In vier Beschwerdefällen hat der Presserat seine Einschätzung mitgeteilt. Die Beschwerde des Elektrizitätswerks des Kantons Thurgaus gegen das St. Galler Tagblatt wurde gutgeheissen. Die Rote Anneliese wurde gerügt und die Züri Rundschau missachtete, nach Meinung des Presserats, in einem Kommentar die Menschenwürde. Auf die Beschwerde gegen die welsche Zeitung Confédéré konnte wegen einem hängigen Gerichtsverfahren nicht eingegangen werden, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. In einer Glosse vom 1. April 2006 hat die Thurgauer Ausgabe des St. Galler Tagblattes die Kommentarfreiheit verletzt, indem der Journalist dem Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) Wucher vorwarf. Der Presserat hiess damit die Beschwerde des EKT gegen die Zeitung gut, denn mit der Glosse seien Tatsachen verstellt und sachlich nicht belegbare Anschuldigungen erhoben worden.
Wenn Journalisten schwere Vorwürfe erheben, müssen sie die Beschuldigten zu Wort kommen lassen. Die Rote Anneliese liess dies bei einem Artikel über ein Grossbauprojekt aus und wurde deswegen nun vom Presserat gerügt. In dem Artikel warf die Zeitung dem Initianten des Grossprojektes vor, Grundstückbesitzer unter Druck gesetzt zu haben, damit diese ihre Parzellen verkauften.
Die Gratiszeitung Züri Rundschau verletzte in einem Kommentar zu Pädophilen deren Menschenwürde. Die Autorin des Kommentars forderte, man müsse Pädophilen das Glied abschneiden, sie foltern und anschliessend töten. Sie kritisierte in der Zeitung vom 11. August 2006 zudem die Richter, die Pädophilie nur als Kavaliersdelikt verurteilen. Sie forderte drakonische Strafmassnahmen und warf den Gerichten Naivität vor. Der Presserat hiess die Kritik des Beschwerdeführers gut, denn einem Kommentar seien Freiheiten gesetzt und es gelte dabei die Menschenwürde zu bewahren. Hingegen wurde die zweite Rüge des Beschwerdeführers zurückgewiesen. Darin wurde der Kommentatorin vorgeworfen, dass sie sich in untragbarer Weise gegenüber dem Rechtssystem ereifere. Der Presserat wertete die Kritik der Autorin an den Gerichten nicht als ungerechtfertigte Anschuldigungen, da sie nicht auf bestimmte Gerichte oder Richter zielt.
Auf eine Beschwerde des Sekretärs des Zentralverbands der Magistraten, der Lehrerschaft und der Beamten des Staates Wallis gegen die Zeitung Confédéré konnte der Presserat nicht behandeln. Da der Verband auch auf juristischem Weg eine Klage gegen die Zeitung erhoben hat und dieses Gerichtsverfahren noch hängig ist, kann der Presserat nicht auf die Beschwerde eingehen. In einem Kommentar vom 31. März 2006 verurteilte der verantwortliche Redaktor den Verband als autoritär und faschistisch geführt und nannte ihn ein Überbleibsel des Vichy Regime.