SRG-Direktor Armin Walpen zeigt sich bereit zum Verzicht auf eine Gebührenerhöhung. Um die SRG-Finanzen ins Lot zu bringen, verlangt er vom Bundesrat aber Anpassungen. So sollen Bezüger von AHV- und IV- Ergänzungsleitungen künftig ebenfalls Gebühren entrichten.
Im übrigen sei es nicht normal, dass Gebührengelder dazu dienten, die Beteiligungen der SRG an TV5, Euronews oder an Swissinfo zu bezahlen. Das seien keine Service-Public-Leistungen für die Schweizerinnen und Schweizer, erklärt Walpen in einem Interview, das laut SDA am Donnerstag in der welschen Zeitschrift L’Hébdo erscheint. Wie Walpen weiter sagt, würden die dadurch eingesparten Millionen spielend ausreichen, um die SRG-Finanzen ins Lot zu bringen. Sollte der Bundesrat die Sparvorschläge der SRG ablehnen, müsse er den Service Public der SRG überdenken, sagt Walpen, der Ende 2010 als Direktor zurücktritt.
Letztes Jahr schrieb die SRG ein Defizit von 79 Millionen Franken. Sie drohte mit einem Leistungsabbau, falls sie keine neuen Einnahmen generieren könne. Vorderhand hat sie verschiedene Sparmassnahmen ergriffen – unter anderem wurden die Löhne eingefroren.
Nachtrag: Armin Walpen spricht im Interview zwar davon, dass «die Befreiung von der Konzessionsgebühr für die Bezüger von AHV- und IV- Leistungen» nicht Sache der SRG sei. Er wollte damit aber nicht den Eindruck erwecken, dass die Bezüger künftig Konzessiongebühren zahlen müssten.
Vielmehr geht es darum, dass der Bund diese Ausfälle ausgleichen soll. Dies geschieht zu einem grossen Teil schon heute, doch erfolgte die letzte Anpassung 2003. Obwohl seither die Zahl von Beitragsbefreiten gestiegen ist, blieb die Abgeltung an die SRG unverändert.