Tarif für zeitversetztes Fernsehen festgelegt

Die Verwertungsgesellschaften haben sich mit den Nutzerverbänden über einen Tarif für das zeitversetzte Anschauen von Fernsehsendungen geeinigt. Der neue Tarif gilt ab Anfang 2013 - sofern der Entscheid nicht vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen wird.

An einer Sitzung mit der Schiedskommission einigten sich die beiden Parteien über einen Tarif für das sogenannte «Catch-up-TV», wie die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) am Montag mitteilte. Nach dem Entscheid der Schiedskommission sind die Verwertungsgesellschaften befugt, die im Tarif vorgesehenen Entschädigungen gegenüber den Dienstanbietern geltend zu machen.

Die ESchK ihrerseits war zuvor zum Schluss gekommen, dass das zeitversetzte Fernsehen eine tariflich zu regelnde Nutzung darstellt. Die Verwertungsgesellschaften wollten bisher den von ihnen vorgelegten Tarif aber auf das Aufnehmen von Sendungen mit Set-Top-Box beschränken. Sie vertraten laut ESchK die Auffassung, dass die für das zeitversetzte Fernsehen erforderlichen Rechte unmittelbar bei den Rechteinhabern einzuholen sind. Nun einigten sich Nutzer- und Verwertungsgesellschaften insbesondere über die Dauer der Aufbewahrungszeit der Kopien sowie über den Umgang mit der Werbung. «Damit steht einer raschen Genehmigung des Tarifs durch die Schiedskommission nichts im Weg», schreibt diese im Communiqué.

Keine Auswirkungen auf Kunden

Mit dem Entscheid der Schiedskommission wird das zeitversetzte Anschauen von Fernsehsendungen in einem ähnlichen Rahmen möglich sein wie heute. Zurzeit bieten verschiedene Unternehmen wie UPC Cablecom oder Swisscom ihren Kunden die Möglichkeit, verpasste TV-Sendungen nachträglich anzuschauen. Dabei werden die Fernsehsendungen auf Anlass eines Kunden zentral auf dem Speichermedium eines Dienstanbieters vervielfältigt. (SDA)

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