SRG verstösst mit Online-Spiel gegen Werbebestimmungen
Mit dem Angebot des Online-Fussballspiels Fussball Challenge 08 hat die SRG gegen Werbebestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz verstossen. Es handle sich dabei um eine «nicht konzessionierte Tätigkeit». Dies hat das Bundesamt für Kommunikation in einer Verfügung festgestellt.
Mit dem Angebot des Online-Fussballspiels Fussball Challenge 08 hat die SRG gegen Werbebestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz verstossen. Es handle sich dabei um eine «nicht konzessionierte Tätigkeit». Dies hat das Bundesamt für Kommunikation in einer Verfügung festgestellt.
Eine Sprecherin des Bakom bestätigte gegenüber der SDA eine Meldung des Tagesanzeigers vom Dienstag. Der im Internet veröffentlichten Verfügung ist zu entnehmen, dass die SRG und Finanzierungspartner gemeinsam eine neutrale Internetseite betrieben, von der das Spiel heruntergeladen werden konnte. Zudem seien die SRG-Seiten mit der Seite von Fussball Challenge 08 verlinkt gewesen. Fussball Challenge 08 und auch das aktuelle Spiel Ski Challenge 08 gehören aus Sicht des Bakom zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG. «Mangels überwiegender Publikumsbindung» dürfen die Spiele nicht ins SRG- Onlineangebot.
Das Fussball-Spiel ist auf der Webseite des Schweizer Fernsehens nicht mehr zu finden. Laut SRG-Sprecher Daniel Steiner wurde es rund um die Euro 08 vorübergehend und ein einziges Mal angeboten. Das derzeit laufende Spiel Ski Challenge 08 sei im Dispositiv der Verfügung kein Thema, stellte Steiner klar.
In seiner Verfügung mit Datum vom 14. Januar zu Fussball Challenge 08 ordnete das Bakom an, der Link zu Fussball Challenge 08 sei innert zehn Tagen von der Website zu entfernen. Ausserdem hat die SRG die Verfahrenskosten zu tragen. Sie hat aber die Möglichkeit, die Verfügung innert 30 Tagen anzufechten. Ob die SRG nun in dieser Sache ans Bundesverwaltungsgericht gelangen wird, werde geprüft und sei noch völlig offen, sagte Steiner.
Auf das Online-Angebot aufmerksam wurde das Bakom am 15. April 2008 durch einen Beitrag der Sendung «Sport Aktuell» des Schweizer Fernsehens zu Fussball Challenge 08. Darin wurde das Spiel vorgestellt und dabei auf die Preise sowie die Möglichkeit hingewiesen, das Spiel von der SF-Webseite gratis herunterzuladen.
Eine Sprecherin des Bakom bestätigte gegenüber der SDA eine Meldung des Tagesanzeigers vom Dienstag. Der im Internet veröffentlichten Verfügung ist zu entnehmen, dass die SRG und Finanzierungspartner gemeinsam eine neutrale Internetseite betrieben, von der das Spiel heruntergeladen werden konnte. Zudem seien die SRG-Seiten mit der Seite von Fussball Challenge 08 verlinkt gewesen. Fussball Challenge 08 und auch das aktuelle Spiel Ski Challenge 08 gehören aus Sicht des Bakom zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG. «Mangels überwiegender Publikumsbindung» dürfen die Spiele nicht ins SRG- Onlineangebot.
Das Fussball-Spiel ist auf der Webseite des Schweizer Fernsehens nicht mehr zu finden. Laut SRG-Sprecher Daniel Steiner wurde es rund um die Euro 08 vorübergehend und ein einziges Mal angeboten. Das derzeit laufende Spiel Ski Challenge 08 sei im Dispositiv der Verfügung kein Thema, stellte Steiner klar.
In seiner Verfügung mit Datum vom 14. Januar zu Fussball Challenge 08 ordnete das Bakom an, der Link zu Fussball Challenge 08 sei innert zehn Tagen von der Website zu entfernen. Ausserdem hat die SRG die Verfahrenskosten zu tragen. Sie hat aber die Möglichkeit, die Verfügung innert 30 Tagen anzufechten. Ob die SRG nun in dieser Sache ans Bundesverwaltungsgericht gelangen wird, werde geprüft und sei noch völlig offen, sagte Steiner.
Auf das Online-Angebot aufmerksam wurde das Bakom am 15. April 2008 durch einen Beitrag der Sendung «Sport Aktuell» des Schweizer Fernsehens zu Fussball Challenge 08. Darin wurde das Spiel vorgestellt und dabei auf die Preise sowie die Möglichkeit hingewiesen, das Spiel von der SF-Webseite gratis herunterzuladen.







