SLK rügt Online-Informationsdienst und sanktioniert Hörgerätehersteller

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat im vergangenen November eine Beschwerde gegen einen Online-Informationsdienst gut geheissen. Dieser hatte Kundendaten für Werbezwecke unerlaubterweise weiter gegeben und damit unlauter gehandelt.

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«Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde», heisst es in den Grundsätzen der Lauterkeitskommission. In einem der Fälle im letzten Jahr hatte ein nicht namentlich genannter aber bekannter Online-Informationsdienst gegen diesen Grundsatz verstossen, wie die SLK am Montag mitteilte. Der Besitzer hatte einen weiteren Online-Informationsdienst mit verwandtem Branchenschwerpunkt erworben. Gemeinsam bewarben sie ein gemeinsames Dienstleistungspaket und sandten entsprechende Werbung persönlich adressiert auch an die bestehenden Abonnenten des zugekauften Dienstes.

Gemäss den Terms & Conditions auf der Website des zugekauften Informationsdienstes hiess es, dass persönliche Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben würden. «Dieser Datenschutzbeteuerung zum Trotz wurden die Daten des Beschwerdeführers innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft und damit eine Drittpartei weitergereicht», hält die SLK fest. Das sei datenschutzrechtlich unzulässig. Damit hat der Online-Informationsdienst den Grundsatz im Rahmen von Werbemassnahmen nicht beachtet, was als unlauter gilt.

Sanktion gegen Hörgerätehersteller

Weiter publiziert die SLK nach wiederholter Missachtung der Werbeaussage «das meistgekaufte Hörgerät der Schweiz» den Namen und den Fall des Herstellers. Schon im Mai 2016 hatte die SLK die Firma aufgefordert, auf die Werbeaussage zu verzichten. «Diese Empfehlung ist von der Beschwerdegegnerin bewusst missachtet worden», hält die SLK fest. Als Sanktion wird der Fall nun publik.

Sanktionen sind bei der SLK selten. 2013 und 2014 wurden in je zwei Fällen Sanktionen ausgesprochen, 2015 insgesamt vier und letztes Jahr waren es drei, wie der Sprecher, Thomas Meier, auf Anfrage erklärte. Von den 18 Beschwerden, welche die zweite Kammer der SLK im November beriet, hiess diese fünf gut und sieben wies sie ab. Auf eine Beschwerde trat sie nicht ein und fünf Entscheide hatten Rekurse zur Folge. (SDA)

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