Neue Werbeverbote in Kraft getreten
Am 1.1.2007 dürfen rezeptpflichtige Medikamente schweizweit nicht mehr beworben werden. Im Kanton Thurgau ist Werbung für Hochprozentiges ab diesem Jahr verboten, und am Corvatsch gibt’s Knatsch wegen eines Werbedias für die Bergbahnen Engadin.
Am 1.1.2007 dürfen rezeptpflichtige Medikamente schweizweit nicht mehr beworben werden. Im Kanton Thurgau ist Werbung für Hochprozentiges ab diesem Jahr verboten, und am Corvatsch gibt’s Knatsch wegen eines Werbedias für die Bergbahnen Engadin.
Heimatschutz wie Landschaftsschutz laufen Sturm gegen die 163 auf 163 grosse Werbebotschaft, die seit dem 27. Dezember auf den Nordhang des Corvatsch projiziert wird. Kritisiert werden der enorme Stromverschleiss, die Lichtverschmutzung und die Verkommerzialisierung der Alpenwelt sowie die Beeinträchtigung eindrücklicher Gebirgslandschaften. Die Aktion habe eine bedenkliche Symbolwirkung, Werbung dürfe nicht zu Lasten der Natur gehen. Deshalb verlangen beide Organisationen sowie mehrere Politiker den sofortigen Stopp der von der Gemeinde Silvaplana bewilligten nächtlichen Illumination. Fortsetzung folgt.
Werbeeinschränkungen für Pharma und Alkohol Nichts mehr zu diskutieren gibt es beim Verbot von Werbung für rezeptpflichtige Medikamente. Schon länger ist solche Werbung auf Papier oder an Plakatwänden verboten, seit Jahresbeginn müssen sich die Pharmahersteller auch im Internet an diese Regel halten. Ziel des Verbots ist die Trennung von Werbung und Information. Die Einhaltung des neuen Gesetzes wird durch Swissmedic überwacht. Derweil hat der Kanton Thurgau Werbung für zwei legale und frei zugängliche Substanzen verboten: Auf Plakaten darf nicht mehr für Tabak und hochprozentige alkoholische Getränke geworben werden. Werbung für Bier, Wein und natürlich Most ist weiterhin erlaubt.
Heimatschutz wie Landschaftsschutz laufen Sturm gegen die 163 auf 163 grosse Werbebotschaft, die seit dem 27. Dezember auf den Nordhang des Corvatsch projiziert wird. Kritisiert werden der enorme Stromverschleiss, die Lichtverschmutzung und die Verkommerzialisierung der Alpenwelt sowie die Beeinträchtigung eindrücklicher Gebirgslandschaften. Die Aktion habe eine bedenkliche Symbolwirkung, Werbung dürfe nicht zu Lasten der Natur gehen. Deshalb verlangen beide Organisationen sowie mehrere Politiker den sofortigen Stopp der von der Gemeinde Silvaplana bewilligten nächtlichen Illumination. Fortsetzung folgt.
Werbeeinschränkungen für Pharma und Alkohol Nichts mehr zu diskutieren gibt es beim Verbot von Werbung für rezeptpflichtige Medikamente. Schon länger ist solche Werbung auf Papier oder an Plakatwänden verboten, seit Jahresbeginn müssen sich die Pharmahersteller auch im Internet an diese Regel halten. Ziel des Verbots ist die Trennung von Werbung und Information. Die Einhaltung des neuen Gesetzes wird durch Swissmedic überwacht. Derweil hat der Kanton Thurgau Werbung für zwei legale und frei zugängliche Substanzen verboten: Auf Plakaten darf nicht mehr für Tabak und hochprozentige alkoholische Getränke geworben werden. Werbung für Bier, Wein und natürlich Most ist weiterhin erlaubt.
