Deutsches Gericht erklärt Online-Rekorder für illegal
TV-Sendungen dürfen nicht mehr gegen Bezahlung im Internet aufgezeichnet und gespeichert werden. Dies hat ein deutsches Gericht entschieden.
TV-Sendungen dürfen nicht mehr gegen Bezahlung im Internet aufgezeichnet und gespeichert werden. Dies hat ein deutsches Gericht entschieden.
So genannte Internet-Videorekorder verletzen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes die Urheberrechte der Sender. Die Richter gaben damit dem deutschen Privatsender RTL recht.
Der Sender hatte den Anbieter Netlantic auf Unterlassen verklagt. Netlantic stellt gegen eine Monatsgebühr einen webbasierten Videorecorder zur Aufzeichnung von Sendungen zur Verfügung. Allerdings sei es, wie der Bundesgerichtshof nun in seinem Urteil bekräftigte, nur den Rundfunkunternehmen selbst erlaubt, ihre Sendungen öffentlich zugänglich zu machen.
So genannte Internet-Videorekorder verletzen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes die Urheberrechte der Sender. Die Richter gaben damit dem deutschen Privatsender RTL recht.
Der Sender hatte den Anbieter Netlantic auf Unterlassen verklagt. Netlantic stellt gegen eine Monatsgebühr einen webbasierten Videorecorder zur Aufzeichnung von Sendungen zur Verfügung. Allerdings sei es, wie der Bundesgerichtshof nun in seinem Urteil bekräftigte, nur den Rundfunkunternehmen selbst erlaubt, ihre Sendungen öffentlich zugänglich zu machen.


















