Beat Nützi habe in einem lokalen Schulstreit seine Doppelfunktion «nicht
ausreichend transparent» gemacht, teilte der Schweizer Presserat am Mittwoch mit. Das OT hatte sich im Streit um die Einführung einer progymnasialen Sekundarstufe gegen die Kantonsschule Olten gestellt. Diese Schule wollte alle «Sek P»-Schüler im Süden des Kantons Solothurn allein unterrichten. Der Chefredaktor schrieb im vergangenen März mehrere Kommentare zu diesem Thema. Was er dabei jedoch nicht erwähnte: Er ist Präsident des Zweckverbandes Kreisschule Gäu, die sich ebenfalls um einen «Sek P»-Standort beworben hat.
Elf Lehrkräfte der Kantonsschule Olten gelangten deswegen mit einer Beschwerde gegen das OT an den Schweizer Presserat. Der Chefredaktor sei bei der Berichterstattung nicht in den Ausstand getreten, kritisierten die Lehrer. Er habe auch nicht transparent gemacht, dass er Präsident des Zweckverbandes derjenigen Kreisschule Gäu sei, welche sich ebenfalls um einen Sek P»-Standort beworben hat. Der Presserat hält fest, der Chefredaktor wäre verpflichtet gewesen, wegen des Interessenkonfliktes beim Thema in den Ausstand zu treten. Zumindest hätte er bei seinen zwei Kommentaren ausdrücklich auf seine Funktion als Präsident des Kreisschulverbandes hinweisen sollen.
Der Presserat hiess die Beschwerde der Lehrer teilweise gut. Um ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit zu erhalten, sollten Journalisten Distanz wahren und Doppelfunktionen vermeiden. Daher sei eine strikte Trennung zwischen politischem Amt und journalistischer Tätigkeit anzustreben – insbesondere bei Medien mit einer regionaler
Monopolstellung. Es genüge nicht, dass politische Funktionen nur innerhalb der Redaktion offengelegt würden.
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