Bundesrat schafft mehr Platz für mobiles Internet

Der Bundesrat räumt dem Internetempfang via Handy Platz ein. Künftig stellt er einen Teil der Frequenzen, die bisher zur TV-Übertragung auf die Zimmerantenne dienten, mobilen Kommunikationsdiensten zur Verfügung.

Der Bundesrat räumt dem Internetempfang via Handy Platz ein. Künftig stellt er einen Teil der Frequenzen, die bisher zur TV-Übertragung auf die Zimmerantenne dienten, mobilen Kommunikationsdiensten zur Verfügung.
Am Mittwoch genehmigte das Gesamtgremium eine entsprechende Änderung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ). Dieser sieht nun vor, dass die Bandbreite zwischen 790 und 862 MHz ab spätestens 2015 für mobile Dienste zur Verfügung stehen soll. Die Frequenzen eignen sich laut Bundesrat für die Abdeckung ländlicher Gebiete und können auch im Inneren von Gebäuden gut empfangen werden.

Publicitas Web2com: Markus Schärer neuer Head of Interactive

Markus Schärer wird neuer Head of Interactive bei Publicitas Web2com. Er tritt die Nachfolge von Philipp Scheidegger an, der das Unternehmen verlässt.

Markus Schärer wird neuer Head of Interactive bei Publicitas Web2com. Er tritt die Nachfolge von Philipp Scheidegger an, der das Unternehmen verlässt. Neben der Betreuung von nationalen Kunden und Agenturen wird Schärer für die Vermarktung der Portfolio-Websites verantwortlich sein. Der 36-Jährige wird an Tim Dührkoop, Leiter Electronic & Interactive der Publicitas, berichten.
Zuletzt war Markus Schärer als Head of Digital Marketing bei Crealogix tätig, wo er unter anderem Online-Projekte für Grosskunden wie beispielsweise Kuoni realisierte. Wie Web2com am Dienstag in einem Pressecommuniqué schreibt, verfügt Schärer über eine langjährige Erfahrung im Bereich der digitalen Medien. Seit 1995 war er bei verschiedenen Firmen für den Aufbau der Digital Marketing Abteilungen verantwortlich und hatte dabei diverse Führungsfunktionen inne.

Usgang.ch lanciert die Web-TV-Ausgehsendung Usgang.tv

Am Mittwoch ist die neue Ausgehsendung Usgang.tv gestartet. Das Info- und Entertainment-Format, rund um die Bereiche Ausgang, Freizeit, Kultur und Lifestyle, berichtet über Partys und Konzerte, gibt Restaurant- und Ausflugstipps und informiert über aktuelle Trends im Ausgehbereich. Hinzu kommen Gespräche mit bekannten Persönlichkeiten.

Am Mittwoch ist die neue Ausgehsendung Usgang.tv gestartet. Das Info- und Entertainment-Format, rund um die Bereiche Ausgang, Freizeit, Kultur und Lifestyle, berichtet über Partys und Konzerte, gibt Restaurant- und Ausflugstipps und informiert über aktuelle Trends im Ausgehbereich. Hinzu kommen Gespräche mit bekannten Persönlichkeiten.
Ausgestrahlt wird die siebenminütige Internet-Sendung während jeweils einer Woche auf Usgang.ch, Partyguide.ch und Students.ch. Moby Dick Productions produziert und vermarktet die Sendung.
Usgang.ch hat bisher auf seinem Medium die vier Bereiche Eventagenda, Eventrückblick, Trendinformation und Kommunikationsplattform vereint. Die Produktionsfirma Moby Dick Productions mit Sitz in Zürich konzipiert, produziert und vermarktet Web- und Unternehmens-TV.

Jürg Lehmann übernimmt Leitung der Ringier Journalistenschule

Die Ringier Journalistenschule hat einen neuen Schulleiter. Jürg Lehmann wird die Nachfolge des 69-jährigen Fridolin Luchsinger antreten, der seinen Posten im Mai 2009 altershalber zur Verfügung stellen wird.

Die Ringier Journalistenschule hat einen neuen Schulleiter. Jürg Lehmann wird die Nachfolge des 69-jährigen Fridolin Luchsinger antreten, der seinen Posten im Mai 2009 altershalber zur Verfügung stellen wird.
Lehmann war mehrere Jahre für den Ringier-Verlag tätig, unter anderem ab 1999 während vier Jahren als Blick-Chefredaktor. Seit 2004 gehört der 59-Jährige zur Chefredaktion der Basler Zeitung. Seine journalistische Karriere begann er vor 30 Jahren mit dem Besuch der Ringier-Schule.

01 Geschäftsmiete: Zu Hause arbeiten reicht nicht

In vielen Punkten gelten für die Geschäftsmiete dieselben Regeln wie für die Wohnungsmiete. Es gibt allerdings auch ein paar wichtige Unterschiede. Von Daniel Leiser, Jurist und Redaktor beim Beobachter-Beratungszentrum.

Haben Sie bei sich Zuhause ein zweites Büro eingerichtet, oder schlafen Sie – wenn Sie mal im Zeitdruck sind – auch in Ihren Geschäftsräumlichkeiten? Mietrechtlich kann das durchaus einen Unterschied machen – vor allem was die Kündigung und die finanziellen Belange betrifft. Das Mietrecht stellt für die Geschäftsmiete nämlich ein paar besondere Regeln auf:
– Die Höhe des Mietzinsdepots ist bei der Miete von Geschäftsräumen nicht beschränkt – im Gegensatz zur Wohnungsmiete, bei der die Kaution maximal drei Monatszinse betragen darf.
– Die minimale Kündigungsfrist beträgt bei der Geschäftsmiete sechs Monate, bei der Wohnungsmiete sind es hingegen nur drei Monate.
– Im Falle einer Kündigung durch den Vermieter kann das Mietverhältnis bei Geschäftsräumlichkeiten bis zu sechs Jahren erstreckt werden; bei Mietwohnungen ist die Erstreckung auf vier Jahre beschränkt.
– Nebst der Untermiete können Geschäftsmieter das Mietverhältnis direkt auf eine Drittperson übertragen, welche von diesem Zeitpunkt an den Mietzins direkt an den Vermieter bezahlt.
– Für Forderungen aus dem Mietverhältnis – allen voran für ausstehende Mietzinse und Nebenkosten – hat der Vermieter von Geschäftsräumen ein Retentionsrecht: Er darf für den verfallenen Jahreszins und den laufenden Halbjahreszins Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Teile das Warenlagers als Pfand nehmen und verwerten lassen.
Der Miettyp ist nicht frei wählbar
Je nach Unternehmensstrategie können die Vorteile der Geschäfts- diejenigen der Wohnungsmiete überwiegen. Wer beispielsweise darauf angewiesen ist, dass er seine Geschäftsräumlichkeiten möglichst lange behalten kann und erst recht nicht mit einer Kündigung innert weniger Monate rechnen muss, ist mit der Geschäftsmiete sicher besser bedient. Wem es hingegen vielmehr darum geht, flexibel zu bleiben und möglichst wenig finanzielle Mittel für das Mietverhältnis aufwenden zu müssen, dem passt die Wohnungsmiete eher besser. Das Problem ist allerdings, dass man nicht selbst entscheiden kann, ob nun eine Geschäfts- oder eine Wohnungsmiete vorliegt. Wenn die gemieteten Räumlichkeiten einem Geschäftszweck dienen, geht das Mietrecht automatisch von einer Geschäftsmiete aus. Klar ist der Fall also beim Büro, Laden, Lager, Magazin, Verkaufsraum oder bei einer Werbeagentur. Wenn die gemieteten Räume sowohl Wohnungs- wie auch Geschäftszwecken dienen, ist der überwiegende Gebrauch ausschlaggebend. Wer also in seiner Wohnung noch ein Büro einrichtet, um dort ab und zu einen «Home Office Day» zu verbringen, kann sich nicht auf die Geschäftsmiete berufen.
Vermieter haften für Umsatzeinbussen
Rein haftpflichtrechtlich lohnt es sich ohnehin nicht, zu Hause zu arbeiten. Denn: Nur bei der Geschäftsmiete ist der Vermieter schadenersatzpflichtig, wenn der Mieter wegen einem Mangel eine Umsatzeinbusse erleidet. Beispiel: Wegen blockierten Parkplätzen können die Kunden das Geschäft nicht aufsuchen. Wichtig ist in einem solchen Fall allerdings, dass der Vermieter nur haftet, wenn er für den betreffenden Mangel die Schuld trägt.

Neu für KMU: Rechtsberatung bei Fragen, die Ihr Unternehmen betreffen.
Der neue Service des Beobachters: kompetente Rechtsberatung für KMU und ihre Mitarbeiter. 6 Monate für nur Fr. 99.-. Sie erreichen die Rechtsexpertinnen und -experten montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer
043 444 54 09. Zudem erhalten Sie vollen Zugriff auf die Beratungsplattform HelpOnline.ch und eine Beobachter-Zeitschrift alle 14 Tage. Im Preis inbegriffen ist auch ein Geschenk: das Standardwerk für KMU vom Beobachter-Buchverlag «So kommen Sie zu Ihrem Geld» im Wert von CHF 48.–. Bestellen Sie das Beratungsabonnement für KMU per Telefon: 0800 83 0800.

André Simonazzi zum neuen Bundesratssprecher ernannt

Schmid geht, Simonazzi kommt: Wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde, wird André Simonazzi neuer Vizekanzler und Bundesratssprecher. Der Bundesrat hat den 40-jährigen Walliser am Mittwoch zum Nachfolger von Oswald Sigg gewählt.

Schmid geht, Simonazzi kommt: Wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde, wird André Simonazzi neuer Vizekanzler und Bundesratssprecher. Der Bundesrat hat den 40-jährigen Walliser am Mittwoch zum Nachfolger von Oswald Sigg gewählt, der Ende März des nächsten Jahres in den Ruhestand tritt.
Simonazzi arbeitet seit 2004 im Informationsdienst des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Seit Oktober 2005 hat er die Position des Informationschefs inne. Zuvor war der ausgebildete Journalist während rund zehn Jahren für die Caritas Schweiz tätig.
SeinVorgänger Oswald Sigg hatte Anfang August 2005 die Nachfolge von Achille Casanova angetreten und geht Ende März 2009 mit 65 Jahren in Pension. Zweiter Vizekanzler ist seit Anfang Juni dieses Jahres Thomas Helbling, der die zur Bundeskanzlerin aufgestiegene Corina Casanova ablöste.
(Bild: Keystone)

Zu guter Letzt: Guter Griff in die Zukunft

Die New York Times hat wieder einmal für Schlagzeilen gesorgt, wenn auch diesmal für etwas sonderbare.

Am Mittwoch ist in New York eine offensichtlich gefälschte Ausgabe der New York Times aufgetaucht – sie trug die Schlagzeile: «Der Irakkrieg ist vorbei». Datiert war die bis ins kleinste Detail nachgemachte, 14-seitige Zeitung auf den 4. Juli 2009, den Unabhängigkeitstag der USA. Allerdings verkündete die Zeitung nicht nur das Ende des Irakkriegs und die sofortige Heimkehr der amerikanischen Truppen, sie meldete auch die Verabschiedung eines Gesetzes, das Einkommen nach oben begrenzt sowie eine Anklage gegen den scheidenden US-Präsidenten George W. Bush wegen Hochverrats. Wer die Herausgeber sind, ist noch nicht mit Sicherheit geklärt, einige Spuren weisen jedoch auf «The Yes Men» hin, ein Netzwerk von Aktivisten und Künstlern, das sich bereits bei der Nachahmung der WTO-Webseite einen Namen gemacht hat. Wer es auch immer war, er oder sie hat eine mögliche Zukunft in die Welt hinausprojiziert, und dazu keine schlechte.

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Die Schweizer Presse ist auch ein Zeitungswägeli

Mit zehn neuen Inseratesujets wirbt der Verband Schweizer Presse für Zeitungen und Zeitschriften. Unter dem Motto «Wir sind nah dran am Geschehen, damit sie’s auch bei Lesen sind» will der Verband zur Steigerung der Leserschaft beitragen und zum Bestellen von Abos motivieren.

Mit zehn neuen Inseratesujets wirbt der Verband Schweizer Presse für Zeitungen und Zeitschriften. Unter dem Motto «Wir sind nah dran am Geschehen, damit sie’s auch bei Lesen sind» will der Verband zur Steigerung der Leserschaft beitragen und zum Bestellen von Abos motivieren. Auf den Anzeigen sind verschiedene Ereignisse zu sehen, wie etwa ein Rettungshelikopter im Anflug, dem ein kleiner Zeitungswagen angehängt ist. Der Wagen sei als Metapher für Zeitungen und Zeitschriften zu verstehen und als das Transportmittel, welches den Leserinnen und Lesern das Ereignis nach Hause bringt, wie der Verband in einem Presecommuniqué mitteilt.
Die von Wyler Werbung gestaltet Inserate-Kampagne ist inhaltlich und zeitlich vernetzt mit der Presseshow, an der sich 82 Zeitungen und Zeitschriften beteiligen. Die Anzeigen erscheinen als Banner und Skyskraper auf den Internetplattformen der Mitglieder-Publikationen und als Spots bei Verleger-Radios. Plakate der Kampagne sind auch in den SBB-Intercity-Zügen und S-Bahnen zu sehen Alle Werbemittel verweisen auf das Internet-Abo-Portal Presseabo.ch. Die Kampagne läuft von Mitte November in der Deutschschweiz und von Mitte Dezember in der Westschweiz bis Ende April. Sie soll ab Herbst 2009 fortgesetzt werden.
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Publicitas Cinecom: TV-Werbung mit Publiplan online buchen

Publicitas Cinecom arbeitet ab Sommer 2009 mit dem Buchungs- und Abwicklungsprogramm Publiplan von Publisuisse. Damit können Mediaagenturen ihre Werbungen neu auch für die Fernsehsender 3Plus, Sat.1 und Kabel Eins online buchen.

Publicitas Cinecom arbeitet ab Sommer 2009 mit dem Buchungs- und Abwicklungsprogramm Publiplan von Publisuisse. Damit können Mediaagenturen ihre Werbungen neu auch für die Fernsehsender 3Plus, Sat.1 und Kabel Eins online buchen. Das Tool ist an sieben Tagen der Woche während 24 Stunden verfügbar. Tägliche Aktualisierungen der Leistungswerte und Programmangaben geben den Nutzern einen Einblick in den Kampagnenstatus. Zudem gestatten Schnittstellen zu anderen marktrelevanten TV-Tools eigene Analysen.
Publiplan sei bereits in allen wichtigen Mediaagenturen der Schweiz im Einsatz, hiess es in einer Medienmitteilung von Publicitas Cinecom vom Dienstag. Somit würden zeitaufwändige Installationen und Schulungen bei den Agenturen entfallen. Das Tool wurde vor mehr als zehn Jahren entwickelt. Gemäss Tim Dührkoop, Leiter Electronic & Interactive von Publicitas, ist Publiplan seitdem ständig an neue TV-Marktgegebenheiten angepasst worden und deckt heute alle relevanten Buchungs-, Verrechnungs- und Reportingaspekte der Fernsehwerbung ab.

Zu guter Letzt: Prekärer Gesundheitszustand der Journalisten

Ein britischer Journalist gibt dem Mythos des «ungesunden Journalisten» neuen Auftrieb. Nachdem wir vor kurzem über den katastrophalen Gesundheitszustand von chinesischen Journalisten berichtet haben, ist nun ein weiteres Beispiel zu uns vorgedrungen.

Ein britischer Journalist gibt dem Mythos des «ungesunden Journalisten» neuen Auftrieb. Nachdem wir vor kurzem über den katastrophalen Gesundheitszustand von chinesischen Journalisten berichtet haben, ist nun ein weiteres Beispiel zu uns vorgedrungen. Während wir uns das letzte Mal auf die Zigarette als Übeltäter konzentrierten, verlagern wir dieses Mal den Fokus auf den Alkohol als potentiell gesundheitsgefährdendes Genussmittel. Zur Veranschaulichung dient Adam Smith, auch bekannt unter dem Namen Steve Zacharanda. Der britische Journalist hat ein wenig zu tief ins Glas geschaut, als er im Auftrag der Birmingham Mail direkt aus den USA über die vergangenen Wahlen berichtete. Völlig betrunken – der Sieg Obamas musste schliesslich gefeiert werden – gab er zu, dass er seine Berichte jeweils der BBC geklaut hatte. So richtig in Fahrt gekommen, verkündete er seinem Arbeitgeber auch gleich, dass er kündigen wolle und seine eigene Zeitung herausbringen werde. Es kam, wie es kommen musste, sein Geständnis fand den Weg zu Youtube und verstärkte damit das negative Gesundheitsimage der Journalisten. Wir lassen uns aber von den neusten Entwicklungen nicht unterkriegen und geben die Hoffnung auf einen besseren Gesundheitszustand der Branche (noch) nicht auf. Eine Gegenbewegung mit dem Namen «Rettet uns Journalisten» soll die Fitness der Medienschaffenden wiederherstellen. Anregungen und Ideen zur Umsetzung unseres hochgestochenen Ziels werden gerne entgegengenommen.

Swisscom akzeptiert Kommissionsentscheid zur letzten Meile

Der Schweizer Telekommunikationsgigant Swisscom akzeptiert die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom festgesetzten Preise für die letzte Meile. Nach Ablauf der Beschwerdefrist am Montag gab das Unternehmen den Verzicht auf rechtliche Schritte bekannt. Die letzte Meile war im April letzten Jahres für Swisscom-Mitbewerber geöffnet worden.

Der Schweizer Telekommunikationsgigant Swisscom akzeptiert die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom festgesetzten Preise für die letzte Meile. Nach Ablauf der Beschwerdefrist am Montag gab das Unternehmen den Verzicht auf rechtliche Schritte bekannt. Die letzte Meile war im April letzten Jahres für Swisscom-Mitbewerber geöffnet worden.
Die ComCom hatte am 9. Oktober nach Klagen von Swisscom-Konkurrenten den Preis für häusliche Telefonanschlüsse für 2007 und 2008 auf 18,18 Franken gesenkt. Auch die Interkonnektions-Preise wurden reduziert: Für die Mitbenutzung von Telekom-Netzen anderer Anbieter liegt die Gebühr nun 20 bis 30 Prozent tiefer.
Faktisch bedeutet der Entscheid, dass die marktdominierende Swisscom von ihren Mitbewerbern niedrigere Kosten für die Mitbenutzung ihrer Anlagen in Rechnung stellen muss. Mit dem ComCom-Entscheid herrsche Rechts- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer, heisst es im Communiqué der Swisscom vom Dienstag. Dies nährt Hoffnungen auf sinkende Preise. Schon nach dem Bekanntwerden des ComCom-Entscheids im Oktober war über niedrigere Telekom-Preise spekuliert worden.
Die ComCom habe sich bei ihren Preisen auf die gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode gestützt, begründet die Swisscom ihren Entscheid weiter. Die genaue Höhe der Preise war einer der strittigsten Punkte im Vorfeld der ComCom-Verfügung. Zu den Klägern gehörten unter anderem Sunrise und Orange. Zwangläufig zieht die Swisscom also mit. Das Unternehmen beziffert die eigenen Investitionen für die Entbündelung der letzten Meile seit Frühling 2007 auf 70 Millionen Franken. Die Swisscom ermöglicht nach eigenen Angaben der Konkurrenz derzeit den Zugang zu 1,5 Millionen Haushalten.
Nach Ansicht der Swisscom stehen Teilbereiche der ComCom-Verfügung im Widerspruch zum Gesetz. Namentlich wegen der Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und des Datenschutzes werde die Swisscom an das zuständige Bundesverwaltungsgericht gelangen.
Konkurrent Sunrise begrüsste den Swisscom-Entscheid in einer Stellungnahme am Dienstag. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung. Nun müsse die Swisscom aber auch in anderen Bereichen ihre «Obstruktionspolitik» aufgeben. So sollte die Swisscom nun das Fernmeldegesetz umsetzen und beispielsweise beim Breitbandinternet den Konkurrenten einen schnellen Bitstromzugang offerieren. Ausserdem forderte Sunrise einen offenen und transparenten Zugang zum Glasfasernetz, das die Swisscom in der Schweiz bauen will.

Zu guter Letzt: Eine Stilikone, die nicht altert

Eigentlich gibt es aufgrund ihrer einzigartigen Erscheinung und ihrer tollen Musik immer einen Anlass über die Sängerin Grace Jones zu schreiben. Derzeit drängt sich eine Erwähnung der grossen Stilikone – inzwischen stolze 60 Jahre alt – jedoch geradezu auf.

Eigentlich gibt es aufgrund ihrer einzigartigen Erscheinung und ihrer tollen Musik immer einen Anlass über die Sängerin Grace Jones zu schreiben. Derzeit drängt sich eine Erwähnung der grossen Stilikone – inzwischen stolze 60 Jahre alt – jedoch geradezu auf. Nicht nur hat die Jamaikanerin soeben ihr erstes Album seit 19 Jahren veröffentlicht, auch James Bond, der ihrem Auftritt in «Im Angesicht des Todes» einige der denkwürdigsten Szenen seiner langen Lebensgeschichte verdankt, zieht derzeit wieder öffentlich um die Häuser und regt damit zur allseitigen Rekapitulierung seiner bisherigen Abenteuer an. Abenteuer, welche die in London lebende Sängerin locker überbieten kann: In der Oktober-Ausgabe der deutschen Musikzeitschrift Spex war nachzulesen, wie sie lästige Fans wie die ebenfalls sehr modeinteressierte Roisin Murphy aus ihrem Hotel zu verbannen liess oder sich – bei mangelndem Interesse ihres Umfelds – plötzlich zu hysterischen Tanzeinlagen oder Eskapaden genötigt sah. Wie viel davon auf echten Wahnsinn oder auf theatralische Gelüste zurückzuführen ist, bleibt – wie bei jedem echten Star – im Dunkeln. Am Besten gefallen hat uns jene Geschichte über die ersten Aufnahmen mit den legendären Reggae-Produzenten Sly & Robbie in einem Studio auf Barabados: Der Chef ihres Labels pinnte den Musikern wortlos ein Poster der unterkühlten Grace an die Wand. Das musste zur Vorbereitung auf die Studiosessions reichen. Nie waren Musik und Bild so clever abgestimmt wie bei Grace Jones. Schön, dass sie wieder da ist.

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Die Kopie: «Grace Jones», 2002, von Guðrún Benónýsdóttir

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Das Original: Grace Jones auf dem Cover ihres Albums «Island Life» (1985)

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Und so ging’s: Manuelle Retusche mittels Schere
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