Seit dem 1. Januar 2007 gilt im Kanton Bern das Gesetz, dass Werbung für Tabak auf öffentlichem Grund sowie auf von diesem einsehbarem privatem Grund verboten ist. Nun haben ein Thuner Grossrat und die Gewerbepolizei der Gemeinde Köniz Strafanzeigen wegen Tabakwerbung bei oder auf Bahnhöfen der SBB eingereicht.Der Thuner SP-Grossrat Patric Bhend reichte seine Strafanzeige gegen Unbekannt ein, wie er in einer Medienmitteilung schrieb. Seine Anzeige erhob er, weil derzeit vor dem Bahnhof Thun Plakate für Raucherwaren werben. Die SBB stellten sich bisher auf den Standpunkt, sie unterstünden grundsätzlich nationalem Gesetz, nicht kantonalem.
Auch das Berner Amt für Wirtschaft Beco setzt Druck auf die SBB und die Plakatfirmen auf. Es ist der Meinung, dass Tabakwerbung auf Bahnhofplätzen wie in Thun «ganz klar unzulässig» sind, wie Geschäftsleitungsmitglied Stefan Reichen auf Anfrage der SDA sagte. Dies hat das Beco der SBB und den Plakatierfirmen brieflich mitgeteilt.
Nun haben die SBB auf den Druck reagiert. Unabhängig von der Intervention des Beco und der Strafanzeigen erwäge das Unternehmen, seine Praxis in Sachen Tabakwerbung freiwillig den kommunalen und kantonalen Regelungen anzupassen, liess die SBB am Freitag mitteilen.
Strengere Vorschriften im Kanton AargauAuch im Kanton Aargau tut sich auf diesem Gebiet einiges. Der Aargauer Regierungsrat will die Alkohol- und Tabakprävention deutlich verstärken. Mit einem neuen Gesetz plant die Regierung grossflächige Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke zu verbieten. Darunter fallen Plakat-, Kino- und Bandenwerbung. Davon ausgenommen sind Firmenbezeichnungen am Geschäftssitz oder Produktionsort.
Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Gemeinden Testkäufe durch Jugendliche anordnen können. Erwachsene, die Alkohol kaufen und diesen an Minderjährige weitergeben, machen sich künftig strafbar. Noch offen ist, wie der Passivraucherschutz geregelt werden soll. Zwei Varianten stehen zur Debatte: ein generelles Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, und Ausnahmen für Gastrobetriebe und Bars.