Grund für den Systemwechsel ist die technologische Entwicklung. Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, kann heute entsprechende Sendungen empfangen, etwa über ein Smartphone oder den Computer. Fast jeder Haushalt hat somit Radio- und Fernsehempfang. Die Gebührenregelung soll dieser Entwicklung angepasst werden.
Gebühr oder Steuer?
Eine SVP-Minderheit wollte nicht auf das Geschäft eintreten respektive es an den Bundesrat zurückweisen. «Es wird eine Mediensteuer eingeführt, die verfassungswidrig ist», begründete Natalie Rickli (SVP/ZH) die Anträge.Denn es gehe um eine Steuer, nicht um eine Gebühr, wie es der Bundesrat behaupte. «Eine Gebühr bezahlt man für eine Leistung, die Steuer ist voraussetzunglos.» Da neu alle zur Kasse gebeten würden, handle es sich klar um eine Steuer.
Rickli stellte zudem einen Rückweisungsantrag. Bevor die Finanzierung neu geregelt werde, müsse eine Diskussion über den Sercive Public geführt werden. Der Bundesrat solle zur Definition des Sercive Public von Fernsehen und Radio eine Botschaft erarbeiten. Und in einer Volksabstimmung solle geklärt werden, ob die Mehrheit von Volk und Ständen gewillt sei, eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Mediensteuer zu schaffen.
Parlament will keine Verzögerung
Die Mehrheit wollte aber am Mittwoch über die Vorlage beraten – der Nationalrat beschloss mit 119 zu 68 Stimmen «Eintreten» und wies die Vorlage nicht zurück. Kommissionssprecher Martin Candinas sprach von einer «unnötigen Verzögerung», wenn erst eine Volksabstimmung durchgeführt oder eine Grundsatzdiskussion über den Service Public geführt werde.
Das Parlament habe den Bundesrat beauftragt, ein neues, geräteunabhängiges Abgabesystem auszuarbeiten, sagte Viola Amherd (CVP/VS). Die Vorlage jetzt nicht zu diskutieren «wäre eine Spitzkehre, die an Inkonsequenz kaum zu überbieten ist». Darauf verwies auch Bundesrätin Doris Leuthard. Der Bundesrat verweigere sich der Diskussion über den Service Public überhaupt nicht. Doch im Moment gehe es einzig um die Finanzierung des Service Public, nicht um den Inhalt desselben.
Keine Kontrollen mehr nötig
Der Bundesrat schlägt im neuen Gesetz vor, dass künftig alle Haushalte und alle Unternehmen eine Gebühr zahlen müssen. Ausgenommen wären einzig Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen und kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500'000 Franken. Kontrollen in den Haushalten wären so nicht mehr nötig. Die Gebühren könnten von heute 462 Franken pro Haushalt auf rund 400 Franken gesenkt werden – da mit der neuen Regelung mehr Haushalte und Unternehmen einzahlen müssten. Insgesamt blieben die Einnahmen gleich hoch.
«Opting-Out» gefordert
Die Gesetzesrevision ist allerdings umstritten. Gegner der Vorlage fordern eine sogenannte «Opting-Out-Möglichkeit» für Haushalte und/oder Unternehmen, die auch weiterhin keine Radio- und Fernsehprogramme konsumieren. Der Bundesrat und die vorberatende Kommission wollen von einer solchen Aufweichung aber nichts wissen. Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand würde so wieder grösser, die Vorteile der Revision zunichte gemacht, argumentierten sie.
Weiterhin keine politische Werbung
Politische Werbung an Radio und TV bleibt auch weiterhin verboten. Der Nationalrat hat es im Rahmen der Debatte abgelehnt, die Werbebestimmungen zu lockern. Hans Killer (SVP/AG) hatte gefordert, das Verbot für politische Werbung im Radio und im Fernsehen müsse aufgehoben werden. Davon wollte eine Mehrheit im Nationalrat aber nichts wissen. Die Gegner argumentierten, dass für Parteien mit viel Geld ein Vorteil geschaffen würde. (SDA)