Aus «Arena Alva» und «Rhiiblatt» wird «Ruinaulta»

Die Rheinschlucht Ruinaulta ist Patin und Namensgeberin der Zeitung, die ab Januar 2014 die Titel «Arena Alva» und «Rhiiblatt» ablöst. In einer Umfrage unter den betroffenen Gemeinden und Leserinnen und Lesern sprach sich die Mehrheit für den romanischen Namen aus.

Nach und nach mausert sich die wildromantische Ruinaulta zu einem Magnet für Besucher von nah und fern. Bald wird die Schlucht in der gesamten Länge durchwandert werden können. Ab dem neuen Jahr kann die «Ruinaulta» mit einer Auflage von rund 8000 Exemplaren auch gelesen werden, gibt eine Mitteilung der Südostschweiz Medien (zu der auch die Werbewoche gehört) vom Freitag bekannt.

Wie das «Rhiiblatt» und die «Arena Alva» hält die «Ruinaulta» wöchentlich das Geschehen in den Gemeinden von Ilanz bis Felsberg fest. Für die redaktionellen Inhalte sind Marc Holdener und Judith Sacchi zuständig. Beide sind erfahrene «Rhiiblatt»-Redaktoren. Neben Berichten aus der Region enthält die Zeitung Vereinsnachrichten und amtliche Publikationen der Gemeinden. Ein Grund für die Zusammenlegung der «Arena Alva» und des «Rhiiblatts» ist die «Gebietsreform 2015». Auch spielte der Gedanke mit, die Region links und rechts der Rheinschlucht und der angrenzenden Gemeinden mit gemeinsamen Informationen zu bedienen. Mit der höheren Auflage soll dem Gewerbe zudem eine erweiterte Werbeplattform geboten werden.

Neben der gedruckten Zeitung kann die «Ruinaulta» über das Portal Suedostschweiz.ch auch als Epaper elektronisch bezogen werden. Anders als die gedruckte Ausgabe wird die elektronische Zeitung bereits am Vortag zum Download bereitstehen. Für die Abonnentinnen und Abonnenten der «Arena Alva» und des «Rhiiblatts» ergeben sich ansonsten keine Änderungen. Sie erhalten ihre gewohnte Lokalzeitung ab 2014 einfach unter dem neuen Titel. Die «Ruinaulta» kann zum Preis von 93.- Franken über den Abonnementsdienst der Südostschweiz Medien abonniert werden.
 

Rebel feiert 15 Jahre Biovision

Rebel hat zum Jubiläum von Biovision eine nationale Fundraising-Kampagne lanciert. Die vom Schweizerischen Nobelpreisträger Hans Rudolf Herren gegründete Stiftung präsentiert die Früchte ihrer 15 Jahre «Hilfe zur Selbsthilfe» in Ostafrika.

Die Kampagne blickt auf die Projekte und Meilensteine von Biovision zurück und zeigt Themen auf, für die sich die Zürcher Stiftung auch in Zukunft engagieren will: Die Ertragssteigerung bei Kleinbauern durch ökologische und nachhaltige Landwirtschaft, die Förderung von Frauen, das Vermitteln von Wissen und die Bekämpfung von Malaria und Tierseuchen sind einige Beispiele.

Im September 2013 erhielt Dr. Hans Rudolf Herren mit dem alternativen Nobelpreis eine besondere Auszeichnung für sein Engagement mit der Stiftung Biovision. Als erster Schweizer Preisträger in dieser Kategorie wurde er für seine Arbeit für die Ernährung der Weltbevölkerung mittels organischer Landwirtschaft geehrt.

Das Jubiläum wird auch der Schwerpunkt des Biovision-Symposiums am 30. November 2013 im Volkshaus Zürich sein, für die Rebel die Einladungen gestaltet hat. Gastrednerin Maya Graf, Nationalratspräsidentin, Dr. Hans Rudolf Herren, Gründer und Präsident von Biovision, Mercy Kiyapyap, Projektleiterin aus Kenia und weiteren Referentinnen und Referenten aus 15 Jahren Projektarbeit für eine ökologische Entwicklung werden zugegen sein.

Verantwortlich bei Biovision: Andreas Schriber (Publizistische Leitung), Nina Zenklusen (Redaktion), David Fritz (Text), Ueli Würmli (Text), Peter Lüthi (Foto), Reto Baumann (Foto), Verena Albertin (Foto), Flurina Wartmann (Foto), Jürg Weber (Produktion). Verantwortlich bei Rebel: Kris Goricanec (Gesamtverantwortung), Lou Doran (Kreation), Andrej Bigler (Kreation).

1.biovision.bild_
 

ADC Awards 2014 – jetzt Arbeiten einreichen

Die besten Werber, Designer, Filmer, Programmierer, Fotografen, Illustratoren, Musiker, Marketer, Grafiker, Texter, Konzepter, Mediaplaner, Innovatoren, Erfinder und so weiter sind eingeladen, zukunftsweisende Arbeiten der ADC Jury vorzulegen.

Die ADC Awards sind die jährlich stattfindenden Jurierungen des Art Directors Club Schweiz. Sie umfasst längst nicht mehr nur Werbung, sondern praktisch alle Aspekte der Kreativwirtschaft wie Digital, Design, Film, Fotografie, Illustration und neu auch Sound.

Arbeiten können bis am 6. Dezember 2013 auf der Website Adc.ch eingereicht werden. Die Preisverleihung findet am 1. Februar 2014 statt.
 

Eine Enthüllung will nicht Skandal werden

Der Vorwurf ist happig, der Präsident der einst staatstragenden Partei habe sich im Jargon der Nationalsozialisten geäussert. Sein Dementi ist nicht einmal halbherzig. Doch die Aufregung bleibt aus. Warum nur? Von Hans Stutz

Skandale haben ihre Gesetzmässigkeit, könnte man meinen: Der Enthüllung folgt die Aufladung und Anreicherung durch Medien und Politiker, sie endet in einem Rücktritt, einer Entschuldigung oder einem Strafverfahren, manchmal sogar in Gesetzesänderungen. Aber selbstverständlich nur dann, wenn die enthüllenden Medienschaffenden seriös gearbeitet haben. Nur: Auch üble Vorwürfe gehen skandallos aus, wenn sich niemand empören will, aus welchen Motiven (Rücksichtnahme? Abhängigkeit?) auch immer.

Konkret: In der Weltwoche publiziert der pensionierte Journalist Urs Paul Engeler einen Totalverriss von FDP-Präsident Philipp Müller, gestützt auf SVP-Positionen. Er erwähnt aber auch: «Im launigen Gespräch mit guten Kollegen warnt er (stets mit dem feigen Verbot, ihn wörtlich zu zitieren) vor einer ‹drohenden Vernegerung› der Schweiz.» Auch bezeichnet er Müller als Anti-Afrikaner. Zur Erinnerung: Begonnen hat Müller seine nationale Politkarriere als Propagandist fremdenfeindlicher Themen und Initiativen, meist vorgetragen ohne diffamierende Bemerkungen über Ausländerinnen und Ausländer. Dies im Gegensatz zu den traditionellen Fremdenfeinden, beispielsweise den Schweizer Demokraten (SD). Das Ziel der politischen Vorstösse aber unterschied sich nicht: Erschwerung von Einreise und Niederlassung sowie Schwächung der Rechte von Ausländerinnen und Ausländern, sei es bei der Einreise, auf dem Arbeitsmarkt oder beim Zugang zu den politischen Rechten. So ist es noch heute. Gerade unlängst hat der FDP-Parteipräsident vom Ständerat gefordert, er solle sich beim neuen Einbürgerungsgesetz der einbürgerungsfeindlichen Haltung des Nationalrates anschliessen.

Da ist noch eine andere Geschichte: Im Frühling 2002 schreibt Müller dem Kolumnisten, auch Verfasser der Chronologie «Rassismus in der Schweiz»: Es scheine ihm «sehr fragwürdig, dass sich eine Publikation ausschliesslich mit Vorfällen befasst, die Ausländer und Ausländerinnen betreffen». Nun liegt es in der Natur von Rassismus und Diskriminierung, dass sie sich gegen Minderheiten richtet, auch wenn die Opfer den Schweizer Pass besitzen. Als Beleg nennt der Kolumnist auch einen Angriff von drei jungen Schweizern auf einen Schweizer schwarzer Hautfarbe. Was Müller mit dem Hinweis abtut: Dieses Opfer sei ja wohl kaum als typischer Schweizer zu erkennen gewesen. Ist er also ein Schweizer mit beschränkten Rechten? Engelers Vorwurf ist brisant, die Begriffe «Vernegerung » wie «Verjudung» stammen aus dem nationalsozialistischen Jargon, ganz abgesehen davon, dass die Bezeichnung «Neger» abwertend ist. Doch erst zwei Tage später veröffentlicht der Tages-Anzeiger eine vorsichtig formulierte Zusammenfassung. Müller sagt erstmals, was er in den kommenden Tagen wiederholen wird: «Dass Herr Engeler seit Jahren in übelster Art und Weise systematisch gegen FDP-Politiker wie die Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Didier Burkhalter, gegen Karin Keller-Sutter oder mich schiesst, ist bekannt. Die jüngste Tirade passt bestens in diese skurrile Sammlung von Falschdarstellungen und verdrehten Fakten dieses Schreibers.» Wo immer sich Müller vernehmen lässt, er dementiert den Vorwurf nie explizit, auch nicht auf seiner Homepage. Gegenüber Blick-Online erklärt er noch, er werde keine Ehrverletzungsklage einreichen. Dabei lässt es das Boulevardblatt bewenden.

Wäre es vor einigen Jahren anders gewesen? In der Aargauer Zeitung schreibt der ehemalige Blick- Chefredaktor Werner de Schepper, nun bei Tele Bärn: «Kein Präsident, der auf dem Boden der Demokratie steht, kann diesen Vorwurf im Raum stehen lassen. Dazu ist er zu ungeheuerlich.» Dann ist mediale Ruhe. Nur Fragen bleiben: Erachten Journalisten und Politiker die Weltwoche bzw. Urs Paul Engeler bereits als derart unglaubwürdig, dass sie auf deren Anwürfe gar nicht mehr eingehen? Fürchten die Redaktionen, dass sie Teil einer SVP-Kampagne zur FDP-Disziplinierung werden und verzichten daher auf weitere Nachfragen? Ist dies dann noch kritischer Journalismus? Oder erachten die Medienschaffenden rassistische Äusserungen nur dann als ein Thema, wenn sie von Rechtsextremisten oder SVP-Männern stammen?

Hans Stutz, Luzern.
Journalist mit Schwerpunkt Rassismus und Rechtsextremismus, auch Kantonsrat Grüne.
 

Zur Sache: Glaubwürdigkeit

Das Verhältnis Öffentlichkeitsarbeit versus Journalismus hat Ronnie Grob dazu bewogen, in der Medienwoche zehn Fragen zu formulieren und diese auch gleich selbst zu beantworten. Die Fragen und die zum Teil provokativen Antworten haben dann auch gleich zu etlichen Tweets und einer gepfefferten Gegenmeinung eines der gescholtenen Öffentlichkeitsarbeiter geführt.

In der letzten Werbewoche hat sich unsere Redaktorin Isabel Imper mit einem ähnlichen Thema befasst. Bei ihr ging es um PR-Interviews. Wir liessen PR-Leute, Journalisten und Forscher zu Worte kommen. In einem Kommentar zu diesem Artikel schrieb ich: «Der wachsende Einfluss der Public Relations auf die Themensetzung und die Berichterstattung der Medien ist ein Problem für deren Glaubwürdigkeit. Der Schritt zur PR-Postille oder zum öden Verlautbarungsmedium ist oft kleiner, als man denkt.» Dass diese Aussage nicht einfach aus der Luft gegriffen ist, zeigt die im Artikel erwähnte Untersuchung, die die Publicom 2007 durchführte und in der festgestellt wurde, dass gut die Hälfte der von den Behörden zur Verfügung gestellten Texte von den Redaktionen unverändert übernommen wurde.

Das Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft (Fög) kam 2011 zu einem ähnlichen Schluss (Jahrbuch Qualität der Medien). Bei der Untersuchung des Einflusses von Public Relations in der Unternehmensberichterstattung stellte das Fög fest: «Nicht weniger als 56 Prozent der Unternehmensberichterstattung sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Deutungsperspektive von Unternehmens-PR unkritisch übernehmen.» Medien würden so zu einem Werbekanal für Unternehmenskommunikation.

Diese Ergebnisse geben zu denken, umso mehr, als sich die Situation in den letzten Jahren sicher nicht zum Besseren verändert hat. Die Gründe dafür sind bekannt. Der Druck auf die Redaktionen steigt: Immer weniger Leute müssen in immer kürzerer Zeit über immer mehr Themen Bescheid wissen, und die Dossierkenntnis ist – wenn überhaupt – nur noch in Teilen vorhanden. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Verlautbarungen von Behörden und Unternehmen unverändert übernommen werden. Es geht hier nicht darum, den Schwarzen Peter zu verteilen.

Es geht darum, dass beide Seiten – Journalisten und Kommunikationsverantwortliche – ein vitales Interesse haben müssten, die Glaubwürdigkeit der Presse zu bewahren. Denn ohne Glaubwürdigkeit des Presse-Titels nützt der schönste PR-Text nichts.

Pierre C. Meier, Chefredaktor [email protected]
 

Der Motz von Butz: So ein Käse!

Ein einmaliges Phänomen: der immer öfter aufkommende Wunsch, etwas Altes, Gutes zu verschlimmbessern.

Um was es hier geht. Dieses Käse-Logo ist ein ideales Beispiel, um über den Trieb «Alles muss neu» oder «modern» sein einen Motz zu schreiben. Stellen Sie sich vor, Rolls Royce würde die Emilie von Bottero neu designen und die zwei «R» in einer andern Schrift darstellen. Das «H» von Hermès, das «LV» von Louis Vuitton, das Vogelnestchen von Nestlé, das «CC» von Coco Chanel, die Frakturschrift der NZZ, das Schweizer- oder Christentum- Kreuz oder der Bär aus dem Wappen vom Kanton Bern sollten dringend auf die heutige Zeit angepasst werden. Klar, der Bär muss weg. Es gibt ja gar keine Bären mehr in Bern. Falsch!
 
Meine Theorie: Das Sattsehen der Insider ihrer eigenen Identity oder das Drängen eines Gestalters führen dazu, dass allseits Bekanntes oder Bewährtes über Bord geworfen oder wie im Käseunion-Fall verhässlicht wird. So wird daraus ein zweidimensi- onaler Dreikäsehoch. Alles an diesem Re-Design ist falsch. Der Käse ist verkohlt, das Schweizerkreuz ist überflüssig und wurde in unkorrekten Proportionen neu gestaltet und die Schrift lässt Lücken offen. Alles in allem eine verkrampfte Bastlerei und eine grobe Verunstaltung der Vorlage von Herbert Leupin. Er war einer der ganz grossen Grafiker des 19. Jahrhunderts (Knie, Eptinger, Coca-Cola). Sein Sohn Thomy, mit dem ich zur Schule ging, sollte solche Schweinereien unbedingt juristisch angehen. Erstaunlich, dass die Käseunion für eine solche unseriöse und unnötige Verschlechterungs-Retouche Geld ausgegeben hat. An dieser Stelle, vielen Dank an Herr Jürg Zysset (ein treuer Leser) für seinen sachdienlichen Hinweis. Vielleicht sollte man für solche Fälle einen Gestaltungsdenkmalschutz einführen. Nein, nicht im Ernst. Solche Schützerkommissionen bestehen meistens aus Apparatschiks und Paragraphenreitern. Ein Lied von solchen Protektoren kann ich über mein 1000-jähriges Haus in der Toskana singen. Seit dessen Bestehen haben sich die Form und Funktion x-Mal verändert. Heute jedoch ist jede Veränderung strengstens verboten, egal, ob es sinngemäss wäre.
 
Über dieses Thema werde ich mal eine spezielle Kolumne verfassen. Im Gegensatz zu diesem Käse finde ich den Auftritt der Amag erfrischend. Zum Glück war es nicht möglich, aus dem alten Signet etwas Gescheites zu adaptieren. Das Re-Design von Federal Express zu Fedex habe ich schon früher als hervorragende Veränderung beschrieben und gelobt. Wie man sieht, gibt es keine Formel für diese Problematik. Gesunder Menschenverstand ist hier gefragt. Kein Aufsteller der Woche war der Nachruf für Gebi Schregenberger von Doris Gisler, indem sie die Schuld für das Verschwinden von Gisler & Gisler dem Gebi hinterher vorwirft. Sie war doch die Besitzerin. Gebi hat das nicht verdient!  
 

Unbenannt-5_19
 
Theophil Butz, Grafiker, Werbeagentur-Inhaber, Inspirator und seit über anderthalb Jahren auch noch Motzer für die Werbewoche-Leser. Sachdienliche Hinweise bitte an [email protected]

Edi.13: Die Sieger

Rund 250 Werke aus den Bereichen Werbe-, Industrie- und Unternehmensfilme haben sich für einen Edi beworben. 52 Filme sind für die Shortlist ausgewählt worden. 21 Filme haben am 7. November im Zürcher Schiffbau einen Edi.13 gewonnen.

In einem randvollen Haus haben über 700 Fachleute am Donnerstag das heimische Filmschaffen im Zürcher Schiffbau ehren wollen. Das Motto der Award-Show und Party war «Waldfest». Peter Beck, Präsident der Swissfilm Association meint zum Konzept: «Einmal im Jahr treffen sich alle im Wald, um dort ihre Edis zu verteilen.» Entsprechend geheimnisvoll war auch die Dekoration, die auf dem Stilmittel der vielen Bäume aufbaute. Die Übersicht musste aber trotzdem niemand verlieren. Wie bereits im Vorjahr haben Mireille Jaton und Marco Fritsche kompetent und witzig durch die Preisverleihung geführt. Unterbrochen wurde diese mit fünf Showblocks. Diese wurden von DJ Sonos und viel Hardcore-Techno-Sound gestaltet.

Spezial-Edi:

01-mongolia

Was für ein Kontrast zwischen dem Produkt und dem Handlungsort. Die Geschichte wird mit subtilem Witz erzählt, die Location passt absolut perfekt dazu, genaus so wie die schön herausgearbeiten Details. Das ist der Jury ein Spezial-Edi. für das Drehbuch wert.

02-mongolia

Dem Film gelingt es, eine Kleinstadt in den persönlichen Universen ihrer Bewohner zu zeigen. Die Umsetzung ist auf allen Ebenen gelungen und feinfühlig. Diese berührende Hommage an eine Stadt und seine Einwohner sind der Jury ein Spezial-Edi. für Regie wert.

edi-03

Ist es eine Kunst, eine atemberaubende Landschaft adäquat mit der Kamera einzufangen? Ja, sagt die Jury, denn für einen solch höchst ästhetischen Film brauchte es viel Können. Die Bilddramaturgie und auch das super Colorgrading sind der Jury ein Spezial-Edi. für Kamera wert.

edi-04

Zuerst das grosse Fressen und sobald die Rechnung kommt, geht das Licht aus. Eine grossartige, professionelle Arbeit. Diese Animation mit 3D-, Stop-Motion- und Keyframe-Animationen ist der Jury ein Spezial-Edi. für Animation wert.

edi-05

Endlich wieder einmal eine Musik-Komposition die es schafft, dass der Film extrem berührt. Das Zusammenspiel der Musik mit dem lyrischen Text und den Bildern ist perfekt. Die Jury vergibt dafür den Spezial-Edi. für Musik & Komposition.

edi-06

Der Film setzt ein hochkomplexes Thema berührend und überraschend um. Trotz formaler Verfremdung wird Nähe zu den Protagonisten geschaffen und für das Anliegen sensibilisiert. Dafür vergibt die Jury den Spezial-Edi. für das Konzept.

edi-07

Dieser Film macht alles, was ein guter Film tun muss. Auf subtile Art führt die Regie durch die Geschichte bis zum überraschenden Ende. Raffiniert wechselt der Plot von einer gefühlvollen Beziehungsgeschichte zur brutalen Realität. Er berührt und trifft wortwörtlich mitten ins Herz. Die Jury vergibt dafür den Spezial-Edi. für Regie.

edi-08

Die wundervollen ästhetischen Bilder, die sich dank den visuellen Effekten zu einem kleinen Gesamtkunstwerk verbinden überzeugten die Jury durch höchste visuelle Qualität. Sie belohnt dies mit einem Spezial-Edi. für Visuelle Effekte.

edi-09

Die schönen Figuren sind detailliert gestaltet, die Geschichte spannend Diese hochwertige Animation und eine gut erzählte Geschichte mit einem –trotz allem – charmanten Ende machte der Jury Spass und ist ihr ein Spezial-Edi. für Animation wert.

Commercials für TV- und Kino:

edi-10

Gekonnt wird mit allen Stilmitteln des grossen Kinos der Reigen einer leidenschaftlichen Liebe durch Raum und Zeit gespannt. In meisterhaftem Zusammenspiel zeichnen Bild und Musik Höhen und Tiefen eines Lebens nach bis zum vermeintlich glücklichen Ende um uns in der finalen Wendung in Stille branden zu lassen. Das war der Jury einen Bronze-Edi. wert.

edi-11

Ein Film, der Spass macht. Erstens, weil er die sattsam bekannten Klischees vermeidet. Begehrlichkeit braucht keine Almwiesen: Das ist klug gedacht. Zweitens, weil der wirklich lustige Dialogs pointiert geschrieben ist. Und drittens, durch die unnachahmliche Lakonie einfacher Leute in der Provinz: Das ist treffend inszeniert. Diese Leistung belohnt die Jury mit einem Bronze-Edi.

edi-123

In grosser cinematographischer Manier wird in diesem Film ein häufig übersehener Aspekt des Urlaubs zelebriert, nämlich der Aushebelung der Zeit. In zahlreichen Einstellungen und Situationen arbeiten unsere bekannten Protagonisten daran das beworbene Produkt zu perfektionieren. Und das war der Jury einen Bronze-Edi. wert.

edi-13

Diesem Film gelingt es dank brillanter Regie, eine treffende und doch überraschende Kurzgeschichte rasant auf den Punkt zu bringen und gleichzeitig den didaktischen Inhalt verständlich zu vermitteln. Gekonnt wird mit Geschlechter- und Generationen-Klischees gespielt, diese wieder gebrochen, um damit ein vibrierendes Abbild der Realität zu schaffen, in dem sich das Publikum sofort schmunzelnd wiederkennen kann. Das war der Jury Silber wert.

edi-14

Aufwendig inszeniert zeigt der Film wie ein einziger Klick eine gesamte Gemeinschaft aufhorchen lässt. Der TV-Spot überzeugte die Jury durch seine herzliche Hauptfigur, eine atemberaubende Kulisse sowie dem Sinn für Dramaturgie und der Liebe zum Detail. Diese durch und durch gelungene Leistung ist der Jury einen Silber-Edi. wert.

edi-15

Dass es unmöglich ist, das Glück zu erzwingen oder zu planen, leuchtet jedem vernünftigen Menschen ein. Trotzdem suggeriert der Protagonist dieser Serie eine Kausalität zwischen seinem pseudowissenschaftliches Vorgehen und seinem Erfolg im Spiel mit Entschiedenheit. Dadurch ergibt sich eine Ironie in der Wahrnehmung, welche die Attraktivität dieser Serie ausmacht. Darüber hinaus besticht sie durch ihre Originalität, kohärente Inszenierung, witzige Dialoge, hervorragende Darstellung und eine stilvolle visuelle Umsetzung. Dafür vergibt die Jury den Gold-Edi.

Corporate Imagefilme:

edi-16

Dieser Film macht keine Produktwerbung und ist trotzdem ausgesprochen nahe am Produkt. Und macht deshalb beste Werbung dafür. Eine starke Grundidee, konsequent, glaubwürdig, charmant und unterhaltsam umgesetzt: Das honoriert die Jury mit einem Edi in Silber.

Corporate Marketingfilme:

edi-17

Eindrücklich wie über Klischees ein Produkt beworben wird. Gelungenes Konzept und eine Regie die überzeugt; womit auf unterhaltsame Art mit Witz und Selbst-Ironie gespielt wird. Ein guter Cast mit schauspielerischen Höchstleistung, die mit gutem Timing und die Pointe im richtigen Moment platziert. Das war der Jury einen Silber-Edi. wert.

Corporate Interne Kommunikation und Schulung:

edi-18

Der Film zeigt auf eindrückliche Weise, was motivierte Mitarbeiter gemeinsam erreichen können. Die «Weisse Arena» in coolem schwarz/weiss gehalten, emotionale Bilder, auf einen passenden Song geschnitten – die perfekte Einheit von Kamera, Schnitt und Musik. Damit erreicht der Film sein Ziel, Mitarbeitende stolz auf ihren Arbeitgeber und auf ihre Destination zu machen. Die Jury hat Lust auf Sonne, Schnee und Berge bekommen und zeichnet das Werk mit einem Bronze-Edi. aus.

Television:

edi-19

Der Trailer bringt kreativ zwei Elemente zusammen – das Londoner Wahrzeichen Big Ben und olympische Sportarten. Der Turm mutiert zur Wettkampffläche und überrascht mit faszinierenden Bildern und Verbindungen: die Sprintbahn führt hin schwindelerregende Höhe, tollkühne Sprünge mit dem Mountainbike vom Dach und die Turmspitze wird Reckstange fürs Kunstturnen. Leichtfüssig vermag der Trailer auch Nichtsportverrückte einen Augenblick zu packen. Das war der Jury einen Silber-Edi. wert.

Multimedia und interaktive Mischwerke:

edi-20

Hochklassige, kreative Umsetzung einer low-Budget-Produktion. Es werden alle Möglichkeiten genutzt, die eine solche Promotion bietet, sei es der Event in der Bahnhofshalle, der Online-Live-Stream oder der Show-Case als Viralfilm. Der Fokus liegt auf dem USP des Produktes (das Galaxy S4 verfügt über eine Augensteuerungsfunktion): man muss hinschauen. Wer wegschaut, hat verloren! So viel Humor und Kreativität für die Präsentation eines technischen Features war der Jury Gold wert.

Commercials für andere Medien/Internet-Clips:

edi-21

Generiert 100prozentige Aufmerksamkeit, kommuniziert klar die wichtigsten Botschaften mit dem authentischen Humor des Protagonisten, den wir alle als Stereotyp kennen und darum auch nicht so leicht vergessen können. Diesen unterhaltsamen Viralfilm in flüssiger Erzählweise mit gezielt eingebauten Pointen will man gerne teilen. Das war der Jury einen Gold-Edi. wert..

Sawi und KV Zürich Business School: Kooperation

Die Weiterbildung der KV Zürich Business School und das Sawi, zwei Schulungsanbieter in den Bereichen Marketing, Verkauf, Kommunikation und Public Relations, werden ab Januar 2014 einige Lehrgänge am Standort Zürich gemeinsam anbieten.

Die Lehrgänge Markom, Marketing- und Verkaufsfachleuten sowie Marketing- und Verkaufsleiter/-innen werden im neuen Jahr gemeinsam durchgeführt, gibt eine Mitteilung vom Donnerstag bekannt. Zusammen würden die beiden Partner in den genannten Lehrgängen jeweils zwischen 20 und 25 Prozent Marktanteil aufweisen.

Von der Veränderung würden beide Partner profitieren, heisst es in der Mitteilung: Das Sawi erhalte direkten Zugang zum Potential der KV Zürich Business und könne Angebote an bester Lage anbieten, die KV Zürich Business School erhalte mit der Marke Sawi eine noch höhere Glaubwürdigkeit in den genannten Bereichen und den direkten Zugang zu den Branchenverbänden, die dem Verein Sawi angehören. Zudem entstünden Synergien in der Vermarktung, Planung und Durchführung der verschiedenen Angebote.
 

SRG SSR: Pensionierungsalter 65 für Kader

Der SRG-Verwaltungsrat hat beschlossen, das ordentliche Pensionierungsalter für Kader von 62 auf 65 Jahre anzuheben. Im gegenseitigen Einvernehmen ist sogar die Weiterbeschäftigung bis Alter 70 möglich. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat haben das Thema vor anderthalb Jahren aufgenommen. Die Geschäftsleitung hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertretern der Kadervereinigung eingesetzt, welche die neue Regelung vorbereitet hat. Nun ist diese auf Antrag der Geschäftsleitung vom Verwaltungsrat verabschiedet worden. Das gibt das Medienunternehmen in einer Mitteilung vom Donnerstag bekannt.

 

Apokalypse now

Die steigende Mobile-Nutzung durch Smartphones lässt den App-Markt explodieren. Apps erobern unseren Alltag, und es gibt solche, die auch den Werbern den Alltag vereinfachen.

Kennen Sie Rayneer? Den Namen sollten Sie sich merken. In der Bilanz vom 1.4.13 steht: «Rayneer erkennt den Musikgeschmack des Zuschauers anhand des Facebook- Profils und erstellt ein personalisiertes Musikfernsehen.» Rayneer ist eine von Goldbach vermarktete App im Beta-Modus. 10,8 Millionen App-Downloads verzeichneten die beiden grossen Stores von Google und Apple gemäss Prioridata.com im September in der Schweiz. 5 Millionen Downloads sind Game- Apps, 800 000 Social-Media-Apps und rund 2 Millionen Tool-Apps. Der entfesselte Mobile- Boom hat die App-Produktion explodieren lassen. Ob zur Unterhaltung, zur Kommunikation oder zur Verrichtung von Tätigkeiten aller Art, Apps erobern unseren Alltag. Rayneer zeigt, weshalb: Erfolgreiche Apps basieren auf einer klaren Idee, haben einen konkreten Nutzen, sind intuitiv bedienbar, spielerisch, laufend aktualisiert und sie liefern personalisierte Inhalte. Mit klassischer Konzept- und Umsetzungsdenke in Papier- und Website-Formaten mit starren Inhalten, eingeschränkten Aktionsmöglichkeiten, fehlendem Echtzeiterlebnissen und Entwicklungsprozessen, die sich über Abteilungen und Monate erstrecken, ist in dieser User-Welt nichts mehr zu holen. Zum Glück gibt es Apps für Werber und Werber, die erste Kampagnen mit Apps gestalten. Klappe zu, Apokalypse now:

Was im Hirn abläuft, wenn Ideen entstehen, ist dank dem bekannten Hirnforscher und Bestseller-Autor Daniel Goleman relativ gut erforscht: Das Hirn befindet sich in einem entspannten Ruhezustand, dem so genannten Alpharhythmus – beispielsweise beim Spazieren, Duschen, Musikhören oder Plaudern – jeder hat da seine eigenen Alpha-Momente. Und dann, ohne Ankündigung, verbindet ein Impuls, der Gamma Spike, zwei entfernte Hirnregionen und lässt eine völlig neue, nie dagewesene Gedankenkombination entstehen: das Aha-Momentum. Brauchbare Ideen entstehen aber nur dann, wenn zuvor auch fleissig Gedankenzufuhr betrieben wurde. Die Frage ist, wie wir unser Wissen in einer Zeit höchster Vielfalt und Dynamik überhaupt à jour halten können. Ich stelle Ihnen dazu drei Apps vor, die ich selber seit mehr als einem Jahr intensiv nutze. die Beiträge gruppieren und sehr einfach wiederfinden. Die Beiträge werden mit Bildern und grossen Titeln angezeigt. Die Recherche mit Pocket macht Spass, und die App funktioniert auch in allen gängigen PC-Browsern perfekt.

Die Evernote-App für alle Fälle

Vergleichbar mit einem herkömmlichen Ablagesystem lassen sich themenspezifische Ordner anlegen. Jeder Ordner lässt sich mit beliebig vielen Notizen füllen. Eine Notiz ist ein File, in das Sie über alle denkbaren Methoden Beiträge erfassen können. Sie sind unterwegs, fotografieren oder filmen das Plakat einer Konkurrenzwerbung, legen eine entsprechende Notiz an und schreiben oder sprechen einen Kommentar dazu. Es lassen sich auch Links reinkopieren und – mein Favorit – PDFs integrieren. Sie können einzelne Notizen oder ganze Ordner für andere frei schalten, indem Sie eine URL generieren und diese auf einem beliebigen Kanal zugänglich machen. Dem Empfänger bietet sich eine speziell gepflegte Ansicht der Notiz, vergleichbar mit einer Webseite. Evernote eignet sich daher auch sehr gut für die teamübergreifende, dynamische Projektarbeit oder im Austausch mit Kunden – beispielsweise für Briefings oder Genehmigungsverfahren. Evernote ist überdies sehr innovativ und bietet ständig willkommene Vereinfachungen und neuartige Features.

Vine – Die Video-Revoluzzer-App

Keine kreative Kampagne ohne Vine- App! Mit dieser Video-App von Twitter können 6-Sekunden-Kurzgeschichten mit Endloschlaufe im Stop-and-go-Verfahren realisiert und ins Vine-Social-Netzwerk hochgeladen werden. Optional können die Videos auch direkt aus der App

Die Pulse-App für Quellenvielfalt

Entscheidend ist die Qualität und Vielfalt der Quellen. Die Pulse-App ist mit über 30 Millionen Usern grösste News-App und Träger des Apple Design Award. Pulse bietet Zugang zu den Inhalten der weltweit führenden Medienanbietern, darunter auch zu zahlreichen aus der Schweiz. Eigene Lieblingsquellen lassen sich nach Bedarf hinzufügen. Die Quellen sind kategorisiert nach Themen (u. a. Technology, Sports, Business, Lifestyle und Entertainment) oder man abonniert sich Best-of-Kollektionen (z. B. Best of Lifestyle), Special Interests (z.B. Who What Wear) oder die News seiner Lieblingsmarke (z. B. Coca- Cola Conversations». Hat man eine Quelle abonniert, werden die News in der App angezeigt und laufend aktualisiert. Jeder Beitrag lässt sich aus der App-Umgebung direkt via Social-Media-Netzwerk, E-Mail oder Social Bookmarks mit eigenem Kommentar versehen, weiterverbreiten respektive sammeln.

Die Pocket-App für rasches Ablegen und Auffinden

Beim Durchstöbern Ihrer Quellen stossen Sie an ereignisreichen Tagen Klick für Klick auf Beiträge, die Ihnen wissenswert erscheinen. Mit der Pocket-App lassen sich Beiträge aus Blogs- und Webseiten mit dem «Add to Pocket»-Button ablegen und mit Tags (Stichworten) versehen. Mit diesen Tags lassen sich auf Twitter, Facebook und Tumblr veröffentlicht werden. Auch ein Einbetten in Blogs und Webseiten ist mit dem entsprechenden URLCode problemlos möglich. Vine ist das perfekte Gadget für Kampagnen mit User Generated Content. Unterhaltungs-Dino Disney lässt aktuell Besucher seiner Parks im Rahmen eines Wettbewerbs mit Name «Vine Your Disney Side» originelle Erlebnis-Videos posten. Die zum Studium empfehlenswerte Kampagne finden Sie auf http://disneysidecontest. com/.

Passend zur Apokalypse – die Dead-Yourself- App

Unser letzte App ist eine Eigenentwicklung von Fox International Channels. «Verwandle dich in einen erschreckend fotorealistischen Zombie aus der Horror-Serie The Walking Dead.» Diese App ist nichts für Ästheten. Verblüffend ist die Einfachheit, mit der sich mit wenigen Klicks und vielen Lachern ein braves Gesicht in ein grässliches Zombie-Face verwandeln lässt. Zur Auswahl stehen Zombie- Augen, Zombie-Münder und weitere Accessoires aus der Serie. Natürlich lässt sich das schauerliche Ergebnis postwendend auf Facebook, Twitter und in der Beisser-Gallerie zur Abstimmung veröffentlichen. Was früher mit Photoshop Stunden in Anspruch nahm, ist mit dieser App in wenigen Sekunden realisierbar. Apps fluten die Bildschirme. Aber das muss nicht die Apokalypse bedeuten. Im Gegenteil! Welche Apps haben Sie im Einsatz? Entfachen Sie mit Ihrem Beitrag auf http://huerlimanncc.com eine spannende Diskussionsrunde.

Beat Hürlimann
 

Cookies & Co. – juristisch giftige Kekse?

Die Kontroverse rund um die US-Spionage zeigt, dass nicht alles, was technisch möglich, auch legal ist. Das gilt ebenfalls für das Marketing mit Cookies & Co. Werden aber die Datenschutzgrundsätze eingehalten, werden Cookies & Co. für Website-Betreiber nicht zu «juristisch giftigen Keksen».

Marketingleute sind hungrig, hungrig nach Kunden- und User-Daten. Das liegt in der Natur der Sache. Seit dem Einzug der Informatik erhalten sie zudem laufend neue, effizientere Tools zur Datenbeschaffung und Datenauswertung. Seit dem Internet haben diese exponentiell zugenommen. Das hat auch die Politik auf den Plan gerufen, die parallel dazu das Datenschutzgesetz eingeführt und laufend den neuen technischen Möglichkeiten angepasst hat. Das Datenschutzgesetz bildet die wesentliche juristische Grundlage für das Online-Marketing mit Cookies und anderen Tools zur Analyse des Kunden- bzw. User-Verhaltens auf dem Internet. Unter das Datenschutzgesetz fallen jedoch nur so genannt «persönliche Daten». Das sind Daten, die einen direkten Rückschluss auf eine natürliche oder juristische Person zulassen. Gemäss dem Eidg. Datenschutzbeauftragten fallen darunter auch IP-Adressen, obwohl solche in der Regel nur einen Rückschluss auf den entsprechenden Access-Provider zulassen, da die zugehörigen User-Daten von diesem nur bei begründetem Verdacht auf eine Straftat und nur an die Strafbehörden herausgegeben werden dürfen. Damit müssen Marketingleute, die sogenannte Cookies und Auswertungs-Tools für Webseiten, wie z.B. Google Analytics, einsetzen, sich ebenfalls an die Grundsätze des Datenschutzes halten. Dabei ist vor allem der Grundsatz der Rechtmässigkeit, der Transparenz, der Verhältnismässigkeit, der Zweckbindung und der Sicherheit wichtig.

Sowohl in Bezug auf Cookies wie auch auf Auswertungs- Tools bedeutet dies, dass der Betreiber einer Website in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen explizit auf die Verwendung dieser Mittel hinweisen muss, in der Regel im Rahmen einer Datenbearbeitungserklärung. Wird die Website auch in der Europäischen Union abgerufen bzw. ist sie auch auf diesen Markt ausgerichtet, verlangt die E-Privacy-Richtlinie der EU zusätzlich, dass der User sich explizit mit der Platzierung eines Cookie auf seinem PC einverstanden erklären muss, z. B. mittels Anklicken einer Zustimmungsbox in einem Pop-up. Dies entspricht dem bereits im Zusammenhang mit kommerziellen E‑Mails bekannten Opt-in-Prinzip. Bei den Analyse-Tools von Drittanbietern ist wichtig, dass diese die vom Website-Betreiber gelieferten Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden und die Datensicherheit gewährleisten. Werden Tools ausländischer Anbieter verwendet, müssen auch die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes betreffend die Lieferung von persönlichen Daten ins Ausland beachtet werden. Dabei verlangt das Datenschutzgesetz, dass das Land, in das die Daten geliefert werden, einen «angemessenen Datenschutz» gewährleistet. In den USA muss sich aus Sicht der Schweiz bzw. des Eidg. Datenschutzbeauftragten der Anbieter dem «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» angeschlossen haben, was insbesondere auch Google getan hat. Zudem verlangt der Eidg. Datenschutzbeauftragte, dass der Website-Betreiber durch entsprechende Einstellungen im Programmcode dafür sorgt, dass die letzten Ziffern der IP-Adresse unkenntlich gemacht werden, was insbesondere bei Google Analytics einfach möglich ist.

Wenn diese Grundsätze beachtet werden, können Cookies und Analyse-Tools sowohl für einen Website- Betreiber wie für den User zur Vereinfachung und Optimierung von Web-Angeboten beitragen, ohne für den Website-Betreiber zu «juristisch giftigen Keksen» zu werden. Weitere Infos unter www.edoeb.admin.ch und im Buch «Kommunikationsrecht.ch»

Ueli Grüter
 

Smart-TV-Werbung und TV-Werbung: ein neues Dream Team?

Smart-TVs verbinden Fernseherlebnis und Internet. Eine Verbindung, die ankommt und die immer mehr Konsumenten zu schätzen wissen. Vergleichsweise wenig Erkenntnisse liegen bisher allerdings dazu vor, wie spezielle Smart-TV-Werbung in Kombination mit klassischer TV-Werbung wirkt.

Die Marktforscher von Nielsen haben daher im Auftrag von LG und YuMe neben der allgemeinen Smart-TV-Nutzung den Impact von Smart-TVWerbeformaten mit Hilfe eines Experiments analysiert. 100 US-Konsumenten wurde dabei im Labor ein klassisches TV-Programm einschliesslich Werbung präsentiert. Im Anschluss erhielt die Hälfte der Probanden die Gelegenheit, einen Smart-TV zu nutzen, auf dem zusätzlich spezielle Smart-TV-Werbeformate dargeboten wurden. Im Nachgang zu diesem Laborexperiment wurden alle Studienteilnehmer telefonisch zur Werbewirkung befragt.

Das zentrale Ergebnis der Untersuchung: Die Kombination von TV-Spots und Smart-TV-Ads erzeugt eine starke Werbewirkung. Der Ad Impact Index – er fasst sechs einzelne Wirkungsindikatoren zusammen – liegt in der Smart-TV-Nutzergruppe bei 114 (Basis: TV-Only-Gruppe = 100). Ein genau- erer Blick auf die einzelnen Smart-TV-Werbeformate zeigt, dass PIP-Werbung (Picture-in-Picture) als TV-Ergänzung den grössten Effekt erzielt (123), gefolgt von Portal-Bannern (104). Eine noch grössere Werbewirkung wird erreicht, wenn alle Smart-TVWerbeformate mit der klassischen TV-Werbung kombiniert werden (134). Im Detail konnten sich unter diesen Bedingungen 58 Prozent der Smart- TV-Nutzer an die Werbung erinnern (nur TV: 56%). Die Markenerinnerung lag bei 94 Prozent (nur TV: 76%), 58 Prozent konnten sich an die zentrale Werbebotschaft erinnern (nur TV: 38%), und 64 Prozent gefiel die Werbung (nur TV: 50%). Die Kombination aus klassischen TV-Spots und Smart-TV-Werbung führte zudem zu einer grösseren Kaufabsicht (50% vs. 30%) und einer höheren Weiterempfehlungsbereitschaft (52% vs. 30%).

In einem zweiten Studienteil wurden ergänzend 400 Smart-TV-Nutzer zu Smart-TV-Werbung und -Nutzung befragt. Die Erhebung zeigt, dass viele Smart-TV-Verwender bereits Smart-TV-Ads angeklickt haben (56%). Um das Interaktionspotenzial ausschöpfen zu können, sollten Smart-TV-Ads interessant (67%), informativ (63%) und relevant (59%) sein – denn genau dann werden sie angeklickt. Dass von Smart-TV-Werbung ein klarer Call-to-Action ausgehen kann, zeigt das Beispiel Videobanner: 68 Prozent derjenigen, die einen Smart-TV-Videobanner angeklickt haben, haben sich anschliessend weiter mit dem beworbenen Produkt befasst – z. B. im Internet ergänzende Informationen gesucht (17%), den Kauf erwogen (23%) oder das Produkt sogar direkt erworben (13%).

Die Ergebnisse zur Smart-TV-Nutzung zeigen, dass 90 Prozent mit ihrem Gerät zufrieden sind, 81 Prozent ziehen ihren Smart-TV einem normalen Fernseher vor. Besonders beliebt bei den Smart-TVNutzern sind der Abruf von kostenlosen Internet- Videos (61% mindestens wöchentlich), das Surfen am TV-Gerät (60%) und der Abruf kostenpflichtiger Bewegtbildinhalte (50%). Wie der klassische Fernseher sind auch Smart-TVs familiäre Fixpunkte. 87 Prozent der Geräte stehen im Wohnzimmer, 64 Prozent der Nutzer schauen normalerweise mit Familie oder Freunden am Smart-TV fern. Die Studie zeigt darüber hinaus, dass Smart-TVNutzer eher jünger (42% unter 40 Jahren) und einkommensstark (35% haben ein jährliches Haushaltseinkommen von mehr als 120 000 US-Dollar) sind. Unterscheiden lassen sich vier Nutzergruppen: 22 Prozent können als wohlhabende Technikaffine, 25 Prozent als Social Youngsters, 35 Prozent als Familienorientierte und 19 Prozent als Traditionelle klassifiziert werden.

Clemens Koob

Unbenannt-10_10
 

get_footer();