Borer droht Blick erneut mit Klage
Acht Jahre nach dem Presseskandal um Thomas Borer droht der Ex-Botschafter dem Blick erneut mit einer Klage. Anlass dazu gibt der vor einer Woche in der Boulevardzeitung erschienene Bericht «Polizei-Einsatz bei den Borers».
Der Blick schrieb in dem Artikel, Borer habe die Polizei in seine Villa gerufen, und zitierte einen anonymen Informanten, der behauptet, Borers Frau Shawne sei «ausgeflippt». Zudem erwähnte das Blatt eine alte Geschichte: Borers Frau habe vor acht Jahren in Berlin schon einmal die Polizei gerufen. Weil er für seine Ordonnanzwaffe keinen Waffenschein hatte, sei damals ein Verfahren gegen Borer eröffnet worden. Borer sieht sich durch den Artikel in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. «Ich werde sie wenn nötig auch rechtlich durchsetzen», so Borer gegenüber der Sonntagszeitung. Laut Ex-Presseratschef Peter Studer hat Borer durchaus Chancen, noch einmal gegen Ringier zu gewinnen. Längst eingestellte Bagatelldelikte wie die Sache mit der Dienstwaffe aufzuwärmen, könne ein Richter als Verletzung der Persönlichkeitsrechte bewerten. «Vor allem, wenn solche Bagatellen mit Gerüchten über Ehequerelen gekoppelt und verbreitet werden», so Studer gegenüber der Sonntagszeitung.
Beim Blick reagiert man gelassen. Man sehe Borers Persönlichkeitsrecht in dem Artikel nicht tangiert, sagte Ringier-Sprecher Stefan Hackh der Zeitung Sonntag. Der neue Blick-Chefredaktor Ralph Grosse-Bley, der den Artikel verantwortet, war bereits 2002 als Textchef des Sonntagsblicks eine der treibenden Kräfte hinter der Skandalgeschichte und musste deswegen später den Hut nehmen.
Beim Blick reagiert man gelassen. Man sehe Borers Persönlichkeitsrecht in dem Artikel nicht tangiert, sagte Ringier-Sprecher Stefan Hackh der Zeitung Sonntag. Der neue Blick-Chefredaktor Ralph Grosse-Bley, der den Artikel verantwortet, war bereits 2002 als Textchef des Sonntagsblicks eine der treibenden Kräfte hinter der Skandalgeschichte und musste deswegen später den Hut nehmen.







