TBS Identity: Neues CD für die Universität Zürich realisiert

Seit dem 1. November 2010 hat die Universität Zürich ein neues Corporate Design. Der von der Zürcher Agentur TBS Identity entwickelte visuelle Auftritt begründet zum ersten Mal ein vollständiges CD mit Verbindlichkeit für alle Bereiche.

Die grossen Bildungsinstitutionen dieser Welt sind heute nicht nur global vernetzt; sie müssen auch in einem härter werdenden konkurrenziellen Umfeld bestehen. Vor diesem Hintergrund entschied sich die Leitung der Universität Zürich, das vielgestaltige und lückenhafte Corporate Design zu erneuern und dabei den Prinzipien einer Single-Brand-Strategie zu folgen. Im dazu veranstalteten Projektwettbewerb ging TBS Identity als Sieger hervor. Nach rund zweijähriger Vorbereitungszeit wird das neue Corporate Design gegenwärtig quer durch die universitären Institutionen eingeführt.
Die Universität Zürich verfügt gemäss Mitteilung erstmals über ein umfassendes und vollständiges Corporate Design, das sämtliche medialen Bereiche konsequent einschliesst. Vom Briefpapier bis zur Gebäudebeschriftung, von den Printmedien bis zu konsequent durchgezogenen universitären Websites.
TBS Identity stand der federführenden Abteilung Kommunikation einerseits als Designagentur zur Verfügung und entwickelte ein visuell überzeugendes Erscheinungsbild. Gemeinsam mit der Leiterin Christina Hofmann definierte man andererseits wichtige prozessuale Aspekte der komplexen Implementierung und begleitete das Projekt über alle Hürden und Engpässe. Von Anfang an wurde die Strategie verfolgt, nicht nur ein komplettes Regelwerk zu begründen, sondern willkommene Arbeitshilfen zur Verfügung zu stellen, welche die täglichen gestalterischen Arbeiten auf allen Stufen erleichtern. Herzstück dabei sind benutzerorientierte Gestaltungsvorlagen sowohl für den Büro- wie auch für den professionellen Gestaltungsbereich.
Verantwortlich bei der Universität Zürich: Dr. Christina Hofmann (Projektleitung, Delegierte des Rektors für Kommunikation). Verantwortlich bei TBS Identity: Michael Schädelin (Konzeption und Beratung), Christian Tobler, Thomas Geissberger (AD), Marco Donada (Grafik Design), Kathrin Treml/Daniel Erdin (Webdesign), Katrin Zbinden (Projektmanagement).
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Zu guter Letzt: Fitnesswerbung, die den Appetit anregt

Werbung für Fitnesscenter sieht üblich so aus: Trainierte Menschen, die wahnsinnig viel Freude an den Aktivitäten im Sportstudio haben. Alternativ dazu: Die Werbung ist irgendwie lustig. Werber aus El Salvador haben sich für die zweite Option entschieden. Und das Ergebnis überzeugt.

Die Problematik ist offensichtlich: Die meisten Menschen entscheiden sich nicht aus purer Freude für ein Abo eines Fitnesscenters. Noch zu versprechen, dass es Freude macht, wäre sinnlos. Da doch lieber etwas Komisches, wie die Anzeigen von der Agentur Apex BBDO aus Salvador für Be Fit. Die Sujets rücken die Übeltäter ins Zentrum und zeigen, wie es den Leckereien in der Folterkammer beziehungsweise im Fitnesscenter an den Kragen geht. Der Hot Dog sieht niedlich aus und der Schokoriegel lädt zum Reinbeissen ein. Clever gemacht. Nach Hot Dog und Schokoriegel dürfte des schlechte Gewissen noch grösser sein und der Gang ins Fitnesscenter umso nötiger.

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Novo Media vermarktet Clips von ZDF Enterprises

Novo Media bietet ab sofort exklusiv Clip-Beiträge von ZDF Enterprises an. Mit dem Angebot richtet sich die Zürcher Medienvermarktungsagentur an Schweizer TV-Stationen, Verlage und Agenturen.

Das Archiv umfasst zurzeit rund 1’300 Clips. Die Berichte und Reportagen haben eine Länge zwischen 1:30 und 4 Minuten, sind komplett fertig geschnitten und in sich abgeschlossen. Inhalte aus unzähligen Kategorien, zum Beispiel Gesundheit, Reisen, Sport, Natur, Politik, Wirtschaft oder Wissen, stehen dem Produzenten zur Verfügung. Das Preismodell basiert auf einem Einheitspreis pro Clip, unabhängig von Länge und Inhalt. Dabei sind die notwendigen Lizenzen für die weltweite Verwendung des Bild? und Tonmaterials, inklusive Musik, bereits inkludiert.

Lauterkeitskommission: «Der überholte Preis»

Wer es versäumt, in einer kommerziellen Kommunikation die Dauer eines speziellen Angebotes anzugeben, handelt schnell unlauter. Zu diesem Schluss kommt die Schweizerische Lauterkeitskommission im Falle eines Restaurantführers.

Ein Unternehmen hatte in einer Broschüre ein «tägliches Menü» für 9.90 Franken angeboten, später dann aber rund einen Franken mehr dafür verlangt. Daran hat sich ein Konsument gestört, und er hat eine Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht. Er meinte, die Angabe im entsprechenden Restaurant-Guide sei unlauter. Die Beschwerdegegnerin ihrerseits wies darauf hin, dass der Guide im Zeitpunkt der Beschwerde über ein Jahr alt gewesen sei. Der Preis von 9.90 Franken sei früher gültig gewesen, dann aber angepasst worden. Eine Beschwerde hielt sie deshalb für rechtsmissbräuchlich.
Die Erste Kammer der Lauterkeitskommission war anderer Meinung. Der inkriminierte Guide habe keinerlei Datumsangaben oder sonstige Hinweise auf die zeitliche Gültigkeitsdauer des günstigen Angebotes enthalten. Auch der Umstand, dass der Guide bereits vor einem Jahr in Umlauf gebracht worden war, liess die Kommission nicht als Rechtfertigung gelten. Sie schreibt: «Der Guide enthält neben den Angeboten auch generelle Informationen wie z.B. Adressangaben über andere Restaurants der Kette und hat somit einen langfristigen Zweck». Insofern sei es auch nicht erheblich, wann genau der Beschwerdeführer in den Besitz des Guides gekommen sei.
Die Beschwerdegegnerin sei für die kommerzielle Kommunikation verantwortlich und sie habe den Adressaten nicht aufgezeigt, wie lange das Angebot gültig sei. Da sie diese Information unterliess und das Angebot nicht mehr verfügbar war, habe sie gemäss Art. 3 lit. b UWG unlauter gehandelt.

Nationalrat: Keine Förderung für Kopfblatt-Zeitungen

National- und Ständerat haben beim Postgesetz noch nicht alle Differenzen ausgeräumt. Uneinig sind sie sich bei der Frage, welche Zeitungen von der indirekten Presseförderung profitieren sollen. Gleichentags hat der Nationalrat beschlossen, dass die Buchpreise wieder reguliert werden sollen – auch im Onlinehandel.

Nach dem Willen des Ständerates soll der Bundesrat regeln, welche Zeitungen verbilligt zugestellt werden. Der Nationalrat dagegen will ein Kriterium ins Gesetz schreiben: Nach seinem Willen sollen nur Zeitungen profitieren, die nicht einem Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von über 100’000 Exemplaren angehören. Am Dienstag hat der Nationalrat mit 98 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, an dieser Position festzuhalten. Damit setzten sich SP und CVP durch. Mit dem Ausschluss der Kopfblätter könne gewährleistet werden, dass die kleinen Zeitungen gefördert würden, argumentierten Vertreter beider Fraktionen. Die Gegner dieser Regelung bezweifelten dies.
Post- und Medienministerin Doris Leuthard zeigte sich ebenfalls skeptisch. Sie gab überdies zu bedenken, dass das Parlament ohnehin nächstes Jahr eine Grundsatzdebatte zur Presseförderung führen werde, im Zusammenhang mit parlamentarischen Vorstössen. Ihr Departement schreibe derzeit einen Bericht über Medienvielfalt. Einig sind sich die Räte beim Betrag. Der Nationalrat hat am Dienstag daran festgehalten, die Zustellung der Zeitungen durch die Post mit jährlich 50 Millionen zu unterstützen. 30 Millionen sollen an die Regional- und Lokalpresse gehen, 20 Millionen an die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse.

Buchpreisbindung auch für den Onlinehandel
Ausserdem hat der Nationalrat am Montag beschlossen, dass sämtliche Buchpreise wieder reguliert werden sollen. Das Buchpreisbindungsgesetz soll dabei auch für den Onlinehandel gelten, womit Konsumenten bei Bestellungen bei Amazon und anderen ausländischen Anbietern ebenso Schweizer Preise bezahlen müssten. Der Ständerat hatte noch vorgeschlagen, den inländischen sowie den grenzüberschreitenden Onlinehandel als Ausnahme aus dem Gesetz auszuklammern.
Die Gewerkschaft Comedia (ab 1. Januar 2011 Syndicom) zeigt sich erfreut über die Zustimmung aus dem Nationalrat. Würde der Onlinehandel aus dem Buchpreisbindungsgesetz ausgenommen, wäre der stationäre Buchhandel existenziell bedroht, teilte die Gewerkschaft in einem Communiqué mit. Die Befürchtung: Bücher würden zwar in den Buchhandlungen angeschaut, später aber im Internet gekauft. Profiteure wären folglich Exlibris, Amazon und andere Anbieter. Bei Ex Libris ist man denn auch anderer Meinung. «Für uns ist jede gesetzliche Preisbevormundung inakzeptabel», so CEO Daniel Röthlin gegenüber 20 Minuten. Ex Libris wolle sich dem Preisdiktat nicht beugen. Vorderhand arbeite die Migros-Tochter darauf hin, dass wenigstens der ausländische Onlinehandel ausgenommen werde. Für diesen Fall überlege man, aus dem Ausland zu verkaufen.

SDV-Junior-Award: Junge Kreative gesucht

Im Rahmen des letztjährigen Schweizer Dialogmarketing-Preises wurde erstmalig der SDV-Junior-Award verliehen. Auch dieses Jahr werden wieder Nachwuchstalente gesucht. Junge Kreative können sich ab sofort und bis zum 31. Januar 2011 bewerben.

Der SDV-Junior-Award richtet sich an Nachwuchskreative, die ihr Können unter Beweis stellen sowie ihre Arbeiten einem breiten Publikum bekannt machen wollen. Mitmachen können Berufsleute bis 28 Jahre, die entweder noch in der Ausbildung sind, eine Kreativschule besuchen oder seit höchstens drei Jahren in einem festen Angestelltenverhältnis stehen. Ebenfalls teilnehmen können Quereinsteiger, die nicht länger als drei Jahre in der Werbebranche arbeiten und die nicht älter als 32 Jahre alt sind. Erlaubt sind zudem Teams, welche aus maximal drei Mitgliedern bestehen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist in diesem Jahr kostenlos. Die Gebühr von 100 Franken pro eingereichtem Wettbewerbsbeitrag wird von der Agentur am Flughafen übernommen.
Der Gewinner oder die Gewinnerin wird an der grossen Award-Night am 27. Mai 2011 im Kongresshaus Zürich gekürt.

Weitere Informationen: www.dm-preis.ch.

PwC-Studie: Wachstum vor allem im digitalen Bereich

PwC hat in der Studie «Swiss Entertainment & Media Outlook 2010-2014» Umsätze, Trends und Entwicklungen der Schweizer Unterhaltungs- und Medienbranche untersucht. Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen prognostiziert einen Aufschwung im digitalen Bereich, sagt aber auch für Zeitungen stabile Umsätze voraus.

Die Umsätze der Schweizer Medien- und Unterhaltungsbranche steigen gemäss PwC-Analysen bis 2014 um einen Fünftel, von heute 10,4 Milliarden auf 12,6 Milliarden Franken. Der Löwenanteil stamme 2014 von den Ausgaben für Internetzugang. Die Umsätze im Zeitungsmarkt würden jährlich um knapp 1 Prozent steigen (2010: 2,1 Milliarden; 2014: 2,2 Milliarden).
Für den Schweizer Internetwerbemarkt sagt die Studie eine Verdopplung voraus (2009: 584 Millionen; 2014: 1,2 Milliarden). Forciert werde das Wachstum durch Search und Display-Werbung. Trotz der starken Zunahme der digitalen Werbung werde die Printwerbung im Markt für Zeitungen weiterhin den grössten Marktanteil ausmachen (2009: 1,3 Milliarden; 2014: 1,4 Milliarden Franken). Für den Markt der Aussenwerbung (Plakate, ÖV-Werbung, Sport- und Stadionwerbung, Screens) wird bis 2014 ein jährliches Wachstum von 2,7 Prozent vorausgesagt (2009: 636 Millionen; 2014: 726 Millionen). Der Anteil der digitalen Werbeflächen wachse zwar kräftig, bleibe aber auch im Jahr 2014 deutlich unter 10 Prozent des Gesamtmarktes. Die Umsätze im Markt für TV-Werbung (TV-Werbung, – Websites, -Sponsoring und Mobil-TV) steigen gemäss PwC um 4,2 Prozent (2009: 616 Millionen; 2014: 757 Millionen).

Weitere Informationen und Bezug der Studie: Pwc.ch.

Draftfcb/Lowe: Den Smiley ins Call Center geschickt

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Allgemein

Neue Lgk: Neuerungen bei Bernmobil bekannt gemacht

Zum gesamtschweizerischen Fahrplanwechsel am 12. Dezember führt Bernmobil diverse verkehrstechnischen Umstellungen durch. Kommuniziert wird dies durch die Neue Lgk.

Ziel der Kampagne ist, die Fahrgäste für die Neuerungen zu sensibilisieren und sie auf verschiedenen Kanälen mit allen nötigen Informationen zu versorgen. Sechs verschiedene Sujets nehmen die Problematik der wichtigsten Änderungen auf. Das Herzstück der Kampagne bilden Plakate, die entlang des Streckennetzes eingesetzt werden. Als Werbemittel zum Einsatz kommen aber auch Megaposter, Anzeigen, Tramhänger, Radiospot, E-Boards und Banners.
Ergänzt wird die Kampagne durch eine neu gestaltete Sonderausgabe des Bernmobil-Magazins. Auf 16 Seiten erfahren Leser Wissenswertes zu den neuen Linien und Abfahrtszeiten und zur Bedeutung des neuen Verkehrskonzepts. Das Magazin wurde am 1. Dezember an rund 120’000 Haushalte in und um Bern verteilt.

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Verantwortlich bei Bernmobil: Roman Gattlen (Leiter Marketing), Monika Scheiwiller (Leiterin Marketing-Kommunikation), Rahel Roher (Leiterin Markt). Verantwortlich bei der Neuen Lgk: André Benker, Hans Tanner (CD), Lukas Schmid (Text), Stephan Wittwer (AD), Simon Lattmann (Polygrafie), Nicole Brunner, Alfredo Trasatti (Beratung).

Ubi: «Tagesschau» berichtete im Fall Holenweger einseitig

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz Ubi wirft der «Tagesschau» vor, einseitig informiert und das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt zu haben. Im Fall des früheren Zürcher Privatbankiers Oskar Holenweger habe die Mittagsausgabe der SF-Informationssendung die Sicht Holenwegers nicht dargestellt und auch die Unschuldsvermutung ausgelassen.

Die Ubi hat daher eine Beschwerde mit 5 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Die Beschwerde stammt von einer nicht direkt betroffenen Person; sie wurde von 127 Mitunterzeichnenden unterstützt. Die gerügte «Tagesschau»-Ausgabe wurde am 18. Dezember 2009 ausgestrahlt, nachdem der stellvertretende eidgenössische Untersuchungsrichter die Medien über den Abschluss der Voruntersuchung gegen Holenweger informiert hatte.
Die ausserparlamentarische Kommission kritisiert, die Nachrichtensendung habe «ein einseitiges Bild» dazu vermittelt. Es komme ausschliesslich der Standpunkt des Untersuchungsrichters zum Ausdruck. Über die Ansichten des Angeschuldigten hingegen erfahre das Publikum nichts. Die Redaktion habe weder entsprechende Passagen aus der Medienmitteilung des Untersuchungsrichters zusammengefasst, noch habe sie darauf hingewiesen, dass sie bis zum Ausstrahlungstermin keine Stellungnahme von Holenweger erhalten habe. Zudem fehlte ein expliziter Hinweis auf die Unschuldsvermutung. Insgesamt habe sich das Publikum «keine eigene Meinung bilden» können, schreibt die Ubi.
Abgewiesen hat sie dagegen eine Beschwerde gegen die Hauptausgabe der «Tagesschau», da dort der Standpunkt Holenwegers zweimal erwähnt werde. Die Beschlüsse der Ubi können beim Bundesgericht angefochten werden. Im Falle eines rechtskräftigen Entscheids muss SF der Ubi innert 30 Tagen Massnahmen nennen, die es getroffen hat, um ähnliche Rechtsverletzungen künftig zu vermeiden.

Econ Award für Dachcom

Am 18. November wurden in Berlin die Sieger des Econ Awards bekanntgegeben. Die höchste Auszeichnung (Platin) im Bereich Imagepublikationen wurde dem Buch «Gesichterlesen» verliehen. Das grafische Konzept stammt von Dachcom.

Der Raum – oder der Boden –, auf dem das Buch entstand, ist die Stiftung Waldheim mit mehreren Häusern im Kanton Appenzell-Ausserrhoden. Sie bietet Menschen mit Behinderung eine Heimat mit Wohnen, Beschäftigung und Freizeit. Dieses Umfeld war Inspiration für Christoph Pflüger, dem Fotografen der Portraits. Das grafische Konzept wurde bei Dachcom erarbeitet. Die textlichen Entsprechungen stammen von Dr. Lynn Blattmann und von Dachcom.

(Bild: Buch Gesichterlesen, erschienen im Schweizer Buchverlag Benteli.)

Econ Awards Unternehmenskommunikation 2010: Die Sieger sind gekürt

Charles Vögele: Til Schweiger wird Testimonial

Nach Penélope und Mónica Cruz hat Charles Vögele mit Til Schweiger auch ein männliches Testimonial gefunden. Der Schauspieler wird ab 2011 das männliche Gesicht der gruppenweiten Imagekampagne sein.

Der international bekannte Schauspieler werde im Rahmen seines Engagements unter der Marke «Biaggini Violett» seine eigene Männerkollektion designen, schreibt das Modeunternehmen in einem Communiqué. Til Schweiger verkörpere einen Mix aus Männlichkeit, Sexyness und Erfahrung, so André Maeder, CEO der Charles Vögele Gruppe: «Der perfekte Match für unsere Marke.» Der Launch erfolgt im Herbst 2011. Die Kollektion soll an der Opening-Night der Charles Vögele Fashion Days 2011 vorgestellt werden.

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