Zu guter Letzt: Für ein paar Plakatstellen mehr

Eine ungenannte Plakatgesellschaft hat wegen zweier nicht bewilligter Plakatstellen in Zürich das Bundesgericht bemüht. Der Spass kostete die Firma 3000 Franken.

Eine ungenannte Plakatgesellschaft hat wegen zweier nicht bewilligter Plakatstellen in Zürich das Bundesgericht bemüht. Zu dieser Posse kam es, nachdem das Amt für Städtebau, das über neue Reklamestandorte befinden muss, ein entsprechendes Baugesuch für Anfangs fünf neue Plakatständer ablehnte. Gemäss dem Bericht im Tages-Anzeiger wandte es ein, die Ständer nähmen keine Rücksicht auf das Ortsbild im Doldertal, wo sie auf Privatgrund angebracht worden wären.
Die Baurekurskommission, die nachher mit dem Fall betraut war, empfand die Plakatstellen als weniger störend, zumal die Plakatgesellschaft ihr Gesuch auf zwei Stellen reduziert hatte. Sie entschied gegen die Stadt. Das nächstinstanzliche Verwaltungsgericht hingegen gab wieder der Stadt Recht, weshalb sich die Plakatgesellschaft erbost an das Bundesgericht wandte und eine schwere Verletzung ihrer Wirtschaftsfreiheit beanstandete.
Ohne Erfolg. Die Nichtbewilligung sei ohnehin ein nur leichter Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, und die Plakate würden optisch in den wertvollen Grünraum hineinreichen, schrieb das Bundesgericht. Der Plakatfirma wurden 3000 Franken Gerichtskosten auferlegt. Eigentlich gar nicht so viel wenn man bedenkt, mit welcher Bagatelle sich das oberste Gericht des Landes auseinandersetzen musste.

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