Urheberrechtsverstösse kommen Minderjährige teuer zu stehen
Die Musikindustrie greift im Kampf gegen Downloads von geschützten Inhalten aus dem Internet immer härter durch. Im Visier sind auch Minderjährige. Auch sie haften für Verstösse gegen das Urheberrecht im Internet.
Die Musikindustrie greift im Kampf gegen Downloads von geschützten Inhalten aus dem Internet immer härter durch. Im Visier sind auch Minderjährige. Auch sie haften für Verstösse gegen das Urheberrecht im Internet. Das ergab eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 13. September 2006: Ein eine 15-Jährige hatte über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft. Sie wurde vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt.
«Diese Entscheidung hat für Aufsehen gesorgt, weil es Ähnliches bis dato nicht gegeben hat», erklärte Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel gegenüber Pressetext.ch. Nun zieht auch die Musikindustrie nach und beauftragt vermehrt Kanzleien mit der Jagd auf jugendliche Urheberrechtsbrecher.
Die Kosten für einen Urheberrechtsverstoss können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Die 15-Jährige Bilderverkäuferin hat das Verfahren laut Nagel wohl rund 3000 Euro gekostet.
Mehrheitlich unproblematisch sind zwar weiterhin Urheberrechtsvergehen im privaten Bereich, etwa der Download einiger weniger Fotos oder Musikstücken zu privaten Zwecken. Wer sich aber durch Verkauf bereichert, muss auch im jugendlichen Alter mit rechtlichen Schritten rechnen.
«Diese Entscheidung hat für Aufsehen gesorgt, weil es Ähnliches bis dato nicht gegeben hat», erklärte Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel gegenüber Pressetext.ch. Nun zieht auch die Musikindustrie nach und beauftragt vermehrt Kanzleien mit der Jagd auf jugendliche Urheberrechtsbrecher.
Die Kosten für einen Urheberrechtsverstoss können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Die 15-Jährige Bilderverkäuferin hat das Verfahren laut Nagel wohl rund 3000 Euro gekostet.
Mehrheitlich unproblematisch sind zwar weiterhin Urheberrechtsvergehen im privaten Bereich, etwa der Download einiger weniger Fotos oder Musikstücken zu privaten Zwecken. Wer sich aber durch Verkauf bereichert, muss auch im jugendlichen Alter mit rechtlichen Schritten rechnen.
