SF: Aus für die «Zeitinformation» vor den Nachrichten
Das Schweizer Fernsehen hat mit der Sponsornennung in ihrer «Zeitinformation» vor Nachrichtensendungen unzulässige Werbung betrieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Bakom bestätigt.
Gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sei Sponsoring von Informationssendungen jedoch verboten. Wie SRG-Sprecher Daniel Steiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, wird die SRG den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Die gesponserte «Zeitinformation» werde es künftig in dieser Form nicht mehr geben. Steiner verweist darauf, das gemäss der geänderten Radio- und Fernsehverordnung ab sofort Werbespots bis zu 10 Sekunden Länge ohne Erkennungssignal beziehungsweise Werbetrenner ausgestrahlt werden dürfen. Bis Mitte dieses Jahres solle ein Form gefunden werden, die «Zeitinformation» auf diese Weise zu ersetzen.
Die SRG zeigt das Uhrensponsoring seit 16 Jahren. 1998 hatte die SRG im Streit mit dem Bakom noch Recht bekommen. 2007 trat das revidierte RTVG in Kraft, auf dessen Basis die aktuell abgewiesene Beschwerde nun zu beurteilen war. (Urteil A-4521/2009 vom 19.3.2010)








