Jobup erhöht Beteiligung an Jobsuchmaschine.ch

Jobup, die Betreiberin der Stellenplattformen Alpha.ch, Jobup.ch und Jobwinner.ch, hat die Beteiligung am Stellensuchportal Jobsuchmaschine.ch auf den 18. April 2011 auf 49 Prozent erhöht.

Ein erster Beteiligungsschritt von 20 Prozent an Jobsuchmaschine.ch erfolgte Ende 2008, die Übernahme der verbleibenden 51 Prozent ist für 2013 vorgesehen. In den ersten zwei Jahren der Zusammenarbeit hätten erfolgreiche Inseratekombinationen lanciert werden können, heisst es in einer Mitteilung von Jobup. Zudem seien die Reichweiten der Stellenportale dank der Kooperation gesteigert worden.

Jobup ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft von Edipresse Schweiz und Tamedia und umfasst die Online-Stellenaktivitäten der beiden Gesellschaften.
 

Tonhalle-Orchester Zürich: Neubesetzungen in der Abteilung Kommunikation und Marketing

Michaela Braun leitet seit 1. März 2011 die Abteilung Kommunikation und Marketing des Tonhalle-Orchesters Zürich. Sie löst in dieser Funktion Catherine Abraham ab.

Neben der Koordination und Leitung des Marketings, der Öffentlichkeitsarbeit, des Fundraisings und der Grafik, beinhaltet die Stelle neu die Akquise und Betreuung von Sponsoren, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Michaela Braun war unter anderem elf Jahre bei UBS im Kultursponsoring tätig und auf Sponsoren- wie auch auf Veranstalterseite zuständig für das Marketing des UBS Verbier Festival Orchestra sowie die Ausstellung «Vincent van Gogh. Zwischen Erde und Himmel: Die Landschaften» im Kunstmuseum Basel. Davor arbeitete sie im Ausland für internationale Organisationen im Pressedienst.

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich als Trägerverein des Tonhalle-Orchesters Zürich setzt gemäss Mitteilung in Zukunft auf systematisches Fundraising und gezieltes Sponsoring als zusätzliche Finanzierungsinstrumente. Dafür wurde eine neue Stelle geschaffen, um eine langfristige und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Etatpolitik zu etablieren. Andrea Christiane Müller verantwortet seit 1. März 2011 den Aufbau und die Durchführung des Fundraisings für das Tonhalle-Orchester Zürich. Darüberhinaus übernimmt sie die Betreuung des Gönnervereins. Müller kommt aus dem Marketingfach und hat Fundraising an der ZHAW in Winterthur studiert. Sie war bisher bei Agenturen und Stiftungen in Deutschland tätig.

Für den Bereich Marketing ist Christian Eigner, für die Öffentlichkeitsarbeit Katharine Jackson zuständig, die Grafik verantwortet Eva Menghetti.

braun
Michaela Braun.

mueller
Andrea Christiane Müller.

(Copyright Bilder: Aschi Meyer)

 

Zu guter Letzt: Via Fake-Profil bei Twitter zum Job bei ZDF

Es waren einmal zwei Studenten, die fanden den Sender ZDF gut. So gut, dass sie begannen, in seinem Namen zu twittern – obwohl sie mit dem Sender überhaupt nichts zu tun hatten.

Unter dem Konto ZDFonline beantworteten sie Fragen, nahmen Kritik entgegen und versorgten die Follower mit News, Sendehinweisen und Hintergrundinformationen rund um ZDF. Die Beiden machten ihren Job offensichtlich so gut, dass zu Beginn selbst dem öffentlich-rechtlichen Sender nicht auffiel, dass das Gezwitscher nicht aus dem eigenen Hause stammt. Und auch den ebenfalls unbefugten Inhaber des Twitter-Kontos ZDFneo täuschten sie: Er rückte nach einer vermeintlich offiziellen ZDF-Anfrage vom Account ZDFonline das Passwort heraus. Seitdem bespielen die Jungs auch den Twitter-Kanal des neuen Spartensenders ZDFneo. Die Zahl der Follower schoss immer mehr in die Höhe, und bald einmal bekamen die Twitterer Angst vor einer Klage. Sie schrieben dem Sender ein Mail, in dem sie alles zugaben. Daraufhin wurden sie aufgefordert, beim ZDF vorbeizukommen. Doch statt einer Klage erwartete sie ein Jobangebot: Seit gut einem Jahr twittern die Beiden nun ganz offiziell über die Geschehnisse bei ZDF. Ein schönes Märchen, das selbstverständlich, wie jedes Märchen, eine Moral hat: Bescheissen ist gar nicht so schlimm, wenn man es denn mit Lust und Leidenschaft tut – und am Ende die Wahrheit sagt.

(Quelle: www.ftd.de)
 

Pro Sieben Sat.1 trennt sich von Töchtern in Niederlanden und Belgien

Der Medienkonzern Pro Sieben Sat.1 verkauft seine Töchter in den Niederlanden und Belgien für 1,23 Milliarden Euro. Das TV-Geschäft in den Niederlanden sowie die auflagenstarke TV-Zeitschrift Veronica gingen an ein Konsortium des finnischen Medienkonzerns Sanoma und der Talpa Holding.

Das Geschäft müsse noch vom Kartellamt genehmigt werden, teilte das Unternehmen in der Nacht zu Mittwoch mit. Die belgischen TV-Aktivitäten habe ein Konsortium aus Sanoma, Corelio und Waterman & Waterman erworben. Der Fernsehkonzern plant den Verkauf seiner Auslandstöchter seit geraumer Zeit. Pro Sieben Sat.1 will mit Hilfe der Einnahmen seinen Schuldenberg abtragen. (SDA)
 

Kostenlose App zu InDesign und Photoshop

Seit Jahren veröffentlicht Ulrich-Media Checklisten mit Informationen zu den Grafikprogrammen InDesign und Photoshop von Adobe. Ab sofort sind die Tipps auch als App zu haben.

Die neue «Check List 3.0» liefert Tipps und Tricks unter anderem zu den Themen Bildwissen (RAW-Verarbeitung), korrekte Hauttöne oder auch Typografie fürs Tablet. Ab sofort gibt es sie als kostenlose App fürs iPad. Android folgt in Kürze, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

App herunterladen: Itunes.apple.com.
 

Ubi: Keine Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (Ubi) hat zwei Beschwerden des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT abgewiesen. Dieser hatte gerügt, das Schweizer Fernsehen (SF) würde ihn seit Jahren systematisch boykottieren. Eine Beschwerde zu einen Beitrag des Westschweizer Fernsehens (TSR) hat die Ubi demgegenüber gutgeheissen. 

Der VgT machte geltend, SF würde ihn seit mehr als zehn Jahren aus politisch-weltanschaulichen Gründen zensurieren. So hätte es nicht über drei Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berichtet, in welchen die Schweiz verurteilt worden sei. Hintergrund bildete ein nicht ausgestrahlter Werbespot des VgT gegen tierquälerische Nutztierhaltung. Der EGMR erachtete das Verbot der Ausstrahlung des Werbespots als nicht vereinbar mit der Meinungsäusserungsfreiheit, was zur mehrmaligen Verurteilung der Schweiz führte.

Die Ubi trat auf die beiden Eingaben des VgT zuerst nicht ein, weil sie die Beschwerdevoraussetzungen als nicht erfüllt erachtete. Die dagegen erhobenen Beschwerden hiess das Bundesgericht gut. Es befand, dass eine Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen nicht ausgeschlossen werden könne und wies die Ubi deshalb an, die Eingaben als Zugangsbeschwerden inhaltlich umfassend zu prüfen. 

Keine Benachteiligung – drei Beiträge ausgestrahlt

SF habe den VgT nicht diskriminiert oder ihm auf andere Weise den Zugang zum redaktionellen Teil des Programms rechtswidrig verweigert, entschied die Ubi. Die Beschwerden wurde mit 8:0 beziehungsweise 7:1 Stimmen abgewiesen. Eine Diskriminierung würde gemäss Ubi vorliegen, wenn das Schweizer Fernsehen den VgT ausschliesslich aus politisch-weltanschaulichen Motiven und ohne sachliche Gründe von der Berichterstattung ausgeschlossen hätte. Die Prüfung hat aber ergeben, dass SF im relevanten Zeitraum (1998 bis Juli 2009) drei deutschsprachige Beiträge im Zusammenhang mit dem VgT ausgestrahlt hat. Namentlich hat es in der Hauptausgabe der Nachrichtensendung «Tagesschau» auch einen kurzen Beitrag über den ersten und wegweisenden Entscheid des EGMR gezeigt.

Im Vergleich mit anderen schweizerischen Tierschutzorganisationen sei der VgT im Programm nicht in offensichtlicher Weise benachteiligt worden, schreibt die Ubi in einer Medienmitteilung. Einige wenige in der Schweiz tätige Tierschutzorganisationen habe SF im fraglichen Zeitraum etwa gleich viel erwähnt wie der VgT, andere gar nicht. Nur über den Schweizer Tierschutz STS sei, insbesondere auch aufgrund dessen politischer Arbeit (z.B. Volksinitiativen), weit mehr berichtet worden als über den VgT.

Freiheit in der Themenwahl

Für die relativ geringe Anzahl von Beiträgen über den VgT im Programm gäbe es neben der Konkurrenzsituation unter den Tierschutzorganisationen weitere sachliche Gründe. Zu verweisen sei namentlich auf die beschränkte Sendezeit, was eine beträchtliche Themenselektion erfordere. Ebenfalls zu berücksichtigen sei die sich verändernde Relevanz der Tätigkeit von Organisationen für die Medienberichterstattung und die Programmautonomie der Veranstalter, welche die Freiheit in der Themenwahl umfasst.

Eine allenfalls stillschweigende Weisung, den VgT zu boykottieren, konnte die Ubi nicht nachweisen. Etwas unglücklich formulierte Aussagen eines ehemaligen Chefredaktors über den Präsidenten des VgT könnten im Kontext betrachtet nicht schon als Weisung mit diskriminierendem Charakter gedeutet werden, so die Ubi weiter. Die Entscheide der Ubi können beim Bundesgericht angefochten werden.

TSR-Sendung gerügt

Eine Sendung des Westschweizer Fernsehens erachtet die Ubi jedoch als «einseitig und tendenziös». Im TSR-Beitrag seien Vorwürfe gegen den Präsidenten des VgT erhoben worden. Dadurch sei der Eindruck entstanden, er habe sich in einer Publikation erneut in ehrverletzender Weise gegen den Freiburger Staatsrat Pascal Corminboeuf geäussert. Dem Präsidenten des VgT sei aber keine Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu äussern, obwohl er sich grundsätzlich dazu bereit erklärt hatte. Der E-Mail-Verkehr zwischen ihm und der Redaktion im Vorfeld der Ausstrahlung sei im Beitrag unvollständig und tendenziös zusammengefasst worden. Die Ubi hiess die Beschwerde mit 6:2 Stimmen gut. Der Entscheid kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden.

 

Zu guter Letzt: T-Mobile zeigt, wie man’s krachen lässt

Haben Sie auch schon mehr als genug von der bevorstehenden königlichen Hochzeit? Beim folgenden Werbespot dreht sich zwar auch alles um das Megaereignis, Unterhaltung ist jedoch garantiert…

Wie viele Royal-Fans werden wohl am 29. April im Wohnzimmer vor dem Bildschirm sitzen und sich stundenlang die lahme Zeremonie reinziehen? Gähn! Der deutsche Telekomanbieter T-Mobile zeigt im neusten Spot, dass es auch anders geht.

 

Ringier: Nachfolger für CFO Hügli gefunden

Ringier erhält Unterstützung im Top-Management: Tobias Schulz-Isenbeck wird per 1. September 2011 als neuer Chief Financial Officer Einsitz in die Konzernleitung um CEO Christian Unger nehmen. Er folgt auf Samuel Hügli, der als CFO zurück tritt.

Tobias Schulz-Isenbeck ist seit 2006 Geschäftsführer der Verlagsgruppe Handelsblatt und seit 2008 Sprecher der Geschäftsführung, verantwortlich für Publikumsmedien und als CFO. In dieser Funktion war der heute 43-Jährige am Turnaround der Handelsblatt-Gruppe nach der Finanzkrise beteiligt. Davor war er während zehn Jahren in verschiedenen Führungspositionen bei der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck tätig. Ausserdem ist er seit 2004 ehrenamtliches Mitglied im Präsidium der Deutschen Welthungerhilfe e. V. und Vorstandsmitglied der Stiftung Deutsche Welthungerhilfe. Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler wird seine Arbeit bei Ringier am 1. September 2011 aufnehmen und sein Büro am Konzernhauptsitz in Zürich beziehen.

Wie Ringier bereits im März bekannt gab, wird der bisherige CFO Samuel Hügli nach vier Jahren Tätigkeit als Finanzchef der Ringier-Gruppe auf eigenen Wunsch per Ende August 2011 aus der Ringier Konzernleitung austreten. Hügli wird Ringier weiterhin als Berater zur Verfügung stehen sowie verschiedene Verwaltungsrats-Mandate bei Ringier-Gesellschaften wahrnehmen.

 

Presserat rügt 20 Minuten: Bild vom angeklebten Kind war unnötig

Unter dem Titel «Kind angeklebt – Mutter muss in Knast» und der Spitzmarke «Schockbilder» veröffentlichte 20 Minuten am 5. Oktober 2010 eine Meldung über die Misshandlung eines Kindes. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen 20 Minuten gutgeheissen.

20 Minuten berichtete sowohl online als auch in der Printausgabe über den Vorfall. Der Lead lautete: «Die 18-jährige Jayla Hamm und ihr 19-jähriger Freund Corde Honea aus dem US-Bundesstaat Nebraska fanden es lustig, ihren zweijährigen Sohn an die Wand zu kleben. Der Richter war anderer Meinung.» Der Artikel der Printausgabe war mit einem Bild des an die Wand geklebten Kindes illustriert. Online veröffentlichte 20 Minuten drei weitere Fotos. Der Fall sei ans Licht gekommen, nachdem die Mutter die Bilder auf ihrer My-Space-Seite veröffentlicht und ein Freund darauf die Polizei eingeschaltet habe. Auf sämtlichen Bildern ist das Gesicht des Kindes abgedeckt.

Der Presserat hat eine bei ihm eingegangene Beschwerde gutgeheissen. Er wies darauf hin, dass es für die Information des Publikums nicht notwendig sei, das gesamte Ausmass des Schreckens zu zeigen. Medienschaffende müssten sich bei Bildern genauso wie bei Texten fragen: «Was muss ich zeigen?» und sorgfältig zwischen der Information der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsschutz sowie der Menschenwürde der Betroffenen abwägen, heisst es in der Stellungnahme. Er hält die Veröffentlichung der Bilder des misshandelten Kindes für unverhältnismässig.

Durch die Art und Weise, wie die Eltern das Kind behandelten, fotografierten und im Internet ausstellten, hätten sie es zu einem wehrlosen Objekt degradiert. Und die unverhältnismässige Reproduktion der Bilder durch 20 Minuten perpetuiere diese Blossstellung des Opfers und dessen Reduktion auf ein wehrloses Objekt noch zusätzlich. Im konkreten Fall wirke die Veröffentlichung der Bilder zudem auch gerade deshalb unnötig sensationell, weil es kein Foto brauche, um sich die Tat vorzustellen. 20 Minuten hatte unter anderem damit argumentiert, die Bilder sollten der Leserschaft ermöglichen, sich ein Bild von der Tat zu machen. Mit dem gleichen Argument könnte man es gemäss Presserat – ausser bei besonders abstossenden Schockbildern – generell rechtfertigen, Gerichtsberichte bei Gewaltverbrechen mit anonymisierten Tatbildern zu illustrieren.

 

Weber Harbeke findet «Gewinnen voll ok.-»

Nach der Markteinführung im letzten Dezember macht «ok.– mobile» nun mit einem Wettbewerb auf sich aufmerksam. Zu gewinnen gibt es insgesamt 100‘000 Gratis-SMS. In der Kommunikation setzt Weber Harbeke Partners dabei auf SMS-Sprache.

Valora Retail stieg letzten Dezember mit der Eigenmarke «ok.-» in die Prepaid-Telefonie ein. Neben Energy-Drinks und Sandwiches sind neu an den grösseren K-Kiosk-Filialen Handys, Smartphones und SIM-Karten erhältlich. Das Wiederaufladen kann an jedem der schweizweit rund 1‘000 Verkaufsstellen erledigt werden.

Um noch mehr Kunden für «ok.– mobile» zu begeistern, verlosen Valora und Orange insgesamt 100‘000 Gratis-SMS. Kommuniziert wird diese Aktion von Weber Harbeke Partners in SMS-Sprache. Unter dem Motto «Givok» («Gewinnen ist voll ok») werden alle aufgefordert, selbst SMS-Abkürzungen zu erfinden und an «ok.– mobile» zu senden. 

GIVOK_Wettbewerb

Die Kampagne findet auf Inseraten in der Pendlerpresse sowie in den K-Kiosk- und Press & Books-Filialen auf Rotairs, Plakaten und Flyern statt. Auch auf Okmobile.ch und Facebook.com/okpunktstrich wird auf den Wettbewerb hingewiesen. Ausserdem geht «ok.– mobile» eine Kooperation mit dem neuen Jugendsender Joiz TV ein. In der Sendung «Knack Attack» rappt der Moderator Knackeboule live und freestyle mit der jeweiligen Gewinnerabkürzung. 


(Quelle: Joiz.ch)

Verantwortlich bei Valora Retail, Muttenz: Carlo Zanatta (Marketing K Kiosk), Jana Zimmermann, Tina Haberthür (Werbung und Verkaufsförderung). Verantwortlich bei Weber Harbeke Partners, Zürich: Max Weber, Thomas Harbeke (CD), Giovanni Pucci, Diana Portmann (Beratung), Christian Sidow (Text), Marcel Fässler (Art Direction).
 

Medienrechtstagung über Öffentlichkeit im Netz

Am 4. Mai 2011 werden im Rahmen der traditionellen Medienrechtstagung des Medieninstituts wieder aktuelle juristische Fälle präsentiert und diskutiert. Im Zentrum stehen dabei die Praxis in den Redaktionen und Werbeabteilungen sowie die Herausforderungen an Medienunternehmen.

Schwerpunkte bilden diese vier Themen:

Radio- und Fernsehgesetzgebung in der digitalen Medienwelt
Haushaltsgebühren und Online-Werbung für die SRG gehören zu den zentralen Themen, mit denen sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) beschäftigt. Carole Winistörfer präsentiert den aktuellen Stand der Arbeiten. Samuel Mumenthaler zeigt die Rechtsfragen im Zusammenhang mit politischer Werbung auf. Urs Saxer reflektiert die Praxis zu den Rundfunkkonzessionsverfahren und stellt die Frage, ob die SRG rechtlich freie Bahn im Internet hat.

Alle Macht bei Google, Apple, Facebook und Co.?
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür nimmt Google in die Pflicht: Der digitale Informationskonzern soll künftig sicherstellen, dass die Privatsphäre geschützt wird. Rolf Auf der Maur geht der Frage nach, wo für Medienanbieter ein Verhandlungsspielraum bei den digitalen Kommunikationsgiganten besteht. Nathalie Glaus zeigt die Nachschreibepflicht im Internet auf.

Ist ein neues Zeitalter der Schauprozesse angebrochen?
Wo hört das legitime Interesse für Gewaltverbrechen auf, wo sind die Grenzen, die Opfer ziehen können und ab wann wird eine Verhandlung zu einem Schauprozess? Hanspeter Uster beschäftigt sich mit diesen Fragen als Leiter Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik an der Hochschule Luzern.

Medienleaks und Informantenschutz
Während Wikileaks die globale Aufmerksamkeit auf sich zog, fanden in der Schweiz Schlüsselverfahren über Whistleblowers statt. Die Redaktoren Martin Stoll und Dominique Strebel entwickeln eine Plattform für investigativen Journalismus. Zusammen mit Simon Canonica orten sie die juristischen Fallstricke und zeigen Möglichkeiten ihrer Umgehung auf beim Öffentlichkeitsprinzip, dem Informantenschutz und bei Medienleaks.

Informationen und Anmeldung: Medieninstitut.ch.

 

Zürich: Zu Ostern gibt es den Firtig zum fünften Mal

Vor einem Jahr, an Ostern 2010, erschien der Firtig zum ersten Mal. Dieses Wochenende startet die Feiertagszeitung in die nächste Saison.

Auch heuer muss man beim Brunchen an Ostern, Auffahrt, Pfingsten und Co. nicht auf eine Lektüre in Zeitungsform verzichten. Die fünfte Ausgabe des Firtig erscheint in einer Auflage von 3‘000 Exemplaren und wird im Laufe des Gründonnerstags und Karfreitags in Cafés der ganzen Stadt Zürich ausgeliefert, wie die Initiatoren am Dienstag mitteilen.

Lanciert wurde die «Firtig-Story» 2010 durch Werbetexter Simon Smit und Journalist Marco Rüegg. Die beiden Macher studierten zusammen an der ZHW in Winterthur (heute ZHAW) «Journalismus und Organisationskommunikation». Nun geben sie mit Hilfe ehrenamtlicher Schreiber, Grafiker, Fotografen und Illustratoren zum fünften Mal die 32-seitige Lektüre heraus. Die Redaktion zählt nebst einigen Stammjournalisten bei jeder Ausgabe auch neue Talente aus den Bereichen Journalismus, Fotografie und Illustration. Die Zeitung will damit jungen, engagierten Menschen eine Plattform zur Veröffentlichung ihrer Arbeiten bieten.

 
Der Firtig jetzt auch mit Hauszustellung
Firtig: Die Feiertage können kommen

get_footer();