Parlament will missliebige Medienberichte einfacher verhindern

Bei der Modernisierung der Zivilprozessordnung hat das Parlament erste Pflöcke eingeschlagen. Einer davon betrifft missliebige Medienartikel: Sie können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden als heute.

ParlamentMit 183 zu 1 Stimmen und zwei Enthaltungen hiess der Nationalrat am Dienstag, 10. Mai 2022, die revidierte Schweizerische Zivilprozessordnung gut. Die Zivilprozessordnung müsse laienfreundlich sein, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Rechtskommission. Davon habe sich die Kommission bei ihren Anträgen leiten lassen.

Korrekturanträge gescheitert

Prozessieren werde für viele Rechtsuchende unerschwinglich bleiben, konstatierte Sibel Arslan (Grüne/BS). Die Linke und auch die SVP wollten mit Minderheitsanträgen Korrekturen anbringen, um die Kosten noch weiter zu senken, unterlagen aber durchwegs.

Zu reden gaben aber weniger die neuen Bestimmungen als eine Bestimmung zu superprovisorischen Verfügungen, um ungewünschte Medienberichte vorläufig zu verhindern. Heute kann ein Gericht einen Medienbericht stoppen, wenn dieser für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann.

Dies darf aber nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will im Artikel präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.

Betroffene im Fokus

Beide Räte strichen das Wort «besonders». Damit reicht neben den anderen Kriterien ein «schwerer Nachteil» als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme. Der Nationalrat schloss sich dem Ständerat an. Es gehe um die Interessen der von den Berichten Betroffenen, argumentierten die Befürworter.

Bregy wehrte sich gegen den Vorwurf, die Kommission greife die Medienfreiheit an. Es gebe kein Recht, mit Sensationsgeschichten Existenzen zu zerstören, sagte Judith Bellaiche (GLP/ZH).

Rot-Grün hätte auf der Linie des Bundesrates bleiben wollen, unterlag aber mit 81 gegen 99 Stimmen. Raphaël Mahaim (Grüne/VD) und Min Li Marti (SP/ZH) sprachen von einem Angriff auf die Medienfreiheit. Einen Antrag aus der SP, den umstrittenen Artikel aus der Vorlage herauszulösen, lehnte der Rat ebenfalls ab. (sda).

 

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