Moneyhouse.ch darf alte Handelsregisterdaten publizieren
Die Internetseite Moneyhouse.ch darf auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschänkt publizieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Klage des Eidg. Datenschutzbeauftragten abgewiesen.
Die Internetseite Moneyhouse.ch darf auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschänkt publizieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidg. Datenschutzbeauftragten abgewiesen, wie die SDA vermeldete. Auf der Internetseite Moneyhouse.ch der Zuger Firma Itonex sind seit 1995 sämtliche Handelregisterdaten gratis abrufbar, auch solche, die nicht mehr aktuell sind. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte hatte im vergangenen Mai eine Empfehlung an die Itonex geschickt und verlangt, dass Daten über nicht mehr bestehende Verbindungen
zwischen Personen und Firmen wie bei der Onlineausgabe des Schweizerischen Handelsamtsblattes nach Ablauf einer dreijährigen Frist entfernt werden. Zudem müssten auf Begehren von Personen oder Firmen alle sie betreffenden Daten umgehend gelöscht werden.
Nachdem die Itonex die Empfehlung abgelehnt hatte, erhob der Datenschutzbeauftragte Klage beim Bundesverwaltungsgericht, die von den Richtern in Bern nun abgewiesen wurde. Laut dem Urteil liegt die private, zeitlich unbeschränkte Weiterverbreitung auch von veralteten Handelsregisterdaten innerhalb des gesetzlichen Zwecks. Eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne des Datenschutzgesetzes liege nicht vor.
Zu Recht habe die Itonex es auch abgelehnt, so das Gericht, Löschungsbegehren von Privaten oder Unternehmen nachzugeben. Datenlöschungen würden dazu führen, dass gewisse, nach wie vor aktuelle Einträge als inexistent erachtet werden könnten. Diese Intransparenz würde den Zweck der Informationserleicherung des Geschäftsverkehrs unterlaufen. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte erwägt den Gang ans Bundesgericht.
