Presserat: Basler Zeitung wegen Verletzung der Privatsphäre gerügt
Der Schweizer Presserat kritisiert in einem Entscheid die Basler Zeitung. Diese habe mit der Erwähnung des Namens und einer Vorstrafe eines Hanffeld-Pächters dessen Privatsphäre verletzt. Zudem rücke der Artikel den Pächter mit Gerüchten und Verdächtigungen «ins Zwielicht der Kriminalität».
Pächter ins Zwielicht gerückt
Der Artikel rücke den Pächter «ins Zwielicht der Kriminalität» und nähere sich in seiner Tendenz der Kriminalreportage – nur «dass ihm leider das nötige Verbrechen dazu fehlt». Die Erwähnung der Vorstrafe diene im Kontext des Artikels «nur als scheinbare Stütze der Gerüchte, für die die Autorin sonst keinerlei Beweise erbringen kann». Dies widerspreche aber journalistischer Berufsethik und verletze die Privatsphäre des Pächters. Ebenso habe kein öffentliches Interesse bestanden. Auch habe der Pächter, indem er der Autorin Auskunft gab, nicht stillschweigend Namensnennung eingewilligt.
Dagegen hatte die BaZ gegenüber dem Presserat eine stillschweigende Einwilligung und ein öffentliches Interesse geltend gemacht: Wer aus Hanfanbau ein Erwerbseinkommen erziele und die öffentliche Sicherheit gefährde, könne sich nicht auf das Recht berufen, nicht namentlich genannt zu werden.





