«Gesamte Werbebranche vor den Kopf gestossen»

Der SWA weist die neuen Lizenzkosten der Suisa für Musik in Onlinekampagnen zurück.

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Seit Anfang dieses Jahres verrechnet die Verwertungsgesellschaft Suisa den Werbeauftraggebern für die Musik in Werbespots von Onlinekampagnen oder auf Microsites eine neue Lizenzgebühr. Was zuvor mit einer Pauschale von 100 bis 200 Franken abgegolten wurde, kostet jetzt wesentlich mehr. Bis zu 3,3 Prozent vom Onlinemediabudget sollen die Werbeauftraggeber nach dem Willen der Suisa als «Zugänglichmachung» den Urhebern von Musik neuerdings entrichten.

Der Werbe-Auftraggeberverband SWA stört sich nicht nur an der Höhe der Gebühr, sondern am gesamten Prozedere. Die Kunden müssten neu ihre vertraulichen Mediapläne der Suisa senden, welche dann auf dieser Basis die Lizenzkosten berechnen wolle. Wenn die Musik nicht während dem ganzen Spot läuft, wird der Prozentsatz entsprechend gekürzt.

Ein aufwändiger Prozess, welchen in vielen Fällen die Agenturen für ihre Kunden übernehmen müssten und auch für die Suisa viel manuellen Aufwand bedeute. «Alles in einer Zeit, wo gerade die digitale Werbung immer automatisierter geplant, gebucht und optimiert wird», kritisiert der SWA in einer Stellungnahme. Die Änderungen seien «völlig unverständlich, unverhältnismässig und nicht praktikabel».

Besonders störend findet der SWA, dass die gleiche Entschädigung zu Gunsten der Urheber im Fernsehen und im Radio von den Sendern getragen werde, während die Suisa ausgerechnet im Internet ein anderes System durchsetzen und direkt die Werbeauftraggeber dafür belangen wolle. Bei einer Bewegtbildkampagne von 100’000 Franken mit durchlaufender Musik sind das Zusatzkosten von 3’300 Franken, alleine für Urheberrechte.

Dabei hätten die Werbeauftraggeber bereits nach bestem Treu und Glauben einen Komponisten für die Kreation und Nutzung einer Musik für einen Werbespot beauftragt und bezahlt, kritisiert der SWA.

Mit ihrem Verhalten hätte die Suisa die gesamte Werbebranche vor den Kopf gestossen und vor allem die Werbeauftraggeber verärgert. Die Verwertungsgesellschaft habe es versäumt, rechtzeitig diese neuen Lizenzpreise mit der Branche zu verhandeln und darüber zu informieren.

Weil die Verwertung der Online-Rechte in ganz Europa dem freien Wettbewerb unterliege, sei die Suisa bisher nicht dazu gezwungen überhaupt zu verhandeln. Trotzdem sei die Suisa, auch im Interesse der von ihnen vertretenen Komponisten, auf eine gute Zusammenarbeit mit der Werbebranche angewiesen.

Gemeinsam mit dem SWA haben sich in den vergangenen Monaten die Verbände Leading Swiss Agencies (LSA), Allianz Schweizer Werbeagenturen (ASW), Interessengemeinschaft Elektronische Medien (IGEM), IAB Switzerland sowie die Goldbach Group gegen gegen die neue Praxis gewehrt. Die Suisa war aber nicht bereit, vom Prozess und den Lizenzkosten zu Lasten der Werbeauftraggeber abzurücken.

Der SWA habe deshalb letzte Woche entschieden, die neuen Lizenzkosten und den Prozess zurückzuweisen, heisst es in der Stellungnahme. Gleichzeitig erwarte der Verband, dass die Suisa mit den Plattformen, welche die Werbespots im Internet technisch gesehen verbreiten, eine Lösung für die Entschädigung der Zugänglichmachung sucht. Dabei sei der SWA bereit, sich für eine solche Lösung ebenfalls zu engagieren und habe dazu erste Gespräche geführt. Für den SWA sei es unbestritten, dass die Urheber von Musik auch im Internet fair entschädigt werden. Ein solches Lizenzierungsmodell müsse jedoch, wie im TV und Radio, bei den Sendern oder eben bei den Plattformen ansetzen und nicht bei den Werbeauftraggebern. (hae/pd)

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