen Implikationen ausreichend informiert worden. Die Nutzer seien deshalb zu teuren Vergleichen mit der Musikindustrie gezwungen gewesen.
Sollte die Klage Erfolg haben und auch als Sammelklage zugelassen werden, droht dem Kazaa-Anbieter nun massiver Ärger von seinen ehemaligen Nutzern. Für den Anwalt Ray Beckerman, der zahlreiche Mandanten gegen die Musikindustrie (RIAA) vertritt, kommt das nicht überraschend. Er erwartet, dass Kazaa als dritte Partei zunehmend in die Verfahren zwischen Musikindustrie und Privatpersonen hineingezogen wird. Das ist nicht verwunderlich, denn Kazaa spielt in vielen der von der Musikindustrie massenhaft angestrengten Zivilklagen die Rolle des Tatwerkzeugs. Damit wird Kazaa nun von einer weiteren Seite direkt für die von Nutzern begangenen Urheberrechtsverstösse in die Pflicht genommen.
Mit einem anderen Ansatz argumentiert ein von der RIAA verklagter Filesharer: Die gegen ihn von der Musikindustrie erhobenen Ansprüche seien mit dem zwischen Sharman Networks und Vertretern von Film- und Musikindustrie erzielten Vergleich abgegolten. Kazaa hatte sich mit Industrie auf eine Zahlung von über 115 Millionen US-Dollar geeinigt. Zuvor hatte der oberste Gerichtshof der USA im Fall Grokster entschieden, dass eine Firma, die bewusst und gezielt Mittel zur Urheberrechtsverletzung anbiete, auch für damit begangene Rechtsverstöße haftbar zu machen sei. Der Vergleich zwischen Industrie und Kazaa, so das Argument nunmehr, decke damit auch eventuelle Ansprüche der Industrie gegen Individuen. Auch mit den Musikverlagen hat sich Sharman inzwischen verglichen.

USA: YouTube bekommt Konkurrenz

Es geht um eine Menge Werbegelder: Medienkonzerne in den USA planen einem Zeitungsbericht zufolge einen eigenen Online-Videodienst. Damit wollen sie YouTube Konkurrenz machen.

Es geht um eine Menge Werbegelder: Medienkonzerne in den USA planen einem Zeitungsbericht zufolge einen eigenen Online-Videodienst. Damit wollen sie YouTube Konkurrenz machen. Wie Wall Street Journal berichtet, beteiligen sich die Medienriesen Fox, Viacom, CBS und NBC Universal an dem Projekt. Geplant ist, auf einer neuen gemeinsamen Website selbst ihre Videos zeigen und direkt von den Werbeeinnahmen zu profitieren. Damit engagieren sich die Medienkonzerne in einer Allianz gegen Google. Der Internetrise hatte YouTube für 1,3 Milliarden Euro in Aktien gekauft (siehe
). Bei YouTube werden die Videos von den Nutzern ins Internet gestellt. Dabei werden neben privat angefertigten Filmen oft auch Fragmente von TV-Sendungen platziert. Die TV-Sender liefen dagegen lange Sturm, schliesslich gingen viele von ihnen Lizenzvereinbarungen mit YouTube ein. Früheren Angaben zufolge arbeitet YouTube zudem an einer Software, mit der die Urheber automatisch für die Platzierung ihrer Inhalte mit einem Anteil an den Werbeeinnahmen entlohnt werden sollen.

Gebührenerhöhung: Walpen prophezeit Folgen

Der SRG-Generaldirektor Armin Walpen zeigt sich gegenüber der NZZ am Sontnag wenig zufrieden mit der schmalen Gebührenerhöhung von 2,5 Prozent ab Januar 2007.

Der SRG-Generaldirektor Armin Walpen zeigt sich gegenüber der NZZ am Sontnag wenig zufrieden mit der schmalen Gebührenerhöhung von 2,5 Prozent ab Januar 2007. Die SRG hatte 6,5 Prozent beantragt. Im Moment kann Walpen aber nicht sagen, ob dies eine neue Sparrunge zur Folge hat. Jedoch müssten Massnahmen getroffen werden. Erst nach gründlicher Analyse könne aber entschieden werden, ob und in welchem Ausmass das Programm betroffen sei. Zu prüfen sei auch, ob etwa Radio DRS an den Leutschenbach verlegt werden kann, um Synergien nutzen zu können. Es stelle sich grundsätzlich die Frage nach einer stärkeren Konzentration, so Walpen. So werden in der Italienischen Schweiz die Redaktionen von Radio, TV und Online zusammengelegt. Über den geplanten Kinderkanal und das geplante englischsprachige Radioprogramm will sich Walpen erst nach der Gesamtbeurteilung äussern.

Zeitschriften legen weltweit zu

Wie World Magazine Trends des Weltzeitschriftenverbands FIPP (International Federation of the Periodical Press) zeigt, verzeichnet die Zeitschriftenbranche weltweit einen Aufschwung.

Wie World Magazine Trends des Weltzeitschriftenverbands FIPP (International Federation of the Periodical Press) zeigt, verzeichnet die Zeitschriftenbranche weltweit einen Aufschwung. Untersucht wurde die Situation von Publikums- und Fachzeitschriften in 60 Ländern. Die dynamischste Entwicklung zeigt sich in Osteuropa, fasst das deutsche Fachmagazin Werben und Verkaufen die Ergebnisse zusammen. Doch wächst die Titelvielfalt fast überall au der Welt. Viele Verleger bauen zudem ihre Online-Aktivitäten aus, um neue Zielgrupppen zu erschliessen. Auch im Bereich der Fachinformationen sieht die Organisation auf den Lesermarkt eine grosse Bereitschaft, für Content zu bezahlen. Die weltweit grössten Zeitschriften sind laut Verzeichnis Reader’s Digest und das AARP Magazine. Reader’s Digest kommt in 60 Ländern in 21 Sprachen auf eine Gesamtauflage von rund 23 Millionen Exemplaren. AARP Magazine, das Magazin für die Mitglieder der US-amerikanischen Seniorenvereinigung American Association of Retired Persons bringt es auf eine Auflage von 22,6 Millionen Exemplaren.

Publikumsrat SRG spricht sich für Kinderkanal aus

Die Schaffung eines separaten Kinder- und Jugendkanals wird vom Publikumsrat grundsätzlich positiv aufgenommen. Ebenso günstig wird die unterschiedliche Profilierung von SF 1 und SF 2 beurteilt. Kommt der Kinderkanal, könnte SF 2 noch stärker zum Sportsender werden.

Die Schaffung eines separaten Kinder- und Jugendkanals wird vom Publikumsrat grundsätzlich positiv aufgenommen. Ebenso günstig wird die unterschiedliche Profilierung von SF 1 und SF 2 beurteilt. Kommt der Kinderkanal, könnte SF 2 noch stärker zum Sportsender werden. Allerdings erachtet der Publikumsrat laut SDA die Abhebung von SF 2 vom ersten Kanal noch ungenügend. Gewünscht wird eine verstärkte Konzentration auf live-Sportereignisse. Generell sei aber die Profilierung inhaltlich wie formal weit fortgeschritten und insgesamt gelungen. Speziell begrüsst wurde die verstärkte Ausrichtung von SF 1 auf Information. Schlecht abgeschnitten haben demgegenüber die abendlichen Pay-TV-Sendungen auf SF 2, diese entsprächen nicht dem Image des Kanals, weshalb der Publikumsrat deren Absetzung fordert. Die Einführung eines auf Kinder und Jugendliche zugeschnittenen Kanals wird vom Rat begrüsst, es sei jedoch auf kindergerechte Sendezeiten zu achten.

Bezirksgericht Arbon verbietet Verkauf des neuen Beobachters

Wer am Freitag den neuen Beobachter kaufte, hatte ein verbotenes Heft in der Hand. Denn am Donnerstag Abend hatte das Bezirksgericht Arbon die Verbreitung per Post sowie den Kioskverkauf des Heftes untersagt. Das Verbot blieb allerdings wirkungslos.

Wer am Freitag den neuen Beobachter kaufte, hatte ein verbotenes Heft in der Hand. Denn am Donnerstag Abend hatte das Bezirksgericht Arbon die Verbreitung per Post sowie den Kioskverkauf des Heftes untersagt. Das Verbot blieb allerdings wirkungslos. Das Vertriebsverbot markiert den vorläufigen Höhepunkt in einem Streit zwischen dem Beobachter und zwei Thurgauer Bauunternehmern. Zeitschrift hatte schon mehrfach über die umstrittenen Praktiken der Baufirma berichtet, der Fall beschäftigt die Gerichte nunmehr zum dritten Mal. Schon zuvor hatten die Bauunternehmer via Gericht die Veröffentlichung eines kritischen Artikels gestoppt. Auch der neueste Beobachter enthält wieder einen Artikel über die Firma, und als die Unternehmer Wind davon bekamen, erwirkten sie eine superprovisorische Verfügung gegen die Verteilung der Zeitschrift.
Allerdings erfolgte die Verfügung gegen die Verteilung so spät, dass das Verbot nicht mehr durchgesetzt werden konnte. Das Personal an den Kiosken wusste von nichts, das Heft lag schon fast in den Briefkästen. Beim Beobachter spricht man von Zensur und sieht den Gerichtspräsidenten Ralph Zanoni auf Abwegen, wie die SDA schreibt. Offen ist nun, ob die Verfügung bestätigt wird. Bis zum Entscheid können bis zu drei Monate verstreichen, weil zuvor beide Parteien zu den Vorwürfen Stellen nehmen können.
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