Uvek muss Bewerbungen für Bieler TV-Konzessionen erneut prüfen

Die TV-Konzession für Canal B, die der Sender ab 2025 erhalten sollte, wird in Frage gestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Angebot von TeleBielingue weitgehend gleichwertig ist, fordert das Bundesverwaltungsgericht das zuständige Departement auf, die beiden Bewerbungen erneut zu prüfen.

(Symbolbild: Unsplash.com)

Anfang 2023 wurden 38 Radio- und Fernsehkonzessionen für die Jahre 2025-2034 ausgeschrieben. Für den Raum Biel erhielt im Januar 2024 das TV-Projekt Canal B aus Cortaillod NE den Zuschlag. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek war zum Schluss gekommen, dass Canal B am besten in der Lage sei, den Leistungsauftrag zu erfüllen.

Gegen diese Verfügung erhob TeleBilingue Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Der Sender verfügte seit 1999 und noch bis Ende 2024 über die Konzession für das Gebiet.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von TeleBielingue teilweise gut. Es wies die Vorwürfe bezüglich der Finanzierung von Canal B zurück und bestätigte, dass der Sender die Voraussetzungen für eine Konzession erfülle.

Bewertung korrigiert

Die Richter in St. Gallen korrigierten hingegen die Bewertung des Uvek in Bezug auf mehrere Auswahlkriterien. So verletze beispielsweise die Prüfungsmethode des Departements Bundesrecht, da sie dazu verleite, keine Stagiaires einzustellen. Zum anderen habe die Behörde die Bewerbung von TeleBielingue rechtsfehlerhaft korrigiert und ein irrelevantes Kriterium bewertet.

Im Ergebnis kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die beiden Bewerbungen weitgehend gleichwertig sind. Das Uvek wird nun aufgefordert, die beiden Bewerbungen nochmals auf ihre Angebots- und Meinungsvielfalt hin zu überprüfen. Bei Gleichwertigkeit sieht das Radio- und Fernsehgesetz nämlich vor, dass die Konzession demjenigen Veranstalter erteilt wird, der am meisten zur Angebots- und Meinungsvielfalt beiträgt.

Die Träger des Projekts Canal B, denen bereits das Regionalfernsehen Canal Alpha gehört, drückten in einer schriftlichen Reaktion ihre Enttäuschung über den Entscheid aus. Sie sei überzeugt, dass «ihre Unabhängigkeit und ihr innovativer Ansatz einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten werde», erklärte die Firma Mystik SA, die hinter dem Projekt steht.

Kritik an Medienmacht von Gassmann

Mystik argumentiert, dass TeleBielingue zur Mediengruppe Gassmann gehöre, die auch das Lokalradio Canal 3 betreibt. Ausserdem gebe die Gruppe die Tageszeitungen Bieler Tagblatt und Journal du Jura heraus und betreibe das Nachrichtenportal Ajour.ch. Somit sei TeleBilingue «Teil eines der grössten Medienkonglomerate der Westschweiz».

Die Gassmann-Gruppe ihrerseits zeigte sich erfreut über den «Etappensieg»: «Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass unsere Bewerbung als gleichwertig eingestuft wurde», betonte die Redaktionsleiterin Nicoletta Cimmino in einer Pressemitteilung.

Auch der Bieler Stadtpräsident Erich Fehr (SP) drückte am Donnerstag seine Zufriedenheit aus. Der Bieler Gemeinderat (Exekutive) sei der Meinung, dass das Angebot von TeleBielingue der Realität der gelebten Zweisprachigkeit besser entspreche als das Projekt Canal B.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, erteilte das BVGer TeleBilingue eine Übergangskonzession von fünf Monaten ab Eröffnung des Urteils. (SDA)

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