Presserat: Sonntagsblick hat Leser mit Symbolbild getäuscht
Der Schweizer Presserat rügt den Sonntagsblick, weil er ein Symbolbild nicht als solches deklarierte. Die Zeitung hatte am 12. September 2010 den Artikel «Verhaftet nach Freitod» über den Suizid eines Briten in Zürich veröffentlicht. Er war mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Dignitas aus dem Leben geschieden.
Die Redaktion bebilderte den Bericht mit dem Foto eines anderen Engländers, der mit Dignitas Suizid begangen hatte, gab in der Bildunterschrift aber vor, es handle sich um ersteren. Darauf gingen beim Presserat zwei Beschwerden von Dignitas-Leiter Ludwig A. Minelli und eines weiteren Mitarbeiters seiner Organisation gegen den Sonntagsblick ein. Der Rat gab ihnen Recht. Mit der Legende, die den vollen Namen des Briten nannte, habe der Sonntagsblick seine Leserschaft getäuscht und den Journalistenkodex verletzt. Journalisten sollten Symbolbilder, die nicht direkt mit dem Textinhalt zu tun haben, eindeutig kennzeichnen.
Bei weiteren Textpassagen, die der Dignitas-Mitarbeiter als falsch oder irreführend bemängelte, wies der Presserat die Beschwerde mit einer Ausnahme ab. Im Artikel hatte es geheissen, der Sarg des Verstorbenen sei nach England transportiert worden. In Wahrheit hat Dignitas den Briten in Zürich eingeäschert. Damit verstiess Sonntagsblick auch gegen die Wahrheitspflicht.






