Nationalratskommission: Gratis-Spots für Parteien und Komitees
Parteien und Komitees sollen vor eidgenössischen Abstimmungen mit Gratis-Spots an Radio und Fernsehen für ihre Sache werben dürfen. Mit 14 zu 8 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates eine entsprechende Vorlage verabschiedet.
Parteien und Komitees sollen vor eidgenössischen Abstimmungen mit Gratis-Spots an Radio und Fernsehen für ihre Sache werben dürfen. Mit 14 zu 8 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Die SPK möchte damit die Mitwirkung der politischen Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes stärken, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Dazu muss neben dem Gesetzt über die politischen Rechte auch das Radio- und Fernsehgesetzt geändert werden, das politische Werbung heute ausdrücklich verbietet.
Zur Ausstrahlung der 15- bis 30-sekündigen Spots verpflichtet werden konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter, die von Gebührenanteilen profitieren. Die Gesamtdauer ist auf drei Minuten pro Tag und Medium beschränkt. Zum Zuge kommen die im Bundeshaus mit einer Fraktion vertretenen Parteien sowie Initiativ- oder Abstimmungskomitees, die einen Urnengang bewirkt haben. Die Produktionskosten tragen Parteien und Komitees selber. Ihre Spots müssen inhaltlichen Mindestgrundsätzen genügen und dürfen keine nachweislich unzutreffenden Tatsachenbehauptungen enthalten. Kommerzielle Werbung und das Nennen eines allfälligen Sponsors sind verboten.
Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Gesetzesänderungen und die dazugehörige Parlamentsverordnung beraten. Die Vorlage geht zurück auf eine Initiative von Andreas Gross (SP/ ZH), welcher der Nationalrat bereits Anfang März 2005 Folge gegeben hat.
Zur Ausstrahlung der 15- bis 30-sekündigen Spots verpflichtet werden konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter, die von Gebührenanteilen profitieren. Die Gesamtdauer ist auf drei Minuten pro Tag und Medium beschränkt. Zum Zuge kommen die im Bundeshaus mit einer Fraktion vertretenen Parteien sowie Initiativ- oder Abstimmungskomitees, die einen Urnengang bewirkt haben. Die Produktionskosten tragen Parteien und Komitees selber. Ihre Spots müssen inhaltlichen Mindestgrundsätzen genügen und dürfen keine nachweislich unzutreffenden Tatsachenbehauptungen enthalten. Kommerzielle Werbung und das Nennen eines allfälligen Sponsors sind verboten.
Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Gesetzesänderungen und die dazugehörige Parlamentsverordnung beraten. Die Vorlage geht zurück auf eine Initiative von Andreas Gross (SP/ ZH), welcher der Nationalrat bereits Anfang März 2005 Folge gegeben hat.









