GAV für welsche Privatradios unterzeichnet
Der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Privatradios steht. Das am Dienstag in Yverdon VD unterzeichnete Papier gilt jedoch nur für die Romandie. In der Deutschschweiz sind die Privatradios und die meisten anderen Journalisten nach wie vor ohne GAV.
Der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Privatradios steht. Das am Dienstag in Yverdon VD unterzeichnete Papier gilt jedoch nur für die Romandie. Der GAV war gemäss SDA von der Gewerkschaft Impressum und von der Union romande des radios régionales (RRR) ausgehandelt worden. Er gilt für Journalisten, aber auch für einen Teil der Moderatoren, wie die beiden Sozialpartner am Mittwoch mitteilten.Die Gewerkschaft und die Privatradios sind sich einig, dass den Moderatoren künftig eine noch wichtigere Rolle zukommen wird. Der GAV definiert den Beruf und die Ausbildung jener Moderatoren, die Inhalte beisteuern. Bisher wendeten die meisten Westschweizer Privatradios die Vorschriften des geltenden GAV für die welsche Printbranche an.
In der Deutschschweiz und im Tessin sind dagegen laut Impressum-Direktor Mathieu Fleury die Mitarbeiter der Privat-Radios und Privat-TV ohne GAV. Auch die Printbranche befindet sich seit August 2004 in einem vertragslosen Zustand, nachdem die Verleger den alten GAV auslaufen liessen.
In der Deutschschweiz und im Tessin sind dagegen laut Impressum-Direktor Mathieu Fleury die Mitarbeiter der Privat-Radios und Privat-TV ohne GAV. Auch die Printbranche befindet sich seit August 2004 in einem vertragslosen Zustand, nachdem die Verleger den alten GAV auslaufen liessen.
