Harald Schmidt: Wechsel zum Bezahlsender Sky

Entertainer Harald Schmidt wechselt mit seiner Late-Night- Show von Sat.1 zum Bezahlsender Sky. Seine «Harald Schmidt Show» legt nach ihrer letzten Ausstrahlung im Free-TV am Donnerstag eine längere Sommerpause ein und kehrt dann im Herbst im Pay-TV zurück.

Wie bisher soll es wöchentlich von dienstags bis donnerstags drei Sendungen geben, allerdings bereits um 22.15 Uhr – also eine Stunde früher als bei Sat.1, wie Sky am Mittwoch mitteilte.

Nach einem Ausflug zur ARD war Schmidt erst im Herbst 2011 mit seinem Late- Night-Konzept zu Sat.1 zurückgekehrt, doch die Einschaltquoten lagen weit unter den Erwartungen. Nur 690'000 Zuschauer erreichte er dieses Jahr im Durchschnitt; der Marktanteil lag bei miserablen 6,5 Prozent – in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen waren es sogar nur 5,0 Prozent. Zu wenig für die Sat.1-Führung, die die Reissleine zog und die Show noch vor der eigentlichen Sommerpause beendete.

Bei seiner künftigen TV-Heimat – den Bezahlsendern Sky Atlantic HD und Sky Hits/ HD – dürfte Schmidt mit der Quote kaum Probleme bekommen: Die Programme sind verschlüsselt und können nur von Abonnenten gesehen werden, die Einschaltquoten sind zweitrangig.

Ob Schmidt möglicherweise als Anreiz für Nicht-Sky-Kunden manchmal auch unverschlüsselt bei Sky zu sehen sein wird? Das sei derzeit nicht geplant, sagte ein Sprecher. Völlig ausschliessen könne man das jedoch nicht.

Für die Schmidt-Fans – und den Moderator selbst – bleibt ansonsten praktisch alles beim Alten: Die Sendung wird im gleichen Kölner Studio aufgezeichnet wie bisher, produziert wird sie weiterhin von der Kogel & Schmidt GmbH – nur eben im Auftrag von Sky. (SDA/DPA)

(Bild: Keystone)

 

Neue Agentur Adicto gegründet

Der 35-jährige Nicolás Durán, Gründungsmitglied von Schalter & Walter, und der 36-jährige Christian Woelk, ehemaliger grafischer Leiter von Akris und langjähriger Dozent für visuelle Kommunikation am Sawi, haben die Design-Agentur Adicto gegründet.

Der spanisch geprägte Name Adicto stehe für Ambition, Leidenschaft und Idealismus, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Damit sei Adicto der perfekte Ausdruck der von Nicolás Durán und Christian Woelk gelebten Manie, mit der sie für ihre Kunden authentische, kompromisslose und unkonventionelle Projekte und Produkte umsetzten – fokussiert und versiert auf Corporate Design, Communication Design und Neue Medien wie beispielsweise mobile Apps und ePublishing oder Social Media.

Adicto ist mit ihrer gesamtschweizerisch tätigen Agentur an der Gallusstrasse 6 in der St. Galler Altstadt angesiedelt.

adicto
Christian Woelk und Nicolás Durán (v.l.)

«Fall Büschi»: Bund-Journalist freigesprochen

Ein Bund-Journalist hat sich nicht strafbar gemacht, als er aus einem vertraulichen Protokoll der stadträtlichen Aufsichtskommission zum Fall Büschi zitierte. Das entschied am Mittwoch das Regionalgericht Bern-Mittelland.

Gerichtspräsident Daniel Gerber sprach den Journalisten von der Anschuldigung der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen frei. Der Autor des Artikels vom 9. Juli 2011 habe das öffentliche Interesse am Fall berechtigterweise höher gewichtet als das Interesse der Behörden an einer Geheimhaltung.

Die Aufsichtskommission hatte das Protokoll vom 16. Mai 2011 als vertraulich klassifiziert. An der Sitzung ging es um den Stadtberner Finanzinspektor Beat Büschi, der Missstände im Sozialwesen aufgedeckt hatte und dann selber in die Kritik geraten war.

Er sei dem Verdacht nachgegangen, dass das Disziplinarverfahren gegen Büschi ein Racheakt des Gemeinderats gewesen sein könnte, sagte der Bund-Journalist vor Gericht. Anfang Juli sei ihm das Protokoll mit brisanten Aussagen zugespielt worden, unter anderem zur eingeschränkten Funktionsfähigkeit des Finanzinspektorats.

Unbekannte Quelle

Wie das Protokoll zum Bund kam, bleibt ein Geheimnis: Der Journalist wollte seine Quelle nicht preisgeben, und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren schon letztes Jahr im Sand verlaufen.

In den Mühlen der Justiz blieb nur der Journalist hängen: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm eine Busse von 400 Franken aufgebrummt. Dagegen wehrte er sich, weshalb es am Mittwoch zur Hauptverhandlung kam.

Der Bund-Journalist machte geltend, er halte es für eine zentrale Aufgabe der Medien, den Mächtigen auf die Finger zu schauen. In einer Stadt, die seit 20 Jahren vom gleichen Parteienbündnis regiert werde, müssten Medien besonders genau hinschauen.

Aus dem vertraulichen Protokoll habe er zitiert, um den Fall Büschi besser beleuchten zu können. Der Rechtsdienst des Bund-Besitzers tamedia habe dazu grünes Licht gegeben: «Wenns die Story wert ist, soll man es machen.» Notfalls nehme man «die paar 100 Fränkli» Busse in Kauf.

Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer, das Protokoll sei vertraulich, aber nicht geheim. Es enthalte keine Staatsgeheimnisse, und sein Mandant habe mit der Veröffentlichung einen wesentlichen Beitrag an eine öffentliche Debatte geleistet.

Die Staatsanwaltschaft blieb der Verhandlung fern: Sie machte Gebrauch von ihrem Recht, die Anklage nicht persönlich vor Gericht zu vertreten.

Fragen von öffentlichem Interesse

Gerichtspräsident Gerber folgte im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung. Tatsächlich sei der Bericht sachlich abgefasst worden. Seine Relevanz zeige sich darin, dass er eine wahre Lawine mit mehreren parlamentarischen Vorstössen und dem Rücktritt eines Stadtrats ausgelöst habe.

Mit Hilfe des Protokolls habe die Zeitung zwei Fragen von öffentlichem Interesse thematisieren können: Die eingeschränkte Funktionstüchtigkeit des Finanzinspektorats und der Umgang der Stadtberner Regierung mit verwaltungsinternen Kritikern.

Der Bund-Journalist habe also die Kontrollfunktion wahrgenommen, die den Medien vom Gesetzgeber ausdrücklich zugestanden werde, begründete Gerber seinen Freispruch. Die Verfahrens- und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Staates.

 

Schweizer Dialogmarketing-Preis spielt das Lied vom Sieg

Am 22. Juni 2012 wird im grossen Saloon des Kongresshaus Zürich der Schweizer Dialogmarketing-Preis vergeben. Das Motto: «Spiel mir das Lied vom Sieg».

An der Award-Night des Schweizer Dialogmarketing-Preises 2012 (SDV Award) gehört die Bühne den Gewinnerinnen und Gewinnern, wie es in einer Mitteilung heisst. Vergeben werden Awards in Gold, Silber und Bronze in zwölf Kategorien sowie drei Spezialpreise. Dabei sind zwei Awards besonders begehrt: der vom Publikum vergebene Publikumspreis sowie der Platinpreis, mit dem der Trägerverband SDV zusammen mit dem Hauptsponsor die Schweizerische Post die herausragendste Dialogarbeit des Jahres ehrt.

Dine and Ride

Die Award-Night hat es nicht nur für Cowboy und Indianer in sich. Denn hier trifft sich die Branche beim Galadinner und fiebert gemeinsam dem Höhepunkt des Abends entgegen, der Preisverleihung. Durch die Award-Night führt Melanie Winiger. Zu späterer Stunde trifft man sich dann zur After-Dinner-Party in der Lounge der Schweizerischen Post. Die Award-Night eignet sich gemäss Mitteilung hervorragend als Mitarbeiter- und Kundenanlass. Spezielle Angebote sowie Tickets gibt’s unter Dm-award.ch.
 

AZ Medien verkauft Mehrheit an Radio 32

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen trennt sich AZ Medien von ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Radio 32: Je 20 Prozent gehen an die Lagerhäuser von Centralschweiz in Buchs und an Netbasket in Zug. Weitere je 5 Prozent übernimmt Zofinger Tagblatt und Gassmann.

Alle neuen Eigentümer stammten aus dem Verbreitungsgebiet von Radio 32 und seien bestrebt, die publizistische Ausrichtung des Radiosenders beizubehalten und weiter zu entwickeln, heisst es in einer Mitteilung der AZ Medien vom Mittwoch. Die Beteiligung der AZ Medien an Radio 32 betrage noch 11.2 Prozent. Mit dem Verkauf der Aktienpakete erfüllten die AZ Medien eine Bestimmung des RTVG, wonach ein Medienunternehmen nicht mehr als zwei Radios besitzen darf. Weil die Hauptaktionärin der AZ Medien, die BT Holding, mit Radio Argovia und dem kürzlich erworbenen Radio 24 nach erfolgter Konzessionsübertragung zwei Radios besitzen werde, sei die Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung an Radio 32 unumgänglich geworden.

Das Aktionariat von Radio 32 setzt sich neu wie folgt zusammen: Dietschi 21.90 Prozent, Zofinger Tagblatt 21.82 Prozent, Lagerhäuser 20 Prozent, Netbasket 20 Prozent, AZ Medien 11.28 Prozent und Gassmann 5.0 Prozent. Die Verwaltungsräte Philip Funk und Peter Wanner werden als Vertreter der AZ Medien auf die kommende ausserordentliche Generalversammlung hin zurücktreten. Neu zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen sind Stéphane Meyer (Aarau) und Stephan Glättli (Olten).

Die Zustimmung des Uvek zu diesen Aktienverkäufen bleibt vorbehalten.
 

Neuer Anstrich für 08Eins

Die Website von 08Eins – Integrated Marketing Communication präsentiert sich in einem neuen Gewand.

Das neue Layout der Website gehe direkt einher mit der personellen Aufstockung der Agentur und verspreche optisch und nicht zuletzt funktionell einige Neuerungen, so die Agentur in einer Mitteilung. 08Eins lade die Besucher dazu ein, sich in Ruhe durch die Menüs zu klicken und mehr über die Branche der Marketing Kommunikation zu erfahren.

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Publikationssperre für Online-Kommentatoren ist unzulässig

Redaktionen dürfen Personen oder Organisationen gemäss Presserat nicht generell von den Leserbrief-, Meinungsseiten oder Internet-Foren ausschliessen.

Weigern sich Redaktionen grundsätzlich, die Texte von jemandem oder von einer Personengruppe zu veröffentlichen, verstossen sie damit gegen den Grundsatz der Informationsfreiheit, so der Presserat. Redaktionen dürfen und sollen entscheiden, ob sie einzelne Leserbriefe oder Internet-Kommentare veröffentlichen. Für eine Publikationssperre braucht es aber besonders gewichtige Gründe.

Der Presserat beurteilte die Beschwerde eines Lesers der Südostschweiz. Dieser äusserte sich im Internet-Forum der Zeitung häufig und teilweise sehr kritisch. Der Chefredaktor bewertete die Beiträge als «nervig» und «ewiggleich rechthaberisch». Schliesslich
entschied er, keine weiteren Beiträge des Lesers zu veröffentlichen. Dieser beschwerte sich über die Sperre beim Presserat und warf der Südostschweiz zudem vor, in zwei Artikeln die Wahrheitspflicht verletzt zu haben.

Der Presserat verneint eine Verletzung der Wahrheitspflicht. Hingegen wertet er die generelle Publikationssperre als Verletzung der Informationsfreiheit (Ziffer 2 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»). Dies gilt umso mehr,
wenn ein Medium – wie die Südostschweiz – eine regionale Vormachtstellung hat, hält der Presserat in seiner Stellungnahme fest.

Auch für Redaktionen mühsame Leserbriefschreiber und Teilnehmer in Internet-Foren – im Internet-Jargon als «Trolle» bezeichnet -, welche die Diskussionen in Foren allein schon mit der Zahl ihrer Beiträge dominieren, dürfen nur aus besonders gewichtigen Gründen
ausgeschlossen werden.

Redaktionen können den Zugang zu den Internet-Foren ebenso beschränken wie auf einer Leserbriefseite, beispielsweise durch strenge Anforderungen an Inhalt, Relevanz oder Qualität. Die Regeln für Leserbriefschreiber und Benutzer von Internet-Foren sollten publiziert werden. Für jede und jeden soll klar sein, welche Texte nicht veröffentlicht werden. Dabei soll es immer um den Inhalt der Texte gehen und nicht um deren Autoren.

 

Onlinestreit: Einigung in Sicht

Die privaten Medienhäuser und die SRG stehen offenbar vor einer Einigung in der Frage, wieweit die SRG im Online-Bereich publizistisch und mit Werbung präsent sein darf.

In einer weiteren Sitzung sollen die letzten Differenzen ausgeräumt werden, ehe der fertige Bericht ans Uvek abgeliefert werden kann. Dies sagte Urs F. Meyer (Bild), Geschäftsführer des Verbandes Schweizer Medien, am Montag nach einer Sitzung der beiden Parteien auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Vertreter der Verleger und der SRG hofften, dass der fertige Bericht Ende Juni beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eingereicht werden kann. Noch offen ist laut Meyer die Höhe eines Schwellenwerts für die Einführung von Online-Werbung. Dazu wollen sich Verleger und SRG bis zur nächsten Sitzung noch Zahlen von Mediapulse beschaffen. In der letzten Gesprächsrunde sollen auch Fragen der Zusammenarbeit zwischen Verlegern und SRG besprochen werden.

Die SRG wollte sich am Montag zu den laufenden Gesprächen auf Anfrage der SDA nicht äussern.

Medienministerin Doris Leuthard hatte im September 2011 die beiden Lager dazu aufgerufen, gemeinsam nach Lösungen im umkämpften Online-Markt zu suchen. In Arbeitsgruppen versuchen Verleger und SRG seither, Lösungen für Inhalte und Werbung im Online-Geschäft zu finden. Im April dieses Jahres wurde dem Uvek ein erster Teilbericht abgeliefert. (SDA)

> Onlinestreit: Doris Leuthard lädt zum runden Tisch

(Bild: Keystone)

 

Bundesbehörden beunruhigt über Angriffe auf Zertifizierungsanbieter

Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung Melani zeigt sich beunruhigt über Angriffe auf Zertifizierungsdiensteanbieter, die Informatikinstrumete etwa für e-Banking anbieten. Solche Cyberattacken könnten gravierende Konsequenzen haben.

Wie Melani am Dienstag in einem Newsletter schreibt, haben zwei Angriffe vom letzten Jahr auf die als vertrauenswürdig anerkannten Zertifizierungsanbieter Comodo und Digi Notar unter Experten grosse Besorgnis ausgelöst. Den Angreifern war es gelungen, falsche SSL/TLS-Server-Zertifikate (Security Sockets Layer/Transport Layer Security) auszustellen. Solche Zertifikate werden unter anderem im e-Banking eingesetzt, um eine sichere Verbindung zwischen dem Computer des Kunden und dem Server der Bank herzustellen.

Gelingt es den Tätern, einen e-Banking-Anwender unbemerkt auf einen von ihm kontrollierten Server umzuleiten, können sie dem Opfer ein solches Zertifikat zustellen. Dessen Browser akzeptiert das Zertifikat als echt. Die Täter können so die übertragenen Daten kontrollieren und diese auch entschlüsseln.

Solche Angriffe könnten auch genutzt werden, um staatliche Überwachungen im Internet durchzusetzen. Auf diese Weise seien wahrscheinlich auch Zertifikate im Iran zur Überwachung der Kommunikation von Opposititonellen auf Facebook und Twitter genutzt worden, schreiben die Melani-Experten.

Da es nur wenige Lösungsansätze zur Verhinderung solcher Angriffe gibt, plädieren die Experten dafür, die Angriffe möglichst schwer und aufwändig zu machen. Dazu schlagen sie eine Reihe technisch komplexer Strategien vor. (SDA)
 

Zu guter Letzt: Lass‘ Oma in Frieden ruh’n

Eine alte Dame stirbt im Spitalbett, wird auf dem Friedhof begraben. Und kämpft sich aus dem Grab. Stirbt wieder, wird wieder begraben, kämpft sich wieder aus dem Grab. Immer wieder und wieder.

Dabei gerät sie in ihren lebendigen Phasen jeweils in absurde Situationen – die für sie vorübergehend tödlich enden. Eine äusserst makabere Sache.

Der von Draftfbc Buones Aires kreierte Spot wirbt für ein Jobvermittlungsunternehmen. Die Message: Wenn die verunfallte Oma als Ausrede für ein verpasstes Meeting herhalten muss, hast du eindeutig den falschen Job – such‘ dir eine Arbeit, die dir wirklich Spass macht. Und lass' um Himmels willen deine Oma in Frieden ruhen.

 

Recherche in Spitälern: Presserat präzisiert Richtlinie

Gemäss der den Journalistenkodex erläuternden Richtlinie 7.8 ist «für Recherchen vor Ort in Spitälern und ähnlichen Institutionen (...) die Einwilligung der Verantwortlichen einzuholen». Laut Presserat ist damit allerdings nicht gemeint, dass Medienschaffende vor jedem Gespräch an einem Spitalbett verpflichtet sind, die Einwilligung der Spitalleitung oder der Spitaladministration einzuholen.

Ansprechpersonen für Medienschaffende seien vielmehr primär die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal, schreibt der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag. Grundsätzlich entscheiden Patientinnen und Patienten auch in einer Spitalumgebung frei darüber, ob sie Medienschaffenden Auskunft erteilen.

Ende 2011 berichtete Blick über eine Schiesserei im Mc Donald's in Biel. Der Bericht schildert den Überfall aus Sicht des verantwortlichen Schichtleiters, der von drei Schüssen getroffen
wurde. Eine Blick-Journalistin besuchte den Verletzten am Tag danach im Spital und bewog diesen dazu, sich gegenüber der Zeitung zu äussern und seine Verletzung fotografieren zu lassen. Mc Donald's Schweiz beschwerte sich daraufhin beim Presserat, die Journalistin
habe ihren Beruf nicht von Anfang an offengelegt und das noch unter Schock stehende Opfer so lange bedrängt, bis er seine Wunde habe fotografieren lassen. Dies verletze die Privatsphäre und die Menschenwürde des betroffenen Mitarbeiters. Blick wendete dazu ein, die Journalistin sei in Begleitung eines Fotografen erschienen und habe sich korrekt vorgestellt. Zudem sei das Gespräch durch eine Arztvisite unterbrochen worden und später sei auch noch die Ehefrau des Verletzten hinzugekommen, ohne dass jemand Einwände vorgebracht habe.

Der Presserat weist die Beschwerde ab. Einen Verletzten einen Tag nach einer mehrfachen Schussverletzung im Spital aufzusuchen und zu befragen, könne die Privatsphäre zwar unter Umständen verletzen.

Im konkreten Fall sei aber nicht erwiesen, dass der Mc Donald's-Mitarbeiter nach wie vor unter Schock stand. Aufgrund der gesamten Umstände sei vielmehr davon ausgehen, dass der Verletzte Fragen der Journalisten freiwillig beantwortet hat. Weder habe er von der üblicherweise an einem Spitalbett vorhandenen Klingel Gebrauch gemacht, noch habe er sich den Ärzten oder seiner Familie gegenüber dahingehend geäussert, er wünsche von Blick in Ruhe gelassen zu werden. Unter diesen Umständen sei von einer zumindest stillschweigenden Einwilligung auszugehen. Ebenso wenig sei belegt, dass die Blick-Journalistin die Notlage eines noch unter Schock stehenden Opfers ausgenützt und damit dessen Menschenwürde verletzt habe.

 

Matter & Gretener: Es gibt für alles einen besten Ort

Matter & Gretener hat die Kampagne für das Careum Bildungszentrum fortgesetzt. Sie ist ist auf Rail Postern, Tramfenstern, Inseraten, Bannern, Facebook Ads, Postkarten und Plakaten vor Ort zu sehen.

«Der beste Ort für Gesundheitsberufe» – mit diesem Strategiesatz kommuniziert Matter & Gretener seit 2010 die Vorzüge der Höheren Fachschulen für Gesundheitsberufe des Careum Bildungszentrums. Wo sonst studiert man in unmittelbarer Nähe von so vielen Gesundheitseinrichtungen? Und wo sonst profitiert man von einer so engen Zusammenarbeit mit Lehr- und Praktikumsbetrieben? Die Visualisierung dieses grossen Praxisbezugs basiert seit Beginn der Kampagne auf demselben Gedanken: So wie es für andere Studien einen besten Ort gibt (auf den aktuellen Sujets sind dies die Tiefsee für Meeresbiologie oder Rom für ein Geschichtsstudium), ist es für die höhere Ausbildung in Gesundheitsberufen das Careum Bildungszentrum.

Verantwortlich bei Matter & Gretener: Daniel Matter (CD), Dominik Imseng (Text), Marco Bienek (Grafik), Marcus Gretener, Simone Frei (Beratung). Banner-Programmierung: Hausheer.

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