Presserat: Keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung
Ein Leser hatte die Beschwerde erhoben, dass die Schweizer Medien seit Jahren fälschlicherweise behaupten würden, mit Mass genossene alkoholische Getränke seien gesünder als der gänzliche Verzicht auf Alkohol.
Der Presserat hält in einer Stellungnahme fest, dass aus den Rechten und Pflichten von Journalisten keine berufsethische Pflicht zu „objektiver Berichterstattung“ abgeleitet werden könne. Redaktionen sind ausserdem nicht verpflichtet, über ein bestimmtes Thema, eine Gruppe oder eine Person zu berichten. Im konkreten Fall hatte ein Leser die Beschwerde erhoben, dass die Schweizer Medien seit Jahren fälschlicherweise behaupten würden, mit Mass genossene alkoholische Getränke seien gesünder als der gänzliche Verzicht auf Alkohol. Er äusserte ausserdem den Verdacht, dass beispielsweise der Tages-Anzeiger nicht frei über die Alkoholproblematik berichten würde, weil er Mitglied der Allianz gegen Werbeverbote ist und weil er werbemässig von der Alkoholindustrie abhängig sei. Der Presserat wies den Beschwerdeführer darauf hin, dass es sich gemäss seiner Praxis – wenn überhaupt – nur ganz ausnahmsweise rechtfertigen dürfte, aus der unterlassenen Berichterstattung eines Mediums über ein bestimmtes Thema eine Verletzung berufsethischer Normen abzuleiten. Zudem sei dem Presserat die Beurteilung der Rüge der Verbreitung von angeblichen Falschinformationen nur dann möglich, wenn sich eine Beschwerde gegen konkrete, überprüfbare Medienberichte namentlich bezeichneter Medien richte. Es sei nicht Aufgabe des Presserates, zu unterschiedlichen Positionen Stellung zu nehmen.
Darüber hinaus würden die Schweizer Medien durchaus ausgewogen über die Gefahren eines übermässigen Alkoholkonsums berichten. Ebenso sei in den Zeitungen davor gewarnt worden, einzelne Forschungsergebnisse als Anlass zu einer Kampagne für mässigen Alkoholgenuss zu nehmen. Aus diesen Gründen wies der Presserat die Beschwerde ab.
Darüber hinaus würden die Schweizer Medien durchaus ausgewogen über die Gefahren eines übermässigen Alkoholkonsums berichten. Ebenso sei in den Zeitungen davor gewarnt worden, einzelne Forschungsergebnisse als Anlass zu einer Kampagne für mässigen Alkoholgenuss zu nehmen. Aus diesen Gründen wies der Presserat die Beschwerde ab.
