Plattformregulierung Schweiz: Verleger fordern mehr Biss
Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) begrüsst, dass der Bundesrat grosse Plattformen regulieren will. Die Vorlage müsse aber Medienvielfalt und freie Meinungsbildung wirksam schützen, fordert der Verband.

Bei der Plattformregulierung Schweiz verlangt der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) Nachbesserungen. Der Verband begrüsst, dass der Bundesrat die Regulierung grosser Plattformen vorantreibt. Die Vorlage müsse jedoch auch die Medienvielfalt und die freie Meinungsbildung wirksam schützen. Der VSM fordert verbindliche Massnahmen gegen systemische Risiken, mehr Transparenz über Algorithmen und eine konsequente Rechtsdurchsetzung bei rechtswidriger Werbung.
«Internationale Plattformen beeinflussen massgeblich, welche Nachrichten die Menschen überhaupt zu Gesicht bekommen. Diese Meinungsmacht und die enorme wirtschaftliche Marktmacht dürfen nicht ohne Verantwortung bleiben. Wer die öffentliche Debatte prägt, muss auch die Risiken für Medienvielfalt und Demokratie begrenzen», sagt VSM-Präsident Andrea Masüger.
Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2026 beschlossen, am Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) festzuhalten. Das UVEK soll bis Ende Juni 2027 eine Botschaft ausarbeiten. Die Vorlage enthalte wichtige Transparenz- und Beschwerdepflichten, weise aber weiterhin entscheidende Lücken auf, so der VSM.
Plattformregulierung Schweiz: Risiken erkennen reicht nicht
Der VSM fordert, dass grosse Plattformen systemische Risiken nicht nur untersuchen, sondern auch wirksame Risikominderungsmassnahmen ergreifen müssen. Dazu gehören Risiken für die Medienvielfalt, die öffentliche Meinungsbildung und demokratische Prozesse. Bereits in seiner Vernehmlassungsantwort verlangte der Verband, Artikel 20 entsprechend zu ergänzen. Die Plattformen sollen zudem verpflichtet werden, festgestellte Risiken mit geeigneten Massnahmen zu begrenzen und über deren Wirkung zu berichten. Nach Angaben des VSM unterstützten 65 Vernehmlassungsteilnehmende die Pflicht zur Risikominderung.
Der europäische Digital Services Act (DSA) gehe hier weiter. Er verpflichtet sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen, systemische Risiken auch für die Medienfreiheit und den Medienpluralismus zu bewerten (Art. 34) und wirksam zu mindern (Art. 35). An diesem Ansatz soll sich laut VSM auch die Schweiz orientieren.
Meinungsmacht begrenzen, Desinformation bekämpfen
Die Algorithmen der Plattformen entscheiden mit, welche journalistischen Inhalte sichtbar sind und welche Reichweite sie erzielen. Diese Entscheidungen seien für Medienunternehmen und Bevölkerung oft kaum nachvollziehbar. Der VSM fordert deshalb mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen, echte Wahlmöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer sowie nachvollziehbare Entscheidungen bei der Einschränkung journalistischer Inhalte. Gleichzeitig müssten Plattformen der Verbreitung von Desinformation entgegenwirken, wobei Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren seien.
Bestehendes Recht durchsetzen
Handlungsbedarf sieht der Verband auch bei rechtswidriger Werbung. Betrügerische Anzeigen und der Missbrauch von Identitäten seien bereits heute unzulässig. Während Schweizer Medienunternehmen für ihre Inhalte und Werbung rechtlich verantwortlich seien, sei die Durchsetzung gegenüber internationalen Plattformen oft schwierig. Der VSM fordert klare Verantwortlichkeiten, wirksame Melde- und Beschwerdeverfahren, transparente Werbearchive und eine handlungsfähige Rechtsvertretung der Plattformen in der Schweiz. Die Standards für Schweizer Medien sollen nicht gesenkt werden.
Jugendschutz, KI und Urheberrecht
Ausdrücklich begrüsst der VSM den geplanten Ausbau des Kinder- und Jugendschutzes. Positiv bewertet er die Risikominderungsmassnahmen für Minderjährige, das Verbot profilbasierter Werbung an Minderjährige und die Ausweitung des Meldeverfahrens auf sämtliche mutmasslich rechtswidrigen Inhalte. Es brauche aber auch Medienkompetenz. «Junge Menschen müssen lernen, verlässliche Nachrichten von Desinformation und manipulierten Inhalten zu unterscheiden. Dazu brauchen sie Medienkompetenz und Zugang zu unabhängigem Journalismus», sagt VSM-Direktorin Pia Guggenbühl.
Dass auch KI-Suchmaschinen unter das KomPG fallen sollen, begrüsst der Verband. Klärungsbedarf bestehe bei generativen KI-Anwendungen, die Informationen auswählen, aufbereiten und direkt vermitteln. Urheberrechtliche Fragen müssten parallel im Rahmen der Umsetzung der Motion Gössi geregelt werden. Der VSM fordert wirksamen Schutz journalistischer Inhalte sowie faire Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle.
Mit Blick auf die Botschaft erwartet der VSM eine Regulierung, die nicht bei Transparenzpflichten stehen bleibt, sondern die Verantwortung der grossen Technologieunternehmen wirksam einfordert.
