Uefa verliert Rechtsstreit um Public Viewing
Die Euro 2008 ist vorbei und Spanien schon seit Wochen als Europameister gekürt, die Juristen hält das Thema Public Viewing aber immer noch auf Trab: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Uefa über den Lizenztarif abgewiesen.
Die Euro 2008 ist vorbei und Spanien schon seit Wochen als Europameister gekürt, die Juristen hält das Thema Public Viewing aber immer noch auf Trab: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für solche Grossanlässe auch künftig kein besonderer Tarif gilt. Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht einen Entscheid der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom April. Die Kommission legte fest, dass nur die Urheberrechtsgesellschaften Lizenzgebühren verlangen dürfen (siehe
). Entsprechend diesem Tarif kassierte die Urheberrechtsgesellschaft Suisa von Public-Viewing-Veranstaltern 160 Franken für die Dauer der ganzen Fussball-EM. Der Europäische Fussballverband (Uefa) seinerseit erhob für Public-Viewing-Veranstaltungen ebenfalls Gebühren, allerdings weit höhere. Die Uefa setzte sich denn auch beim Bundesverwaltungsgericht dagegen zur Wehr, dass ausschliesslich der Suisa-Tarif gelten soll (siehe
). Mit der Beschwerde ist sie nun abgeblitzt. Schon im Mai hatte das Gericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, so dass der Suisa-Tarif für die EM in Kraft treten konnte.
). Entsprechend diesem Tarif kassierte die Urheberrechtsgesellschaft Suisa von Public-Viewing-Veranstaltern 160 Franken für die Dauer der ganzen Fussball-EM. Der Europäische Fussballverband (Uefa) seinerseit erhob für Public-Viewing-Veranstaltungen ebenfalls Gebühren, allerdings weit höhere. Die Uefa setzte sich denn auch beim Bundesverwaltungsgericht dagegen zur Wehr, dass ausschliesslich der Suisa-Tarif gelten soll (siehe
). Mit der Beschwerde ist sie nun abgeblitzt. Schon im Mai hatte das Gericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, so dass der Suisa-Tarif für die EM in Kraft treten konnte.
