SF: TV-Interview mit Mörderin verwehrt
Dem Schweizer Fernsehen (SF) sind Filmaufnahmen mit einer als Mörderin verurteilten Frau von der Gefängnisdirektion der Strafanstalt Hindelbank zu Recht verwehrt worden.
Dem Schweizer Fernsehen (SF) sind
Filmaufnahmen mit einer als Mörderin verurteilten Frau von der
Gefängnisdirektion der Strafanstalt Hindelbank zu Recht verwehrt
worden. Dies entschied das Bundesgericht bezüglich der Beschwerden des
Schweizer Fernsehens, die eine Verletzung der Informations- und
Rechtsgleichheit geltend machen wollten. Die Richter legten die
Informationsfreiheit als Zugang zu Informationen aus allgemein
zugänglichen Quellen aus, meldet die SDA. Gefängnisse seien jedoch
nicht allgemein zugänglich. Medienbesuche für Interviews und
Tonbandaufnahmen sind laut Bundesgericht gestattet, Filmaufnahmen gehen
jedoch weiter als die bewilligten Interviews und Tonbandaufnahmen. Das
Schweizer Fernsehen wollte im August 2004 ein Interview mit der wegen
Mordes an ihrem Ehemann Verurteilten in der „Rundschau“ senden.
Filmaufnahmen mit einer als Mörderin verurteilten Frau von der
Gefängnisdirektion der Strafanstalt Hindelbank zu Recht verwehrt
worden. Dies entschied das Bundesgericht bezüglich der Beschwerden des
Schweizer Fernsehens, die eine Verletzung der Informations- und
Rechtsgleichheit geltend machen wollten. Die Richter legten die
Informationsfreiheit als Zugang zu Informationen aus allgemein
zugänglichen Quellen aus, meldet die SDA. Gefängnisse seien jedoch
nicht allgemein zugänglich. Medienbesuche für Interviews und
Tonbandaufnahmen sind laut Bundesgericht gestattet, Filmaufnahmen gehen
jedoch weiter als die bewilligten Interviews und Tonbandaufnahmen. Das
Schweizer Fernsehen wollte im August 2004 ein Interview mit der wegen
Mordes an ihrem Ehemann Verurteilten in der „Rundschau“ senden.
