In dem am 10. November 2010 veröffentlichten Artikel übte die Zeitung harte Kritik an der Leiterin des Bieler Amtes für Erwachsenen- und Jugendschutz und warf ihr Günstlingswirtschaft vor. Die Frau habe mehrere Stellen mit Personen besetzt, die sie von ihrer früheren Arbeitsstelle kannte. Als Paradebeispiel wurde in dem Artikel ein ehemaliger Koch angeführt, der zum Leiter des amtsinternen Revisorats gemacht worden sei. Der Mann habe zuvor mit seinem Restaurant Konkurs gemacht, hiess es in dem Artikel, gegen den die Bieler Stadtregierung beim Presserat Beschwerde erhob.
Laut Presserat zeigten die von den Parteien eingereichten Unterlagen allerdings, dass der Mann nicht Konkurs gemacht, sondern sein Kleinhotel regulär liquidiert hatte. Dies hätte die Zeitung mit einer seriösen Recherche herausfinden können, heisst es in der Mitteilung des Presserates. Der angebliche Konkurs sei nur einer von verschiedenen Vorwürfen gewesen, die gegen den Mann erhoben worden waren, um ihn als ungeeignet für sein Amt darzustellen, schreibt der Presserat weiter. Das Bieler Tagblatt hätte darum den Betroffenen zu den Vorwürfen anhören müssen.
Als problematisch, wenn auch noch nicht die Berufsethik verletzend, erachtete der Presserat eine Publikumsumfrage, die das Bieler Tagblatt eine Woche später unter dem Titel «Soll die Leiterin in Ausstand treten?» lancierte. In der folgenden Woche publizierte die Zeitung dann eine Reihe von anonymen Antworten, die sich pauschal negativ über das Amt und seine Leitung äusserten.
Eine Mehrheit des Presserates sei der Ansicht, ein solches anonymes Scherbengericht bewege sich noch innerhalb der Kommentarfreiheit. Dennoch wäre es angemessener gewesen, derart harte Kritik in einem namentlich gezeichneten, redaktionellen Kommentar zu publizieren und zu begründen, hielt der Presserat weiter fest. Die wichtigste Aufgabe unabhängiger Medien, die Arbeit der Behörden kritisch zu begleiten und auf mögliche Missstände hinzuweisen, dürfe nicht an anonyme Leserumfragen delegiert werden. (SDA)