Der Ständerat will Alkoholwerbung in Schweizerischen Radio- und Fernsehsender sowie in ausländischen Programmfenstern gänzlich verbieten. Dies hat er am Mittwoch mit 22 zu 19 Stimmen entschieden. Dazu nahmen postwendend mehrere Organisationen Stellung: Schweizer Werbung SW, der Verband Schweizer Presse und die Aktion Medienfreiheit.
Schweizer Werbung
«Die schweizerische Medienpolitik ist ein Trauerspiel. Derweil der Bundesrat Alkoholwerbung aus Rücksicht auf das EU-Förderprogramm für die Filmschaffenden «MEDIA» auf allen Schweizer TV-Sendern freigeben will, bremst ihn jetzt der Ständerat mit einem generellen Verbot. Dieser Entscheid widerspricht dem RTVG, welches den Privatsendern einen gewissen Vorteil gegenüber der SRG zuschanzen wollte.
Wirklich überraschen kann diese Entscheidung der kleinen Kammer freilich nicht. Solange Filmförderung und Werbung in ein und demselben Paket behandelt werden, muss es zu Unstimmigkeiten kommen. Geist und Geld vertragen sich schlecht. Ebenso wenig deckungsgleich ist allem Anschein nach auch die Meinung über die präventive Wirkung von Werbeverboten. Der Bundesrat glaubt nicht daran, der sonst eher wirtschaftsfreundliche Ständerat unterstützt diese These.
Vermutlich ist in der nächsten Session alles wieder ganz anders.»
Verband Schweizer Presse
Media-Abkommen: Entscheid geht in falsche Richtung und schwächt Schweizer Medienbranche
«Der Ständerat hat heute mit 22 gegen 19 Stimmen im Rahmen der Umsetzung des Media-Abkommens beschlossen, künftig Alkoholwerbung in Radio und Fernsehen generell zu verbieten. Bis anhin war Alkoholwerbung für die privaten Rundfunkveranstalter in der Schweiz erlaubt. Schweizer Presse bedauert diesen Entscheid und bezweifelt sowohl die präventive Wirkung wie auch die Umsetzbarkeit dieser Regelung auf europäischer Ebene, da versucht werden muss, ein solches Verbot vom Bund gegenüber den ausländischen TV-Werbefenstern durchzusetzen.
Für diesen Entscheid gab es zudem im Rahmen der Umsetzung des Media-Abkommens keinen Bedarf, weshalb der Bundesrat sogar eine Ausweitung der Alkoholwerbung auf sämtliche Anbieter (inklusive SRG) vorgeschlagen hatte. Mit dem Beschluss des Ständerats werden die hiesigen Medienanbieter und damit auch ein Teil der schweizerischen Volkswirtschaft zusätzlich geschwächt. Es ist nicht ersichtlich, wie in Zeiten von wirtschaftlicher Krise und Konjunkturprogrammen sowie angesichts zunehmender Medienkonzentration mit solchen Massnahmen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Medienunternehmen weiter verschlechtert werden. Im Sommer wird sich der Nationalrat zu dieser Vorlage äussern.»
Aktion Medienfreiheit
Das EU-Mediaabkommen als Chance für die Einschränkung von Werbeverboten
«Der Ständerat hat sich heute knapp für das radikale Verbot von Werbung für Alkoholika in Fernsehprogrammen entschieden, die sich an das Schweizer Publikum richten. Damit soll die seit dem 1. April 2007 gültige RTVG-Regelung ausgehebelt werden, welche den lokalen und regionalen kommerziellen TV- und Radio-Stationen erlaubt, Werbung für leichte Alkoholika (Bier, Wein) auszustrahlen. Die Aktion Medienfreiheit bedauert, dass sich der Ständerat für zusätzliche Werbeverbote ausspricht und so die wirtschaftliche Situation der Schweizer Privatsender weiter verschlechtert.
Die erneute Diskussion der Alkoholwerbung steht vor dem Hintergrund des Media-Abkommens mit der EU. Dieses betrifft nicht nur die Filmförderung, sondern bringt auch mit sich, dass die Schweiz die liberaleren EU-Regelungen im Zusammenhang mit Werbung für Alkoholika übernehmen muss.
Leider hat der Ständerat die Chance für eine liberalere Regelung nicht ergriffen. Er will zwar in die EU-Filmförderung einzahlen, um dann allenfalls von der Filmförderung zu profitieren, aber die liberalere Regelung der Alkoholwerbung nicht mitmachen. Dabei ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb die gültige Schweizer Lösung aufgegeben werden soll, bei der sprachregionale Sender (z.B. 3+, StarTV) und lokale Sender (z.B. Tele Top, Tele Basel) für leichte alkoholische Getränke werben dürfen. Vielmehr stellt das Media-Abkommen eine Chance dar, den völlig überregulierten elektronischen Medien etwas mehr Freiraum zu verschaffen und das missratene RTVG wenigstens etwas freiheitlicher zu gestalten.
Ein totales Alkoholwerbeverbot für alle Schweizer Fernseh- und Radioveranstalter kommt einer Selbstdiskriminierung gleich. Heineken dürfte dann auch in Zukunft den Champions League-Match auf dem deutschen Kanal ankündigen, während Feldschlösschen sämtliche Werbung für nicht alkoholfreies Bier auf Schweizer Fernsehkanälen verboten würde – eine Ungleichbehandlung, die den schweizerischen Brauereien schadet und Arbeitsplätze gefährdet.
Die Aktion Medienfreiheit hofft in der Diskussion um die Alkoholwerbung auf eine liberalere Haltung der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF). Sollten im Nationalrat keine entsprechenden Korrekturen mehr erfolgen, erwägt die Aktion Medienfreiheit, das gesamte Media-Abkommen zurückzuweisen.»